Also, ich hatte euch doch versprochen, das Ergebnis mitzuteilen.
Es ist wohl so, dass man bei einer namentlichen Einladung tatsächlich zusätzlich zu einer Apple-ID auch ein Apple-Endgerät haben muss, um auf ein geteiltes Album zugreifen zu können.
Mein Versuch einer Erklärung für diese Restriktion:
Die Apple-ID ist ja für jeden Besitzer einer Apple-Hardware eines der bestgehüteten Geheimnisse, weil die Geräte ja mit der Apple-ID fest verdongelt sind. Geht ein Apple-Gerät verloren, kann der Finder (oder Dieb) ja ohne Kenntnis der Apple-ID nichts damit anfangen, was es für ihn wertlos macht. Eine ohne Hardware "mal eben so" erstellte Apple-ID ist wohl nicht "bestgehütet" genug und kann aus Sicht Apples viel leichter missbraucht werden, als eine "wertvolle" an die Hardware gekoppelte Apple-ID. Eine solche Apple-ID ist halt nicht beliebig und der Ersteller des geteilten Albums behält so weiter die Kontrolle über Bilder und die Teilnehmer.
Die Freigabe über den kryptischen Link würde zwar ohne den ganzen Klimbim funktionieren, aber Apple bezeichnet eine solche Freigabe als "Öffentliche Website", was bei privaten Fotos sicherlich nicht zu Unrecht etwas bedrohlich klingt. Eine solche Freigabe ist nicht mehr zurückzunehmen und das gesamte Album müsste dann gelöscht und neu angelegt werden, damit der Link nicht mehr gültig ist.