Garantie u. Gewährleistung, Jurist im Forum?

MINImalist schrieb:
Komisch...hast Du denen mal den Bericht vom Apple Repair Center übermittelt?
Die weigern sich trotzdem?

Den Rücktritt kannst Du selbst erklären, aber die scheinen sich zu weigern, deshalb kommst Du wohl um eine Klage, zumindest um ein schriftliches Vorverfahren nicht herum. Vielleicht wachen sie dann auf...richtig Lustig finde ich, dass sie die Ausübung Deines Gestaltungsrechts, Rücktritt, nicht beachtet haben. Hast Du denen eine Frist gesetzt?

Hi,

in Komturs-Fall ist die Fristsetzung IMHO entbehrlich. Vgl. § 440 BGB:

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
 
MINImalist schrieb:
Komisch...hast Du denen mal den Bericht vom Apple Repair Center übermittelt?
Die weigern sich trotzdem?

Ja, ich habe das PowerBook mit den Reparatur-Berichten an cancom gesendet. Auf den Berichten ist auch die erfolglose Reparatur auch als solche vermerkt. cancom hat trotz meiner Nachfrage aber gar nicht die Tests gemacht die den Fehler Reproduzieren. Sie sagten mir sehr frech, und ich bin bei solchen telefonaten immer sehr freundlich, dass Sie spezielle Apple Tests gemacht hätten und bei Ihnen keine Fehler auftreten. Sie gingen noch nicht einmal auf einen weitere Reparatur oder ähnliches ein. Nur ein kurzes plumpes "das Gerät wird an Sie zurückgesendet".

Die Interessierte es, trotz meiner Nachfrage nicht, dass der Fehler von einem Apple Repair Center festgestellt wurde. An dieses Repair Center geben Sie selbst Geräte ab, die cancom nicht reparieren kann.

MINImalist schrieb:
Den Rücktritt kannst Du selbst erklären, aber die scheinen sich zu weigern, deshalb kommst Du wohl um eine Klage, zumindest um ein schriftliches Vorverfahren nicht herum. Vielleicht wachen sie dann auf...richtig Lustig finde ich, dass sie die Ausübung Deines Gestaltungsrechts, Rücktritt, nicht beachtet haben. Hast Du denen eine Frist gesetzt?

Ich hatte cancom in einem beigelgten Schreiben die Vorgänge noch einmal dokumentiert und auf Rücktritt bestanden. Eine frist hatte ich nicht gesetzt.
Ich gehe einfach davon aus, dass Sie es darauf ankommen lassen wollen ob ich tatsächlich rechtlich dagegen vorgehe.
Die Beweislast liegt ja nach 6 Monaten beim Kunden, dass Repair Center hat den Fehler aber bestätigt und deshalb ja schon mehrfach eine Reparatur durchgeführt.
Ich sollte damit doch ein beweisfähiges Mittel haben den Fehler zu beweisen?
 
Aehm...

"Hier kann jeder seine Tipps und Tricks veröffentlichen." lautet der Untertitel des "MacUser Tipps und Tricks (FAQs)"-Forenbereichs.

Vielleicht sollte dieser Thread in die MacUser Bar verschoben werden. Eine Zusammenfassung zu Garantie & Gewaehrleistung kann man dann ja als "Tipp" hier reinstellen.

Weitermachen! :D

der GermanUK
 
Ich war's...

Ist ja schon eigentlich ein ganz "normaler" Thread.
Hat sich nur durch mein zwischenmogeln so entwickelt.
@Der Komtur: Sorry dafür.
Wenn ich weitere Hilfe brauche, mache ich einen eigenen auf, okay?
Also dann liebe Leute, wollen wir uns mal wieder dem eigentlichen "Der Komtur"-Problem annehmen! :)
 
Zuletzt bearbeitet:
So ich habe noch einen weiteren Versuch unternommen und einmal Apple direkt angesprochen.
Nach dem ich einer sehr netten Dame am Telefon mein Problem schilderte, nahm Sie erst einmal alle Info's auf und fragte intern nach.
Sie nannte mir die Apple Service-Faxnummer an diese ich alle Vorgänge und die Reparatur Belege senden solle. Sie wäre der Meinung das Apple das Gerät wohl tauschen wird.

Ich hoffe das auch Apple mir einen Vorschlag machen kann. Einen Anwalt werde ich erst einmal befragen ob dieser überhaupt eine Chance sieht, wenn ja, und auch so entschieden wird, muss cancom für die Anwaltskosten aufkommen.

Bis zum heutigen Tag hatte ich kein schlechtes Wort über cancom verloren.
Heute kann ich nur Jedem empfehlen sich Seinen Händler genau auszusuchen. Die paar Euro die ich günstiger an das PowerBook im direkten Vergleich gekommen bin, bezahle ich nun sehr bitter.
 
Habe ein Powerbook, welches nach 15 Monaten Gebrauch nur noch drei Piepser beim Start von sich gibt. Laut Apple wahrscheinlich ein Problem mit dem Logic-Board. Das Gerät wurde in der gesamten Zeit wie von Apple geliefert verwendet, es wurde also nie geöffnet. Weiterhin wurde es nicht unsachgemäß verwendet und weisst so gut wie keine Gebrauchsspuren auf. Daher gehe ich davon aus dass der Mangel schon bei der Auslieferung bestanden hat.

Der Händler ist in diesem Fall der Apple Store. Ein Mitarbeiter, mit dem ich telefoniert habe, konnte leider alleine keine Entscheidung fällen und wird mich nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten zurückrufen. Aussage von ihm ist das normalerweise nur Defekte, die bereits in den ersten sechs Montagen aufgetreten sind, auch ausserhalb der Garantie auf Basis der Gewährleistung repariert werden. Mein Defekt ist davon also eigentlich ausgenommen.

Sollte Apple in diesem Fall einer kostenlosen Reparatur auf Basis der Gewährleistung zustimmen oder muss ich weitere Beweise liefern? Da ich kein Techniker bin ist es für mich fast unmöglich weitere Beweise zu liefern. Mein Gefühl sagt mir das ich im Recht bin aber was heisst das schon ...
 
Der Apple Mitarbeiter hat mit dieser Aussage schon recht, nach sechs Monaten bist Du für eine Gewährleistung in der Beweislast.
hmm, ich kann Dir nur empfehlen Deine Position zu stärken. Das erreichst Du nur wenn Du entsprechende Hinweise und Problemberichte ausfindig machst die auf Deinen Fall zutreffen könnten.

Wenn Du die Möglichkeit hast einen Anwalt diesbezüglich zu konsultieren, so solltest Du dies tun. Solch ein Schreiben von Anwalt zur Support und Rechtsabteilung hilft manchmal wunder und meist lenken die Firmen sofort ein.
 
snoop69 schrieb:
Der deutsche Verbraucher ist nämlich (im Gegensatz zum europäischen) dumm wie Bohnenstroh.
Snoop

Genau, du hast es auf den Punkt getroffen.
Ich denke wir sind schon zu amerikanisch. Auf meiner Zahncreme fehlt mir der Hinweis, dass die Verpackung nicht zum Grillen geeignet ist... :D


Noch was grundsätzliches, wegen der Argumente "immer den Anwalt einschalten zu müssen":

Freilich sollte immer eine gütliche einigung gesucht werden. Aber wer gibt Fehler gern zu oder lässt sich vom anderen was sagen?

Der Anwalt ist Fachmann. Auch dieser muss nicht immer klagen und man ist auf der sicheren Seite. Er hat aber einfach die besseren wesentlichen Argumente. Die Erstberatungsgebühren fallen auch derzeit in den Keller: oft wird zwischen 60 € oder 80 € eine Erstberatung angeboten. Was spricht also dagegen, den Fachmann zu konsultieren - Sparen am falschen Ende, Selbstüberschätzung, ...?

Trotzdem viieel Glück mit dem Rücktritt! :)
 
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