Geld bekommen was mir nicht zusteht

Kann denn bei der Bank ein Zahlendreher passieren? Denn wenn der Überweiser einen Fehler macht und der Kontoinhaber nicht stimmt, kommt das Geld doch garnicht an.

hab mal gehört, dass nur in ganz seltenen fällen der kontoinhaber überprüft wird... meist winken die sowas einfach nur durch...
 
Das du es nicht behalten, schlimmer ausgeben, solltest ist ja jetzt klar geworden.
Ich würde dir raten das Geld nicht selbst oder durch deine Bank zurück buchen zu lassen. Warte, bis jemand auf dich zu kommt.
Das kann wie meine "Vorredner" schon erwähnt haben dauern.
Welche Daten stehen denn auf deinem Kontoauszug?
 
Nennenswerter Betrag.:eek:

Konto bei der Bank kündigen. Alles abheben. In die Schweiz fahren. Konto eröffnen. Geld einzahlen. Haus auf den Bahamas suchen. Das Leben genießen.


:D
 
also ich kenn jemanden der hatte mal so um die 3500 euro überwiesen bekommen...
ihm sind sie NIE draufgekommen, aber das ist schon lange her. "prä-internet-ära" sozusagen...
ich weiß auch aus insiderkreisen, daß beim größten österr.energieanbieter mal ein softwarefehler dazu geführt hat d. einige kunden rückzahlungen erhalten haben..das war dann nicht mehr nachvollziehbar und rückgebucht wurde nur bei denen die sich gemeldet haben von wegen "ich hab da geld von ihnen bekommen - warum?"

:cool: :D
 
Nennenswerter Betrag.:eek:

Konto bei der Bank kündigen. Alles abheben. In die Schweiz fahren. Konto eröffnen. Geld einzahlen. Haus auf den Bahamas suchen. Das Leben genießen.


:D

ganz genau !! der erste sinnvolle kommentar, meine güte, hat das gedauert....... :)
 
Ich würd ich da garnicht für verantwortlich fühlen. Die geben mir ihr Geld, wenn sie es wieder haben wollen, kriegen sie es anstandlos. Wenn sie es nicht wieder haben wollen, na dann... ;-)
 
Nagelt mich nicht fest, aber in dieser Situation gilt (glaube ich) das gleiche wie wenn man ein Paket geschickt bekommt ohne daß man es bestellt hat. (Das war mal eine Marketing-Masche von CD-Verkäufern: Erst hin schicken, und wenn man es behalten will sollte man bezahlen ansonsten Rücksendung)

Als Empfänger ist man nicht Verpflichtet den ersten Schritt zu tun. Sie werden aber sicher den Fehler bemerken und wieder abbuchen. Die Zeit solltest du nutzen und für die paar Wochen einen guten Zinssatz für die Million zu verhandeln... :D

Wenn dur für 4 Wochen einen Zinsatz von 5 % raushandeln kannst, ist 'n nigelnagelneuer Mac drin! :D :D :D
 
@schleiku
Soviel isses leider nicht :D

Ich hab die Firma ausfindig gemacht und werde das kurz melden. Dann sollen die selber zusehen, was sie machen.

MfG Simon
 
Und was bekommst Du als Lohn für diese Mühe, im Sinne von Unbekannten zu denken und zu handeln? Nicht reagieren kostet dagegen nichts! Oder plagt Dich ein schlechtes Gewissen, wenn andere Fehler machen, die Du korrigieren möchtest? Es wurde hier schon geschrieben, was richtig ist: Die Firma (Buchhaltung) entdeckt ihren Fehler selbst und veranlasst auch alles andere von selbst. Warum tust Du nicht so, als wärst Du seit 11 Jahren im Koma? Niemand erwartet von Dir, mit der Firma in Kontakt zu treten. Vielleicht möchten sie es auch gar nicht und hatte ihre Gründe, "Geld beliebig zu streuen". Vielleicht verlangt die Firma von Dir, dass Du den Betrag von Dir aus zurück überweisen sollst, damit ihnen die Gebühren, durch die Rückbuchung von ihrer Seite aus, erspart bleiben. Der Ehrliche ist hier der Dumme! Es ist Geld auf Deinem Konto. Das ist schön und das sollte solange so bleiben, wie es geht. Oder hast Du bei Guthaben eine Allergie? Lass die Summe X auf dem Konto stehen, bis sich die rechtmäßigen Eigentümer der Summe melden oder die Summe von sich aus zurück buchen lassen. Ansonsten opferst Du nur unnötig Zeit in einen Sachverhalt, der gar nichts bringt, außer Kosten. Zeit ist Geld! Oder bist Du so ein Pfadfinder, der auf eine "Belohnung " hofft, für gutes Benehmen? Denk mal an Unternehmen, die Fehler "bewusst" machen, aus welchen Gründen auch immer! Die daran zu erinnern, ist so, als würdest Du die Polizie rufen! Schlafende Hunde weckt man nicht. Bringt immer nur Ärger! Einfach die Situation ignorieren und abwarten, was sich von selbst tut. Sollte die Summe nämlich in einem Zeitraum X nicht zurück gebucht werden, dann könnte die Frage des Eigentums eine Wendung nehmen! Ist doch so wie bei Fundsachen! Das Eigentum erlischt nach einiger Zeit und der Finder hat einen Anspruch auf die Sachen. Selbst wenn das Geld über Jahre auf dem Konto bleiben müsste, es ist die Sache wert, nichts zu unternehmen, denn hier handelt es sich nicht um die kleine Rente von Omi X sondern um Firmenkapital, das vermutlich falsch gebucht wurde. Aber ist das wirklich so? Oder wollte da ein Unternehmen nur Finanzen "irrtümlich" streuen? Vergiss mal das gute Gewissen und warte einfach ab!

- Sterling
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was bekommst Du als Lohn für diese Mühe, im Sinne von Unbekannten zu denken und zu handeln? Nicht reagieren kostet dagegen nichts! Oder plagt Dich ein schlechtes Gewissen, wenn andere Fehler machen, die Du korrigieren möchtest? Es wurde hier schon geschrieben, was richtig ist: Die Firma (Buchhaltung) entdeckt ihren Fehler selbst und veranlasst auch alles andere von selbst. Warum tust Du nicht so, als wärst Du seit 11 Jahren im Koma? Niemand erwartet von Dir, mit der Firma in Kontakt zu treten. Vielleicht möchten sie es auch gar nicht und hatte ihre Gründe, "Geld beliebig zu streuen". Vielleicht verlangt die Firma von Dir, dass Du den Betrag von Dir aus zurück überweisen sollst, damit ihnen die Gebühren, durch die Rückbuchung von ihrer Seite aus, erspart bleiben. Der Ehrliche ist hier der Dumme! Es ist Geld auf Deinem Konto. Das ist schön und das sollte solange so bleiben, wie es geht. Oder hast Du bei Guthaben eine Allergie? Lass die Summe X auf dem Konto stehen, bis sich die rechtmäßigen Eigentümer der Summe melden oder die Summe von sich aus zurück buchen lassen. Ansonsten opferst Du nur unnötig Zeit in einen Sachverhalt, der gar nichts bringt, außer Kosten. Zeit ist Geld! Oder bist Du so ein Pfadfinder, der auf eine "Belohnung " hofft, für gutes Benehmen? Denk mal an Unternehmen, die Fehler "bewusst" machen, aus welchen Gründen auch immer! Die daran zu erinnern, ist so, als würdest Du die Polizie rufen! Schlafende Hunde weckt man nicht. Bringt immer nur Ärger! Einfach die Situation ignorieren und abwarten, was sich von selbst tut. Sollte die Summe nämlich in einem Zeitraum X nicht zurück gebucht werden, dann könnte die Frage des Eigentums eine Wendung nehmen! Ist doch so wie bei Fundsachen! Das Eigentum erlischt nach einiger Zeit und der Finder hat einen Anspruch auf die Sachen. Selbst wenn das Geld über Jahre auf dem Konto bleiben müsste, es ist die Sache wert, nichts zu unternehmen, denn hier handelt es sich nicht um die kleine Rente von Omi X sondern um Firmenkapital, das vermutlich falsch gebucht wurde. Aber ist das wirklich so? Oder wollte da ein Unternehmen nur Finanzen "irrtümlich" streuen? Vergiss mal das gute Gewissen und warte einfach ab!

- Sterling

Bin interessant zu sehen, ob du so schreiben und denken würdest, wenn es dein Geld wäre. Dann hättest du sicher auch gerne, dass die Person, die irrtümlich dein Geld bekommen hat, es dir irgendwie wieder zukommen lässt und nicht abwartet, ob das Ganze verjährt.
Ein Anruf oder Email an die Firma dauert eine Minute und wer dafür keine Zeit hat, ist eine bedauernswerte Kreatur.
Die restliche Arbeit kann man getrost der Firma überlassen.
Gruß,
Bigpietsch
 
Du kennst weder die Firma noch die Hintergründe für dieses "Versehen" und deshalb ist man gut beraten, nichts zu unternehmen, was das Unternehmen nicht von selbst machen würde, wäre es seriös! Hier geht es nicht um einen Regenschirm, den ein Opa im Bus vergisst sondern um eine Transferleistung, an der auch die Bank verdient! Und da niemand die Absichten des Unternehmens kennt, sondern stets vorausgesetzt wird, es handelt sich nur um eine falsche Überweisung, sollte man einfach den Dingen seinen Lauf lassen. Erinnert man nämlich das Unternehmen unaufgefordert daran, obwohl eine Sachbearbeiterin den Fehler bereits entdeckte und von sich aus korrigieren möchte, dann trägt man vielleicht dazu bei, dass diese Sachbearbeiterin abgemahnt wird. Denk einfach mal ein bisschen weiter über mögliche Folgen! Vielleicht ist der Fehler schon bekannt, aber niemand aus der Buchhaltung möchte dafür gerade stehen? Wenn es Dir ein gutes Gefühl bereitet, den Fehler in Eigenregie aufzudecken, damit z. B. eine 400 Euro Kraft ihren Job verliert, die eventuell für die Falschbuchung verantwortlich war, dann stellt sich nicht mehr die Frage nach einer armen Kreatur. Man handelt dann im Guten und erreicht nur Schlechtes.

Beispiel:
Architekt X vergisst seine Zeichnungen im Auto, das er seiner Freundin leiht. Die Kundenpräsentation steht an und der Chef fragt nach den Zeichnungen. Der Architekt erfindet eine Notlüge und sagt, die Pläne liegen fertig zu Hause und werden morgen mitgebracht. Dann ruft plötzlich die Freundin im Büro an und sie erzählt dem Chef am Telefon, der Architekt hätte im Auto seine Zeichnungen vergessen!

Frage:
Hat die Freundin mit ihrer "guten Tat" dem Architekten damit einen Gefallen getan? Dieser hat es nun doppelt schwer, denn er hat den Chef nicht nur belogen sondern der Chef erfährt es auch noch von einer Freundin des Mitarbeiters. Die Stimmung ist dahin, denn schon ein Anruf, wäre ein Anruf zuviel in der Sache!

Also gilt auch hier:
Dezent zurück halten und die Dinge auf sich zukommen lassen. Die Welt ist voller Beispiele, wo gute Taten den Stein für böse Taten ins Rollen brachten.

- Sterling
 
Zuletzt bearbeitet:
Um es für den Fall deutlich zu unterstreichen:

Mr. X ruft bei der Firma an und teilt ihr mit, dass ein Geldbetrag auf sein Konto überwiesen wurde. Offensichtlich eine Fehlbuchung. Die Firma bedankt sich. Mr. X fühlt sich gut, denn er glaubt an seine "gute Tat".

Szenario in der Firma:
Geschäftsleiter: "Das war die 4. Falschbuchung in dieser Woche. Frau Z arbeitet in letzter Zeit sehr nachlässig, seit sie für ihre beiden Kinder da ist und der Mann sie verlassen hat. Das kann nicht zu Lasten unserer Firma gehen. Ich glaube, wir müssen ihr andere Aufgaben zuteilen oder uns von ihr trennen ..."

Hätte Mr. X geschwiegen und sich nicht in Dinge eingemischt, die ihn nichts angehen, dann wäre vielleicht dem Chef nicht zu Ohren gekommen, das es eine weitere Falschbuchung gegeben hat und Frau Z hätte sich selbst um die Korrektur gekümmert. Doch weil Mr. X so besessen von seiner "guten Tat" ist, hat er mit seinem Anruf nur erreicht, dass die Mutter zweier Kinder nun ihren Job wechseln muss oder entlassen wird, denn wie oft es bereits in dem Unternehmen zu Fehlbuchungen gekommen ist, kann Mr. X nicht wissen. Für die Firma könnte sein Anruf jedoch das Fass zum Überlaufen bringen und wem ist letztendlich mit der "guten Tat" geholfen?

Sicher nicht der Frau aus der Buchhaltung.

- Sterling
 
Du kennst weder die Firma noch die Hintergründe für dieses "Versehen" und deshalb ist man gut beraten, nichts zu unternehmen, was das Unternehmen nicht von selbst machen würde, wäre es seriös! Hier geht es nicht um einen Regenschirm, den ein Opa im Bus vergisst sondern um eine Transferleistung, an der auch die Bank verdient! Und da niemand die Absichten des Unternehmens kennt, sondern stets vorausgesetzt wird, es handelt sich nur um eine falsche Überweisung, sollte man einfach den Dingen seinen Lauf lassen. Erinnert man nämlich das Unternehmen unaufgefordert daran, obwohl eine Sachbearbeiterin den Fehler bereits entdeckte und von sich aus korrigieren möchte, dann trägt man vielleicht dazu bei, dass diese Sachbearbeiterin abgemahnt wird. Denk einfach mal ein bisschen weiter über mögliche Folgen! Vielleicht ist der Fehler schon bekannt, aber niemand aus der Buchhaltung möchte dafür gerade stehen? Wenn es Dir ein gutes Gefühl bereitet, den Fehler in Eigenregie aufzudecken, damit z. B. eine 400 Euro Kraft ihren Job verliert, die eventuell für die Falschbuchung verantwortlich war, dann stellt sich nicht mehr die Frage nach einer armen Kreatur. Man handelt dann im Guten und erreicht nur Schlechtes.

Beispiel:
Architekt X vergisst seine Zeichnungen im Auto, das er seiner Freundin leiht. Die Kundenpräsentation steht an und der Chef fragt nach den Zeichnungen. Der Architekt erfindet eine Notlüge und sagt, die Pläne liegen fertig zu Hause und werden morgen mitgebracht. Dann ruft plötzlich die Freundin im Büro an und sie erzählt dem Chef am Telefon, der Architekt hätte im Auto seine Zeichnungen vergessen!

Frage:
Hat die Freundin mit ihrer "guten Tat" dem Architekten damit einen Gefallen getan? Dieser hat es nun doppelt schwer, denn er hat den Chef nicht nur belogen sondern der Chef erfährt es auch noch von einer Freundin des Mitarbeiters. Die Stimmung ist dahin, denn schon ein Anruf, wäre ein Anruf zuviel in der Sache!

Also gilt auch hier:
Dezent zurück halten und die Dinge auf sich zukommen lassen. Die Welt ist voller Beispiele, wo gute Taten den Stein für böse Taten ins Rollen brachten.

- Sterling

Von der Sichtweise kann ich deine Argumentation nachvollziehen. Davon war in deinem früheren Posting aber nicht die Rede.
Im besten Fall läuft es so.
 
Es wäre ungerechfertigte Bereicherung... auch wenn du nix davon weisst, ist das strafbar - zumindest bei uns in der Schweiz.

Gruss
 
Um es für den Fall deutlich zu unterstreichen:

Mr. X ruft bei der Firma an und teilt ihr mit, dass ein Geldbetrag auf sein Konto überwiesen wurde. Offensichtlich eine Fehlbuchung. Die Firma bedankt sich. Mr. X fühlt sich gut, denn er glaubt an seine "gute Tat".

Szenario in der Firma:
Geschäftsleiter: "Das war die 4. Falschbuchung in dieser Woche. Frau Z arbeitet in letzter Zeit sehr nachlässig, seit sie für ihre beiden Kinder da ist und der Mann sie verlassen hat. Das kann nicht zu Lasten unserer Firma gehen. Ich glaube, wir müssen ihr andere Aufgaben zuteilen oder uns von ihr trennen ..."

Hätte Mr. X geschwiegen und sich nicht in Dinge eingemischt, die ihn nichts angehen, dann wäre vielleicht dem Chef nicht zu Ohren gekommen, das es eine weitere Falschbuchung gegeben hat und Frau Z hätte sich selbst um die Korrektur gekümmert. Doch weil Mr. X so besessen von seiner "guten Tat" ist, hat er mit seinem Anruf nur erreicht, dass die Mutter zweier Kinder nun ihren Job wechseln muss oder entlassen wird, denn wie oft es bereits in dem Unternehmen zu Fehlbuchungen gekommen ist, kann Mr. X nicht wissen. Für die Firma könnte sein Anruf jedoch das Fass zum Überlaufen bringen und wem ist letztendlich mit der "guten Tat" geholfen?

Sicher nicht der Frau aus der Buchhaltung.

- Sterling


Hat jetzt mit dem Thema nichts mehr zu tun.
Aber wenn man das Szenario weiter verfolgt, könnten die wiederholten Fehler der Frau Z auch die Firma in den Ruin treiben und es verlieren noch mehr Menschen ihre Arbeit, nur weil alle diese Frau, die offensichtlich für die Arbeit nicht geeignet ist, decken wollen. Vielleicht rettet aber die "Einmischung" von X die Firma vor großem Schaden und Frau Z bekommt eine für sie geeignetere Arbeit. Aber das sind doch alles nur Spekulationen. Erinnert mich ein wenig an Schrödingers Katze.
Gruß,
Bigpietsch
 
Es wäre ungerechfertigte Bereicherung... auch wenn du nix davon weisst, ist das strafbar - zumindest bei uns in der Schweiz.

Na klar, die Schweizer und ihre mit Rückblick auf das Judenvermögen eigenen Vorstellungen einer "ungerechtfertigten Bereicherung". Wasser predigen, aber Wein trinken.

Aber wenn man das Szenario weiter verfolgt, könnten die wiederholten Fehler der Frau Z auch die Firma in den Ruin treiben und es verlieren noch mehr Menschen ihre Arbeit, nur weil alle diese Frau, die offensichtlich für die Arbeit nicht geeignet ist, decken wollen. Vielleicht rettet aber die "Einmischung" von X die Firma vor großem Schaden und Frau Z bekommt eine für sie geeignetere Arbeit. Aber das sind doch alles nur Spekulationen. Erinnert mich ein wenig an Schrödingers Katze.

Tja, aber Spekulationen sind Teil einer Strategie und wer nicht bereit ist zu spekulieren, dem fährt ein Blitz in das Hinterteil, wenn man leichtsinnig bei Gewitter auf dem Feld sein Geschäft verrichtet. Leider ist Deine Spekulation nicht schlüssig, denn eine Firma kann Falschbuchungen schadlos rückgängig machen – wie in diesem Fall möglich. Ein unüberlegter Anruf dagegen könnte einen Mitarbeiter in Misskredit bringen (Abmahnung oder Verlust des Arbeitsplatzes). Sollte die Firma inkompetente Mitarbeiter beschäftigt haben, dann sollte der Kontobesitzer die Firma mit dem Rückruf auch nicht belohnen, denn solche Firmen haben es verdient, ihrem Geld hinterher zu laufen (aus Fehlern lernen!). Und kümmert sich niemand darum, dann ist auch "offiziell" kein Geld verloren gegangen und das Gesetz wird die Eigentumsfrage nach Jahren erneut regeln müssen. Zum Vorteil der Person, die das Konto hat.

- Sterling
 
vertuschte fehler fliegen zu 99% auf, wenn nicht morgen dann übermorgen.

frau Z wird eher lob für ihr handeln erhalten als mit der vertuschung durchkommen.

je nach höhe der fehl-buchung könnte der themenstarter bei seiner kontaktmail auch gleich ein wenig symbolisch die hand aufhalten.
finderlohn versus verlorengegangene millionen ...

wart mal noch eine woche ab, wenn die bank dir das geld nicht wieder abzieht rühr dich bei denen.
 
Moin,

dass mit der Gegenprüfung: Name = Konto ist bei unseren Banken so üblich, lt. deren Aussage dürfen sie solche Überweisungen nicht ausführen.
Die Programme prüfen nach Name und Ort, eben gerade bei online Buchungen, da liegt doch alles schön für den Computer verständlich vor.

Ob das per Gesetz so ist, weis ich nicht, wäre aber mal schön, wenn die Banken, die eh schon keinen Service mehr bieten, das für ihre Kunden tun würden.

Zum Fehlbetrag: behalten bis sich jemand meldet.
Bei uns kommt das schon öfters vor, Kunden bezahlen Rechnungen doppelt etc. Soweit ich weis kann der Zahlende die Überweisung aber nicht so einfach "stornieren". Mir selbst ist mal eine alte DTAUS Datei durch den Äther gerutscht, das war mühselige Arbeit die Beträge wieder zurückzuholen...
 
Ich habe mal ein Praktikum bei einer Bank gemacht. Damals wurden alle Überweisungen noch von Hand abgetippt, und man hatte auf dem Bildschirm keine Bestätigung für das, was man eingetippt hat. Erst am Schluss kam eine Reihe von Zahlen (die die man eben eingegeben hatte). Das heißt, man tippte praktisch blind mehrere längere Zahlen ein und hoffte dass man sich nicht vertippte.

Ich durfte als Praktikant da gar nicht ran, aber es gab da eine wohl relativ neue Angestellte, die ich mehrmals den Chef rufen gehört habe. Grund: Sie hatte z.B. die Kontonummer nochmal an der Stelle des Betrages eingegeben...
 
Auch in D gibt es im BGB Regelungen zur "ungerechtfertigten Bereicherung":

§ 812 Herausgabeanspruch
(1) 1Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. 2Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

§ 819 Verschärfte Haftung bei Kenntnis und bei Gesetzes- oder Sittenverstoß
(1) Kennt der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes bei dem Empfang oder erfährt er ihn später, so ist er von dem Empfang oder der Erlangung der Kenntnis an zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn der Anspruch auf Herausgabe zu dieser Zeit rechtshängig geworden wäre.

§ 822 Herausgabepflicht Dritter
Wendet der Empfänger das Erlangte unentgeltlich einem Dritten zu, so ist, soweit infolgedessen die Verpflichtung des Empfängers zur Herausgabe der Bereicherung ausgeschlossen ist, der Dritte zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn er die Zuwendung von dem Gläubiger ohne rechtlichen Grund erhalten hätte.
 
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