gebrauchte mp3s verkaufen

A BATHING APE

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"Carting a crate of used CDs to your local record store so you can make rent is a rite of passage as ancient as it can be tearful. But what about those MP3s and iTunes songs you're ready to unload? Is there a way to sell those off, too, when you get tired of them or just need some extra scratch?

A new crop of online music stores is focused on helping fans resell "used" digital music the way they do CDs. But the big conundrum with digital music is that there's no way to prove sellers legally own the songs on their computers. There's also nothing to stop them from keeping the songs they're hawking. Unlike CDs — physical products you hand over to a record store clerk — digital files can be replicated ad infinitum with negligible expense."

http://www.houstonpress.com/2009-06-18/music/byte-this/

http://blog.bopaboo.com/


das is doch n Scherz, oder ? :suspect:
 
Ich arbeite ja in so nem 2nd-Hand Musikladen. Und wir hatten tatsächlich mal so einen Helden, der uns gebrannte CDs andrehen wollte (keine Plagiate, so richtig mit Aldi-Hülle und handbeschrifteten Inlet und so) mit der Begründung "Ist doch auch Musik drauf!" :hehehe:

Hab übrigens erst "record store jerk" gelesen und mich ein wenig beleidigt gefühlt… :D
 
das is doch n Scherz, oder ? :suspect:

wieso? Man erwirbt ja ohnehin nicht Bits und Bytes, sondern eine "Nutzungs-" oder "Abspiel-Lizenz". Wenn es legitim ist, daß Firmen für den Verkauf dieser Lizenz Geld verlangen, muss es nach meinem Verständnis auch legitim sein, diese Lizenz weiterzuverkaufen. Es bleibt natürlich die technische Schwierigkeit zu bestimmen ob der Käufer auch tatsächlich eine Lizenz besitzt, aber das ändert meiner Meinung nach nichts an der wünschenswerten rechtlichen Situation. Oder anders ausgedrückt: Wenn der Gesetzgeber unabhängig von technischem Sachverstand Gesetze einführt - warum sollten die immer zu Ungunsten des Verbrauchers sein.

Abgesehen davon sollte der ""Speckgürtel" an Vermarktern, die sich um jeden halbwegs erfolgreichen Künstler scharen ohnehin viel weniger verdienen. Optimal so, daß der Künstler das Geld bekommt, und nicht der Vermarkter. Da gibt es rechtliche Zustände, die sind so haarsträubend daß es nicht mehr feierlich ist.
 
wieso? Man erwirbt ja ohnehin nicht Bits und Bytes, sondern eine "Nutzungs-" oder "Abspiel-Lizenz". Wenn es legitim ist, daß Firmen für den Verkauf dieser Lizenz Geld verlangen, muss es nach meinem Verständnis auch legitim sein, diese Lizenz weiterzuverkaufen. Es bleibt natürlich die technische Schwierigkeit zu bestimmen ob der Käufer auch tatsächlich eine Lizenz besitzt, aber das ändert meiner Meinung nach nichts an der wünschenswerten rechtlichen Situation. Oder anders ausgedrückt: Wenn der Gesetzgeber unabhängig von technischem Sachverstand Gesetze einführt - warum sollten die immer zu Ungunsten des Verbrauchers sein.

ja das is mir schon klar mit der Nutzungs- Abspiel-Lizenz, aber wie du schon schreibst, die technische Umsetzung ?

vor allem ...

Meshkin believes the major labels are supportive of Bopaboo's plan, even though it will earn them less money per song than iTunes, and the music will not be restricted by digital rights management (DRM) technology.

da drehen doch bestimmt alle bei der Gema, Ifpi, Riaa + natürlich Majors durch ... vor allem Dieter Gorny :D
 
Ich arbeite ja in so nem 2nd-Hand Musikladen. Und wir hatten tatsächlich mal so einen Helden, der uns gebrannte CDs andrehen wollte (keine Plagiate, so richtig mit Aldi-Hülle und handbeschrifteten Inlet und so) mit der Begründung "Ist doch auch Musik drauf!" :hehehe:
. . .
Unglaublich! :eek:


:rotfl:
 
ja das is mir schon klar mit der Nutzungs- Abspiel-Lizenz, aber wie du schon schreibst, die technische Umsetzung ?
Die technische Umsetzungs bei Songs aus iTunes ist kein Problem. In den Dateien sind Wasserzeichen drin, welche den Titel eindeutig auf dich zurückführen lassen. So müsste iTunes es ermöglichen auch Songs von anderen iTunes-Accounts hinzufügen zu können, wobei dann beim bisherigen Rechteinhaber nachgefragt werden müsste ob es ok ist, wenn er die Rechte an dich weitergibt. Wenn du die Rechte bekommen hast, dann kannst du auch das Lied herunterladen.
 
ja habs falsch ausgedrückt, mit "technischer" Umsetzung mein ich eigentlich auch "rechtlich".

Kann ja theoretisch nur so gehen das man nur MP3s verkaufen kann für die man auch eine Rechnung hat. Bin echt mal gespannt ob die Plattform wirklich startet und vor allem wie die üblichen Verdächtigen der Industrie reagieren.
 
Deshalb kaufen wir CDs und keine komprimierten Datenhäufchen. :)

Gruesse, Pablo
 
Kann ja theoretisch nur so gehen das man nur MP3s verkaufen kann für die man auch eine Rechnung hat.
Die "Rechnung" hast du ja, da ja in der Datei ein auf dich personalisiertes Wasserzeichen steht. So kann man überprüfen ob du wirklich diesen Song als erstes gekauft hast. Die Frage ist dann, in wie weit das Wasserzeichen verändert wird bzw. überhaupt verändert werden darf, im Fall eines Verkaufs.
 
Ich arbeite ja in so nem 2nd-Hand Musikladen. Und wir hatten tatsächlich mal so einen Helden, der uns gebrannte CDs andrehen wollte (keine Plagiate, so richtig mit Aldi-Hülle und handbeschrifteten Inlet und so) mit der Begründung "Ist doch auch Musik drauf!" :hehehe:

:rotfl:
 
Nach deutschen Urheberrecht ginge das nicht.
Dort ist (indirekt) geregelt, dass "Stücke", also CDs, DVDs usw. weiterverkauft werden können, wenn sie einmal im Umlauf sind (Erschöpfungsgrundsatz).
Wenn es sich aber nicht um ein physisches Medium handelt, gilt dieser Grundsatz nicht.
Das Gesetz berücksichtigt Downloadmedien also derzeit noch nicht.
 
Nach deutschen Urheberrecht ginge das nicht.
Dort ist (indirekt) geregelt, dass "Stücke", also CDs, DVDs usw. weiterverkauft werden können, wenn sie einmal im Umlauf sind (Erschöpfungsgrundsatz).
Wenn es sich aber nicht um ein physisches Medium handelt, gilt dieser Grundsatz nicht.
Das Gesetz berücksichtigt Downloadmedien also derzeit noch nicht.

es geht mit der derzeitigen gesetzlichen Regelung nicht - ist ja auch klar wenn man den Einfluss der Lobbygruppen kennt. Das heißt aber nicht daß es nicht gehen sollte, oder anders ausgedrückt daß das Gesetz dringend überarbeitet werden muss.
 
Ja, richtig.
Es ist nicht so, dass das Gesetz solche Medien ausschließt. So wie es derzeit formuliert ist (bzw. vor Urzeiten formuliert wurde), kann man es halt nicht auf Downloads übertragen. Damals war noch nicht abzusehen, dass Inhalte und Trägermedium mal unabhängig voneinander sein werden.
Du dürftest schon Recht haben, dass einige Interessen dies auch gerne so lassen wollen.

Andererseits wäre es eine Herausforderung, das Gesetz so zu formulieren, dass man "unsichtbare" Nutzungslizenzen - beispielsweise an einer MP3-Datei - tatsächlich weiterverkaufen kann.
 
Die "Rechnung" hast du ja, da ja in der Datei ein auf dich personalisiertes Wasserzeichen steht. So kann man überprüfen ob du wirklich diesen Song als erstes gekauft hast. Die Frage ist dann, in wie weit das Wasserzeichen verändert wird bzw. überhaupt verändert werden darf, im Fall eines Verkaufs.

ja vielleicht wenn man Kunde im iTunes Store ist
bin ich aber nicht. :zwinker: mag keine 256kbit MP3s mit DRM

ich kaufe z.B bei
http://www.abunchofcuts.com
http://www.beatport.com

und vor allem bei http://www.digital-tunes.net/ , da ich dort meine Musik DRM frei bekomme in 320kbit und als wav.
 
wieso? Man erwirbt ja ohnehin nicht Bits und Bytes, sondern eine "Nutzungs-" oder "Abspiel-Lizenz". Wenn es legitim ist, daß Firmen für den Verkauf dieser Lizenz Geld verlangen, muss es nach meinem Verständnis auch legitim sein, diese Lizenz weiterzuverkaufen.
Und wieso? Es gibt nunmal einen Unterschied zwischen einer körperlichen Sache und einem nichtkörperlichen Recht...
Es bleibt natürlich die technische Schwierigkeit zu bestimmen ob der Käufer auch tatsächlich eine Lizenz besitzt, aber das ändert meiner Meinung nach nichts an der wünschenswerten rechtlichen Situation. Oder anders ausgedrückt: Wenn der Gesetzgeber unabhängig von technischem Sachverstand Gesetze einführt - warum sollten die immer zu Ungunsten des Verbrauchers sein.
Das hat nichts mit technischem Sachverstand zu tun, sondern mit einem rechtlichen Unterschied, der durchaus gewollt ist.
 
Und wieso? Es gibt nunmal einen Unterschied zwischen einer körperlichen Sache und einem nichtkörperlichen Recht...

die Lizenz die ich kaufe ist genauso ein nichtkörperliches Recht wie die Lizenz die ich wieder verkaufen möchte.

Das hat nichts mit technischem Sachverstand zu tun, sondern mit einem rechtlichen Unterschied, der durchaus gewollt ist.

von einigen wenigen gewollt, die ihre Vorstellung von Urheberrecht mit Lobbyismus durchdrücken. Dabei geht es denen in keinster Weise um das URHEBERrecht (das in D ohnehin nicht verkauft oder anderweitig abgetreten werden kann), sondern um ihre VERMARKTUNGSrechte, was etwas komplett anderes ist. Aber natürlich kann man das Ganze so darstellen daß es aussieht als wäre es im Sinne des Künstlers/Urhebers, und die Leute inklusive der Politiker glauben das. Letztere allerdings erst gegen entsprechende Vergütung.
 
die Lizenz die ich kaufe ist genauso ein nichtkörperliches Recht wie die Lizenz die ich wieder verkaufen möchte.
Die Lizenz bekommst Du aber vom Rechteinhaber bzw. von jemandem, der vom Rechteinhaber wiederum das Recht zum Handel mit diesen Lizenzen erworben hat. Du hast dieses Recht nicht unbedingt.
von einigen wenigen gewollt, die ihre Vorstellung von Urheberrecht mit Lobbyismus durchdrücken. Dabei geht es denen in keinster Weise um das URHEBERrecht (das in D ohnehin nicht verkauft oder anderweitig abgetreten werden kann), sondern um ihre VERMARKTUNGSrechte, was etwas komplett anderes ist. Aber natürlich kann man das Ganze so darstellen daß es aussieht als wäre es im Sinne des Künstlers/Urhebers, und die Leute inklusive der Politiker glauben das. Letztere allerdings erst gegen entsprechende Vergütung.
Inwiefern eine Beschränkung der Urheberrechte (Recht auf Vervielfältigung usw. sind im übrigen selbstverständlich Urheberrechte, auch wenn sie verkauft werden können. Unveräußerbar sind lediglich Urheberpersönlichkeitsrechte) vorteilhaft für den Urheber sind, darfst Du mir jetzt gern erklären...

Es steht Dir im übrigen frei, nur dann einen Lizenzvertrag einzugehen, wenn eine Übertragung der Lizenz erlaubt ist. Üblicherweise wirst Du dann halt einen deutlich höheren Preis zahlen müssen.
 
AFAIK gibts doch bereits ein rechtskräftiges Urteil in D, dass den Weiterverkauf einer Software-Download-Lizenz untersagt hat?
 
AFAIK gibts doch bereits ein rechtskräftiges Urteil in D, dass den Weiterverkauf einer Software-Download-Lizenz untersagt hat?

Ja, aber auch welche (und im Übrigen genügend Literaturstimmen), die in ähnlichen Konstellationen gerade dies gestatten.
Solange der Gesetzgeber seinen Hintern nicht in Bewegung setzt, dürfte schon die Rechtsunsicherheit ein derartiges Geschäftsmodell wohl verhindern.
 
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