Gestohlenes MacBook über iCloud gefunden?

Bei meinem iPHone haben sie es gemacht. Bei der Polizei meinten die, dass raub anders behandelt wird als betrug. macht für mich irgendwie keinen sinn. Die täter wurden in beiden fällen nicht geschnappt, aber im falle des raubs bekomme ich mein gerät zurück, hä? :D
Vorallem, weil die polzei standartmäßig davon ausgeht, dass bereits dritte das macbook haben und dass das nicht zurückverfolgar ist und man sich aufgrund der häufe dieser fälle nicht darum kümmert.


Ja ich glaub auch, dass der nicht mehr online geht. Sehr komisch, warum wird der name denn überhaupt aktalisiert.
Und warum haben macbooks nicht so einen guten schutz wie die iphones???
Also wird die sperren funktion usw wohl auch nciht funktionieren oder? :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Polizei meinten die, dass raub anders behandelt wird als betrug

Das ist auch tatsächlich so. ;)

Raub = Verbrechen = Freiheitsstrafe mindestens 1 Jahr.

Betrug = Vergehen = Geldstrafe oder Freiheitsstraße mit geringerer 'Mindestlaufzeit' oder auch auf Bewährung.
 
Raub = Verbrechen = Freiheitsstrafe mindestens 1 Jahr.

Betrug = Vergehen = Geldstrafe oder Freiheitsstraße mit geringerer 'Mindestlaufzeit' oder auch auf Bewährung.

Und hinzu kommt: Das Macbook gehört jetzt dem, der es gekauft hat, unabhängig davon, ob derjenige korrekt bezahlt hat oder nicht. Der Verkäufer kann also nicht das Macbook herausverlangen, sondern nur das Geld einklagen.
 
Und hinzu kommt: Das Macbook gehört jetzt dem, der es gekauft hat, unabhängig davon, ob derjenige korrekt bezahlt hat oder nicht. Der Verkäufer kann also nicht das Macbook herausverlangen, sondern nur das Geld einklagen.
Nein.


§ 935 BGB
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.
 
Leider nein. Wenn er es "richtig" gekauft hat, gehört es jetzt ihm, meinte der Polizist.
Weiß jetzt nciht was das genau bedeutet... ich mein wer kauft ein macbook ohne rechnung oder so? verlieren kann man die ja nicht, die bekommt man ja einfach auf apple wieder. entweder einer seiner kollegen hat das und behauptet dann er hätte es iwo gekauft oder lügt da was zusammen oder ein richtiger idiot hat es gekauft ...
bzw, 99% wird es jemand "günstig" gekauft haben udn hat keine fragen gestellt ... aber das kann man ja nicht beweisen ...
 
#Maulwurfn,

"sonstwie abhanden gekommen" -
Der TE hat das Macbook verkauft.
Es ist ihm weder gestohlen noch geraubt worden, und er hat es nicht verloren.
Dass der Käufer es nicht bezahlt hat, ist eine andere juristische Baustelle.
Dagegen kann der TE selbstverständlich vorgehen.
Aber deer, der es vom Käufer wiederum gekauft hat, hat es jetzt nicht nur im Besitz, es ist auch sein Eigentum, es sei denn, man kann ihm Mittäterschaft nachweisen, oder ein dramatisch unüblicher Preis hätte Verdacht wecken müssen.

Gruss, Ciccio
 
Ich vermute, darüber könnten sich Gerichte trefflich streiten. Ist ein "unvollständiger" Kauf ohne Zahlung wirklich abgeschlossen und hat tatsächlich ein rechtlicher Eigentumsübertrag stattgefunden?

Ansonsten heißt es doch immer, dass man an gestohlener Ware keinen Eigentum erwerben kann.
 
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Welche Ware ist denn hier gestohlen worden? Habe ich da was überlesen?:confused:
 
Also irgendwie habe ich die ganze Sache nicht verstanden.

Er hat per PayPal bezahlt. Aber wie hat er das Book bekommen? Hat er es abgeholt?

Wenn ja, warum hast du dir nicht seine Identität bestätigen lassen? Da hätte ja jeder kommen können, was ja auch passiert zu sein scheint.

Denn wenn du nicht weißt, wo der Typ wohnt kannst du nicht mit "Russisch Inkasso" vorbei gucken.
 
Di
Gestohlen wurde garnichts, das ist wohl eher Unterschlagung oder Betrug und es geht um ein MacBook.
Die Frage war auch eher rethorisch. Daher zieht auch die o.g. Norm nicht. Da geht es darum, dass man an Hehlerware kein Eigentum erwerben kann.
Das ist hier nicht der Fall.
 
Da geht es darum, dass man an Hehlerware kein Eigentum erwerben kann.
Das ist hier nicht der Fall.

Aber wenn kein Geld gezahlt wurde (bzw. zurückgebucht wurde), dann dürfte doch auch kein Eigentum übertragen worden sein.
Somit müsste es sich doch um Hehlerware handeln, wenn der Betrüger es weiterverkauft. Und dessen Käufer kann meiner Meinung nach ebenfalls kein Eigentum daran erwerben.
 
Es ist ja sogesehen kein Diebstahl, sondern betrug. Heißt, es wurde ja rechtmäßig übertragen, nur seine Dienstleistung (bezahlung) fehlt.
Und ja, wenn er es verkauft, ist der neue eigentümer im recht. Selten dämlich. Ich halt mal die aufen offen udn schieß demnächst mal ein günstiges Macbook aus nem betrugsfall (ironie ...)
 
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