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rhabarbara
mp3s sind wie kaugummi - einmal benutzt, kannst du sie wegschmeißen...
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AFAIK gibts doch bereits ein rechtskräftiges Urteil in D, dass den Weiterverkauf einer Software-Download-Lizenz untersagt hat?
Die Lizenz bekommst Du aber vom Rechteinhaber bzw. von jemandem, der vom Rechteinhaber wiederum das Recht zum Handel mit diesen Lizenzen erworben hat. Du hast dieses Recht nicht unbedingt.
Inwiefern eine Beschränkung der Urheberrechte ... vorteilhaft für den Urheber sind, darfst Du mir jetzt gern erklären...
Es steht Dir im übrigen frei, nur dann einen Lizenzvertrag einzugehen, wenn eine Übertragung der Lizenz erlaubt ist. Üblicherweise wirst Du dann halt einen deutlich höheren Preis zahlen müssen.
Warum sollte es das auch?ja, und das ist genau deshalb so, weil es kein Gesetz gibt das dem Käufer einer Lizenz das Recht gibt, die Lizenz weiterzuverkaufen.
Begründung? Eine Einschränkung der Vertragsfreiheit einfach aus Jux und Dollerei? Im übrigen würde ein solches Gesetz Lizenzverträge in anderen Bereichen erheblich erschweren bzw. ganz unmöglich machen, bspw. im Patentrecht.Und so ein Recht müsste eine Selbstverständlichkeit sein, ist es aber nicht weil uns (und vor allem den Politikern) die Lobby immer versucht einzureden daß es der Untergang der abendländischen Kultur ist, wenn man Verbrauchern das gleiche Recht zugesteht wie den kommerziellen Vermarktern.
Nein, ein Anwalt.ah, ein Lobbyist!
Doch, willst Du .Ich will in keiner Weise die Urheberrechte einschränken, du verdrehst mir das Wort im Mund.
Das sind Urheberrechte .Es geht ausschließlich um Rechte zum Lizenzverkauf.
Eben weil es ein Immaterialgut ist. Und die werden durch die Bank anders gehandhabt.Warum eine Lizenz rechtlich anders gestellt sein sollte als ein anderes (von mir aus auch materielles) Gut, darfst du mir gern erklären.
Weil es durchaus sinnvoll ist, das es das nicht gibt.und warum ist das so? Ich werde es dir sagen: weil es kein Gesetz gibt das mir die Übertragung der Lizenz zugesteht! Und warum gibt es so ein Gesetz nicht? Du darfst raten!
Das Wasserzeichen hat nichts mit DRM zu tun. Die Musik ist DRM-frei, das Wasserzeichen ist trotzdem drin. Das ist eine der Voraussetzungen welche die MI an die Shops stellt.da ich dort meine Musik DRM frei bekomme in 320kbit und als wav.
....das Wasserzeichen ist trotzdem drin. Das ist eine der Voraussetzungen welche die MI an die Shops stellt.
Es kommt drauf an ob es sich um ein echtes, digitales Wasserzeichen handelt oder "nur" um Metainformationen wie bei iTunes. Die Echten kann man nicht so einfach entfernen um Gegensatz zu den Metadaten. Metadaten werden beim transkodieren entfernt, echte Wasserzeichen nicht. Die iTunes-Metadaten, welche allerlei Information enthalten wie Name, Email usw., kann man also dadurch loswerden, dass man das M4P in ein MP3 umwandelt.huch, wusste ich noch gar nicht, wo bzw. wie finde ich so ein Wasserzeichen in einem MP3
Ist halt die Frage ob z.B. Metadaten oder gar Wasserzeichen vorhanden sind. Die FAQ der Shops sagt nur, dass sie kein DRM verwenden aber Wasserzeichen sind was anderes.Die Shops meiner Wahl haben das alle nicht und bieten völlig "reine" 320er MP3s und wav. Files an
Jeder kann dies gut nachprüfen indem man die bei iTunes gekaufte Datei einfach mal in einem Texteditor öffnet und dort nach seiner Email-Adresse sucht, welche man beim iTunes Store verwendet.
So haben solche Metadaten dann ja noch was positives .ahhh, sehr gut zu wissen, jetzt kann ich endlich mal gucken mit was für einer Adresse ich vor 2 Jahren mal ein 4Hero Album im iTunes Store gekauft hab, die hab ich leider vergessen
Wenn die Elektrohouse zusagt, dann könntest du ja mal bei den Sub Assassins vorbeischauen. Mischen zwar nur, dafür aber nett.Hab mich damals so geärgert das die Files nur 256er waren und hab seit dem nur noch in meinen lieblingsshops (siehe post weiter oben) gekauft
die Frage ist falsch gestellt. Sie muss lauten "warum sollte es NICHT?".Warum sollte es das auch?
Begründung? Eine Einschränkung der Vertragsfreiheit einfach aus Jux und Dollerei? Im übrigen würde ein solches Gesetz Lizenzverträge in anderen Bereichen erheblich erschweren bzw. ganz unmöglich machen, bspw. im Patentrecht.
Nein, ein Anwalt.
Weil es durchaus sinnvoll ist, das es das nicht gibt.
Warum sollten Immaterialgüter genauso behandelt werden wie materielle Güter? Sie sind nicht gleich, und diesen Unterschieden muss auch Rechnung getragen werden.die Frage ist falsch gestellt. Sie muss lauten "warum sollte es NICHT?".
Das Patentrecht wird fortlaufend umgestaltet. Allerdings glücklicherweise nicht von den "klugen" Leuten, die Patente faktisch abschaffen wollen....warum wohl gibt es kluge Leute, die auch das Patentrecht umgestalten wollen...
Als Anwalt bin ich ein Organ der Rechtspflege. Ich muss mich an Gesetze halten, Gesetze bilden die Basis meiner Arbeit. Nichtsdestotrotz finde ich natürlich nicht, das jedes Gesetz "richtig" oder "vernünftig" ist. Die Privilegierung der Verwertungsgesellschaften bei Tonträgern im Urheberrecht finde ich z.B. vollkommen überholt. "KiPo"-Sperren im Internet, der größte Blödsinn. Das neu geregelte Patentnichtigkeitsverfahren, vollkommen verunglückt. Daran halten muss ich mich trotzdem.Anwälte sind leider in der Mehrzahl gesetzeshörig.
Das UrhG wurde seither oft genug geändert, gerade um es an das Zeitalter trägerloser Informationen anzupassen....Und sie kommen zu dem Schluss, daß ein Gesetz das zu einer Zeit gemacht wurde als man sich noch keine Trennung der "Information" vom "Informationsträger" vorstellen konnte, im Zeitalter elektronischer trägerloser Information nicht mehr zeitgemäss ist, und dringend erneuert werden muss.
Als Anwalt bin ich ein Organ der Rechtspflege. Ich muss mich an Gesetze halten, Gesetze bilden die Basis meiner Arbeit. Nichtsdestotrotz finde ich natürlich nicht, das jedes Gesetz "richtig" oder "vernünftig" ist. Die Privilegierung der Verwertungsgesellschaften bei Tonträgern im Urheberrecht finde ich z.B. vollkommen überholt.
Das UrhG wurde seither oft genug geändert, gerade um es an das Zeitalter trägerloser Informationen anzupassen....
Nicht nur, der gesamte Komplex zu Software wurde z.B. (logischerweise) auch erst nach Aufkommen der Computer ins UrhG eingefügt .du meinst jetzt aber nicht diese ganzen Verschärfungen, die auf Grund massiver Lobbyarbeit in die Gesetze aufgenommen wurden, oder? Oder wurde irgendetwas zu Gunsten der Verbraucher verändert - klär mich auf!
Das ist schlicht falsch. Das Urhegerrecht stellt die Rechte der Verlage eben nicht über die Rechte der Urheber. Es kennt schlicht gar keinen Unterschied zwischen dem Urheber und etwaigen Rechtsnachfolgern, die Rechte vom Urheber übernommen haben. Das Problem in diesem Fall ist, dass sich die Wissenschaftsgesellschaft in eine geradezu perverse Abhängigkeit von Elsevier und Co begeben hat, weil Publikationslisten der Maßstab für wissenschaftliche Tätigkeit sind. Das führt ja nicht nur zur bekannten Abzocke der Wissenschaftsverlage, sondern auch dazu, das Doktoranden und Diplomanden die Arbeit geklaut wird, oder gelogen wird, das sich die Balken biegen (ich erinnere an Jan Hendrik Schön).Ich bin Wissenschaftler. Die Ergebnisse meiner Arbeit werden in Form wissenschaftlicher Publikationen veröffentlicht. Ich will das tun, weil ich will dass meine Kollegen weltweit von meiner Forschung erfahren, aber viel wichtiger, ich muss es tun, weil ich sonst weder Chancen auf Fördermittel (die ich brauche um meine Doktoranden bezahlen zu können und ihnen Material zu kaufen mit dem sie forschen können) habe, noch eine Karriere machen kann. Die Veröffentlichungen passieren in "Fachzeitschriften" - heute immer mehr online, aber durchaus auch gedruckt. In jedem Fall gibt es die Veröffentlichungen als pdf-Dateien.
Jetzt ist es so, daß diese "Fachzeitschriften" von Verlagen veröffentlicht werden. ICH als Urheber muss in der Regel für die Veröffentlichung bezahlen (eine meiner letzten Publikationen hat mich über 2000 Dollar gekostet). Gleichzeitig muss jeder meiner Kollegen, der die Veröffentlichung lesen will, die Zeitschrift gedruckt oder in online-Form abonnieren - im Normalfall macht das die Bibliothek der Uni oder des Instituts. Diese Abonnementkosten gehen jährlich in die hundertausende (!) von Euro für eine nicht mal übermässig gut ausgestattete Bibliothek.
Was passiert hier? Ich forsche mit Steuermitteln der Allgemeinheit, muss weitere Steuermittel aufbringen um die Ergebnisse zu publizieren, und doch kann kein Kollege die mit öffentlichem Geld finanzierten Ergebnisse lesen. Umgekehrt kann ich die Arbeiten meiner Kollegen nur lesen, wenn mein Institut ein Abonnement der entsprechenden Fachzeitschrift hat. Das ist definitiv NICHT im Sinn der Urheber. Ich will daß meine Ergebnisse weltweit zugänglich sind - umsonst. Dies ist mit einem Urheberrecht, das die Rechte der Verlage (wie der Verbrecher von Elsevier) über die Rechte der Urheber stellt nicht möglich. Ich als Urheber muss festlegen dürfen (und das muss ein gesetzliches Recht sein), dass die Arbeit frei zugänglich sein soll. Ich DARF meine Arbeit aber nicht "verschenken", weil die "Urheber"-Lobby sonst nicht genug Reibach machen kann.
Da verlangst Du jetzt aber eigentlich unmögliches. Du willst, dass der Urheber auf der einen Seite seine Rechte nicht vollständig abtreten bzw. keine exklusive Lizenz vergeben können soll. Das sind aber genau die Lizenzkonstrukte, die im Zweifelsfall eine Weiterveräußerung der Lizenz erlauben. Wenn ein nicht exklusiver Lizenznehmer qua Gesetz das Recht zum Weiterverkauf hätte, würde dies die Vermarktung enorm erschweren. Und zwar in erster Linie für den Urheber....Damit schließt sich auch der Kreis zur Musik - viele Künstler ja wollen gar nicht, daß ihre Arbeit so restriktiv vermarktet wird. Aber die Vermarktungslobby hat die Politiker leider fest im Griff.