Geld bekommen was mir nicht zusteht

Um es für den Fall deutlich zu unterstreichen:

Mr. X ruft bei der Firma an und teilt ihr mit, dass ein Geldbetrag auf sein Konto überwiesen wurde. Offensichtlich eine Fehlbuchung. Die Firma bedankt sich. Mr. X fühlt sich gut, denn er glaubt an seine "gute Tat".

Szenario in der Firma:
Geschäftsleiter: "Das war die 4. Falschbuchung in dieser Woche. Frau Z arbeitet in letzter Zeit sehr nachlässig, seit sie für ihre beiden Kinder da ist und der Mann sie verlassen hat. Das kann nicht zu Lasten unserer Firma gehen. Ich glaube, wir müssen ihr andere Aufgaben zuteilen oder uns von ihr trennen ..."

Hätte Mr. X geschwiegen und sich nicht in Dinge eingemischt, die ihn nichts angehen, dann wäre vielleicht dem Chef nicht zu Ohren gekommen, das es eine weitere Falschbuchung gegeben hat und Frau Z hätte sich selbst um die Korrektur gekümmert. Doch weil Mr. X so besessen von seiner "guten Tat" ist, hat er mit seinem Anruf nur erreicht, dass die Mutter zweier Kinder nun ihren Job wechseln muss oder entlassen wird, denn wie oft es bereits in dem Unternehmen zu Fehlbuchungen gekommen ist, kann Mr. X nicht wissen. Für die Firma könnte sein Anruf jedoch das Fass zum Überlaufen bringen und wem ist letztendlich mit der "guten Tat" geholfen?

Sicher nicht der Frau aus der Buchhaltung.

- Sterling

Ich finde es erstaunlich was für konstruierte Argumente Du dir aus den Finger saugst um etwas zu rechtfertigen was Unrecht ist.

Fakt ist der Threadersteller hat etwas erhalten was nicht für ihn bestimmt war. Abgesehen von irgendwelchen rechtlichen Grundlagen sollte man es schon aus moralischer Sicht zurück geben.

Dein Konstrukt könnte man auch genau so gut anders rum aufziehen und Frau xyz behält Ihren Job da das Geld wieder aufgetaucht ist und die Firma durch den "Fehler" keinen Verlust gemacht hat.

Ich wünsche Dir und mir das wir nie jemanden aus Versehen Geld überweisen der so denkt wie Du.

Gruß
Morepheus
 
Der eigentliche Empfänger wird sich doch mit Sicherheit melden, wenn das Geld nicht kommt. Dann beginnt die Nachforschung. Es wird verglichen und einfach festgestellt, dass die Daten falsch waren.
Bis dahin würde ich es gut anlegen.......:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine russischen Freunde und ich bürgen dafür, daß das Geld auf unserem Treuhandkonto in sicheren Händen ist.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto:

IBAN: ES34081547119983 :D

Ne, Bank informieren und gut is, sonst wirst Du, wenn Du jetzt die Millionen mit coolen Bitches in Hot Pants am Strand von Malibu verprasst
s085.gif
noch haftbar gemacht....
 
Du kannst dich strafbar machen, wenn du das Geld "einsackst".
Abgesehen davon ist es auch nicht anständig, wenn du es behältst.
Stell dir vor es wäre eine Fehlüberweisung von dir.
 
Von einsacken ist ja nicht die Rede, sondern einfach nur von parken und abwarten, bis sich was tut. Mehr nicht.
Ich habe mal sowas gehabt. Außerdem konnte ich dem nur Bescheid sagen, weil ich von dem Absender auch Geld bekommen hatte, das mir wrilich zustand. Sonst hätte ich ja gar nicht gewußt, von wem das war. Ich habe dann sogar die Überweisung zum richtigen Empfänger übernommen. Ein Dankeschön musste ich regelrecht erzwingen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Morepheus schrieb:
Ich finde es erstaunlich was für konstruierte Argumente Du dir aus den Finger saugst um etwas zu rechtfertigen was Unrecht ist.

Um zu wissen, was Unrecht ist, sollte man erst mal wissen, was Recht bedeutet! Du sprichst von Moral? Die Moral hat in keinem Gesetz seinen Platz und wird auch nicht als Kriterium bei einer Rechtssprechung Verwendung finden. Außerdem finde ich es öde, jemand erläutern zu müssen, wie man Texte richtig liest. Du bist in jedem Fall von Deiner Sicht der Dinge ausgegangen, die zufällig nicht meine Sicht der Dinge ist. Das hat weder mit Recht noch mit Unrecht zu tun.

Fakt ist nur:
Der Kontobesitzer ist nicht verpflichtet, sich bei der Firma zu melden. Er könnte im Koma liegen und selbst das wäre für den Sachverhalt nicht von Bedeutung. Die Firma selbst hat ihrem Geld nachzugehen. Sollte sie es – aus irgendwelchen Gründen – versäumen, wird die Eigentumsfrage geklärt werden und selbst darüber haben weder Firma noch Kontobesitzer zu entscheiden. Wenn das gegen Deine persönlichen Prinzipien verstoßen sollte, dann ist das dem Recht so ziemlich egal, denn es wird ermittelt werden und Recht gesprochen und das hat mit Moral nichts, aber auch gar nichts, zu tun.

DickUndDa schrieb:
Du musst es zurück geben. Beim Absender musst du dich aber nicht melden - d.h. erst wenn sich einer bei dir meldet und sagt "hej Fehler bitte Geld zurück" bist du zur herausgabe verpflichtet - das aber auch noch nach langer Zeit ;)

Siehst Du, Morepheus? Das ist ein Faktum! Der Kontobesitzer befindet sich unwissend in einer passiven Position und weder der liebe Gott noch unser Rechtsstaat könnte ihn dazu bewegen, von sich aus aktiv zu werden. Das wäre auch ziemlich dumm von ihm, denn sollte die Firma ihren Anspruch nicht geltend machen, dann wird - auf kurz oder lang - ihm das Geld zugesprochen! Und wer als Firma dem Geld nicht hinterher läuft, der hat es nicht anders verdient, als es zu verlieren. Ordnung muss sein. Finderlohn gibt es allerdings nicht, denn das Geld ist zu keinem Zeitpunkt "verloren" gegangen sondern lediglich auf dubiose Weise an ein anderes Ziel vermittelt worden. Nun ist es Sache der Firma, alles Weitere in die Wege zu leiten. Und das ist die einzig richtige Entscheidung in dem Fall. Einfach so tun, als wäre nichts passiert. Sich aus Dingen raushalten, die einen nichts angehen, auch wenn man plötzlich beteiligt ist. Eine Situation, die sich von selbst aufklären wird. Und falls nicht, dann ist man ein Stück reicher an Erfahrung und an Geld.

- Sterling
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier steht's ganz genau aus der Sicht des Absenders:
Klick
Daraus geht hervor, dass der Empfänger gar nichts tun muss.
 
apropo... versteuern nicht vergessen...lol

have fun
incal
 
da fällt mir ein, uns hat ein kunde einmal zu viel überwiesen ... das haben wir anstandslos zurückgegeben.

und ich hab mich einmal um eine null geirrt :)
1200 statt 120 euro überwiesen ... kam auch zurück, nachdem ich danach fragte, aber lustigerweise erst nach 2-3 wochen.
(der empfänger war der stromanbieter :) )
 
Hallo zusammen.

Ich habe Anfang März einen nennenswerten Geldeingang auf unserem Firmenkonto festgestellt, den ich beim besten Willen nicht zuordnen kann. Die Überweisung stammt von einer Firma, von der ich vorher noch nie etwas gehört habe, und der ich auch keine Rechnung geschrieben habe.
Was meint ihr, wie ich verfahren soll. Ich hab im Internet auch kaum Kontaktmöglichkeiten zu dem betreffenden Unternehmen gefunden. Kann ich die Kohle einfach einsacken? :rolleyes:
Aber ich bin ja eigentlich ein ehrlicher Mensch.

Danke schonmal.

Gruß Simon
Gegebenenfalls würde ich an deiner Stelle mal prüfen, ob du, sofern du als Vollkaufmann eingestuft wirst (da du ja von Firmenkonto redest), eine Verpflichtung zur Meldung des Fehlers hast.

Einem Vollkaufmann unterstellt man, dass er solche Sachverhalte einstufen und rechtlich sauber lösen kann. Ebenso gilt beim Vollkaufmann ja auch, dass man erhaltene, aber nicht bestellte Lieferungen zahlen muss, sofern man nicht die Annahme verweigert bzw. die Lieferung zurücksendet. Eventuell ist dies beim Zahlungsverkehr ähnlich.
 
was ich sagen wollte: wenn MIR jemand zuviel überweist ist es für mich logisch, den überbetrag zurückzugeben.
wenn ICH mal jemandem zuviel überweise muss ich um mein geld kämpfen!
 
@Sterling
Ich bin absolut deiner Meinung, aber gibt es in unserer Rechtssprechung nicht, anstelle der Moral, das handeln wider die guten Sitten?
 
@Sterling
Ich bin absolut deiner Meinung, aber gibt es in unserer Rechtssprechung nicht, anstelle der Moral, das handeln wider die guten Sitten?

Hi Arioch,

sollte z. B. Dein Nachbar ein mieser Typ sein, der Deine Post durchwühlt, dann wird ihn niemand wegen Verstoßes gegen die guten Sitten in die Verantwortung nehmen können sondern lediglich aufgrund seines nachweisbaren Fehlverhaltens in Bezug auf eine Sache, die verboten ist. Es ist verboten, die Post seines Nachbarn ohne dessen Einwilligung zu öffnen. Es ist aber nicht verboten, wenn ein Nachbar darüber nachdenkt, es vielleicht doch zu tun. Erst die Tat führt zum Verbrechen. Im Fall einer irrtümlichen Kontoüberweisung haben die guten Sitten keinen Platz, um die Eigentumsfrage zu ermitteln. Was sollte man denn dem Kontobesitzer vorwerfen, sollte er nichts tun? Handelt es sich um unterlassende Hilfeleistung am Unfallort? Wäre es seine Pflicht gewesen, die Firma zu verständigen? Im Fall eines Geldtransfers? Unmöglich, denn das Geld war zu keinem Zeitpunkt in Lebensgefahr. *grins* Verstoß der guten Sitten im Fall einer "geplanten" Bereicherung mit Kapital? Geschenkt. Kein Gericht der Welt kann von Menschen gute Sitten einfordern sondern nur im Fall eines Verstoßes gegen gute Sitten diese verteidigen. Aber ohne Tatbestand ist selbst das unmöglich.

Einen schönen Sonntag wünscht

- Sterling
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten