Garantie bei der Reparatur in der Autowerkstatt?

Stimmt so nicht. Es geht nicht um irgendwie ja eigentlich erkannte technische Unzulänglichkeiten, sondern allein darum, dass der TE offenbar zur Werkstatt fuhr und sagte: Da tropft Öl, macht mal, dass das aufhört. Das war der geschuldete Erfolg nach BGB 631 II. Dieser ist bislang nicht eingetreten. Dass es nur ein bisschen weniger tropft und zumindest einige Ursachen behoben wurden, aber nicht alle, ist unerheblich.

Folglich war und ist die Reparatur mangelhaft. Dem TE stehen die Ansprüche aus BGB 634 zu.
Und das kann ich nun zu der Werkstatt sagen? Ich habe per Lastschrift gezahlt, kann ich die dann einfach zurückgeben?
 
Ja kann man, bei der Bank anrufen oder mailen und wegen Widerspruch zurücknehmen lassen.
 
Okay. Du holst das Auto ab und sagst, dass Du erst in ein paar Tagen zahlst, wenn Du sicher bist, dass kein Öl mehr tropft?
OK. Wenn man auf Rechnung zahlt, mit 14 Tagen Zahlungsziel oder so, dann geht das natürlich.
Da wird einem niemand das Auto rausrücken.

DIe Rechnung ist wirklich zu hoch und das teure Castrol braucht der Polo 9N nicht wirklich.
 
Wenn das mal keinen Ärger gibt..

Na klar gibt das Ärger, aber in der heutigen Welt gibt es nur noch diese einen Sprache.

Bin mir aber nicht sicher ob der TE dafür geeignet ist, das über diesen Weg zu meistern.

Ich würde es so machen und gleichzeitig (nach dem zurückholen) die Werkstatt informieren, warum das zurückgeholt wurde und auf einen neue, geringere Rechnung drängen.

Kann ich das online nicht sogar selbst machen? Ich müsste halt wissen, ob das so wirklich in Ordnung geht.

Nein kann man nicht, und wenn du dir unsicher bist, was du tun willst, dann habe ich auch noch einen zweiten Rat.

Buche es unter Erfahrungen ab, und gehe bei der nächsten Reparatur (egal wo) anders vor. Kostenvoranschlag machen lassen, am besten bei 2 oder 3 Werkstätten. Dann Werkstatt aussuchen und klaren Auftrag vergeben.

Einfach das Auto hinstellen und sagen "mach mal" ist en gefundenes Fressen für die Werkstätten.
Und VW Werkstätten meiden, alles das was die getan haben kann jeder Schrauber um die Ecke.
 
DIe Rechnung ist wirklich zu hoch und das teure Castrol braucht der Polo 9N nicht wirklich.

Der Meining bist Du. Ob die Rechnung zu hoch ist, oder überzogen, oder ungerechtfertigt, und ob das Öl richtig oder falsch ist (aus Sicht der Werkstatt) können wir hier zwar einfach sagen, es bringt dem TE aber nix. Dann muss er halt rechtlich die Sache angehen und die Rechnung sowie die ausgeführten Arbeiten reklamieren bzw. Widerspruch einlegen.

Was sollen wir hier noch machen?
Will der TE hingehen und sagen, in MU Forum haben sie gesagt, falsches Öl und Rechnung zu hoch?

Entweder bestimmend und selbstbewusst auftreten und die Sache klären, oder rechtlich dagegen vorgehen.

Aber die Rechnungen bezahlen und hinterher rumheulen und dann in einem Mac Forum rumheulen war schon mal nicht der beste Weg.
 
Na klar gibt das Ärger, aber in der heutigen Welt gibt es nur noch diese einen Sprache.
Ich bin kein Jurist, aber auf diese Sprache kommt mit Sicherheit die entsprechende Antwort, vom Anwalt der Werkstatt.

Wenn ich mit einer Rechnung nicht einverstanden bin, kläre ich das entweder direkt vor Ort oder über meinen Anwalt.
Rechnung akzeptieren, zahlen, Wagen mitnehmen, Bankeinzug zurückziehen - ich bin gespannt :D
 
Wenn ich mit einer Rechnung nicht einverstanden bin, kläre ich das entweder direkt vor Ort oder über meinen Anwalt.
Rechnung akzeptieren, zahlen, Wagen mitnehmen, Bankeinzug zurückziehen - ich bin gespannt :D

So ist es.
Wobei ich zunächst mal ohne Anwalt das klärende Gespräch gesucht hätte. Spätestens wenn die einem genau erklären müssen warum die das und das gemacht haben, aber immer noch keinen Erfolg haben stellt sich einem verantwortungsbewussten Meister nicht mehr die Frage ob die Rechnung zu hoch war.

Aber das kann noch spannend werden :p
 
Ja kann man, bei der Bank anrufen oder mailen und wegen Widerspruch zurücknehmen lassen.

Sowas macht man bei einer vernünftigen Bank online. Fast bei jeder Bank kannst Du online bei den Umsätzen den Button "Lastschrift widersprechen" anklicken. Und das war es dann. Rückbuchung dann in Sekunden.
ABER: Der Schritt versucht bei dem, der die Lastschrift einlöst, Kosten. So ca. 15 EUR. Also würde ich vorher immer das absprechen oder anrufen, wenn die Lastschrift nicht völlig unberechtigt ist (sprich: unbekannter Geschäftspartner etc.).

Ich habe auch vor 2 Wochen eine Lastschrift zurückgegeben, weil mir ein Reiseveranstalter rund 1500 EUR von der Kreditkarte und dem Konto abgebucht hat. Da habe ich dann vereinbart, dass die Lastschrift zurückgeht, denn die hätten für eine Rücküberweisung knapp 14 Tage gebraucht.
 
Na klar gibt das Ärger, aber in der heutigen Welt gibt es nur noch diese einen Sprache.

Bin mir aber nicht sicher ob der TE dafür geeignet ist, das über diesen Weg zu meistern.

Ich würde es so machen und gleichzeitig (nach dem zurückholen) die Werkstatt informieren, warum das zurückgeholt wurde und auf einen neue, geringere Rechnung drängen.

Wenn du Ihm dazu rätst, hat er Post vom Anwalt der Werkstatt. So was geht nun mal rechtlich nicht. Hier kam das Thema Werkvertrag schon zur Sprache, und genau das ist es. Es erfolgte die Abnahme durch den Auftraggeber und bezahlt hat er auch. Jetzt muss er den Mangel geltend machen.
Und wenn du den Ausgangspost gelesen hast, geht es hier nicht um den Preis und wer dies Leistung sonst noch erbringen kann.
Wahrscheinlich gehört du zu der Sorte Kunden, wo alle froh sind wenn sie nichts mehr mit dir zu tun haben müssen.

Kann auch jeder Schrauber, das ist nun wirklich keine Kunst.

Am Thema vorbei, hat niemand nach gefragt.
 
Als Kfz Mechaniker würde ich dir den Rat geben selber mal zu schauen wo es herkommt. Mach es sauber, fahr dann mal einen Tag und schau ob und wenn wo es kommt. Wenn du nicht weisst wie das Bauteil heißt machste n Foto und fährst wieder in die VW Bude und zeigst den das.
 
Wenn du Ihm dazu rätst, hat er Post vom Anwalt der Werkstatt. So was geht nun mal rechtlich nicht. Hier kam das Thema Werkvertrag schon zur Sprache, und genau das ist es. Es erfolgte die Abnahme durch den Auftraggeber und bezahlt hat er auch. Jetzt muss er den Mangel geltend machen.
Und wenn du den Ausgangspost gelesen hast, geht es hier nicht um den Preis und wer dies Leistung sonst noch erbringen kann.
Wahrscheinlich gehört du zu der Sorte Kunden, wo alle froh sind wenn sie nichts mehr mit dir zu tun haben müssen.

Ich habe gesagt wie ich es machen würde, ich habe dazu nicht geraten.
Und genau ich gehöre zu den Kunden die niemals bezahlen, auf jeder Reise nur mit dem Handy schreckliche Bilder machen um nachher mind. die Hälfte des Urlaubs bezahlt zu bekommen. Außerdem verklage ich jeden der mir so gerade passt...

Hier geht es darum das der Mangel nicht abgestellt wurde und der TE mit 2 x 280 Euro über den Tisch gezogen wurde.
Wer das gut findet und sich nicht wehrt ist selber Schuld.
Hier werden "Ahnungslosen" ausgenommen, so sieht as aus.


Am Thema vorbei, hat niemand nach gefragt.

Mal alles lesen, dann verstehst du das auch.

PS: Der letzte Mechaniker der mir ungefragt Waschmittelzusatz in das Scheibenwasser gegossen hat, liegt jetzt noch im Koma..
 
Dann hat sich ja mein Bild von dir bestätigt avalon :)

Genau, und wenn ich mein Fahrzeug beim Service anmelde, wird der Servicemeister erst einmal mit einem Sprengstoffgürtel versehen, hervor er mir den Kostenvoranschlag macht (Anschlag ist wohl genau das richtige Wort..;))

Meistens bekomme ich dann direkt ein neues Fahrzeug hingestellt...
 
Ist doch alles ganz easy. Lass die Belastung zurückgehen. Online oder nicht ist egal.

Der Ablauf wird dann ungefähr so sein:

Das Autohaus wird Dich anmahnen. 280 Euro plus die 15 Euro für die Rücklastschrift.
Das Autohaus wird ein zweites Mal mahnen. Betrag wie oben plus Mahngebühr.

Das nächste Schreiben kommt dann vom Inkassobüro. Plus Gebühren.
Abhängig von Deinen Reaktionen und der Geduld des Inkassobüros kommt früher oder später der gerichtliche Mahnbescheid.

Jetzt kannst Du dagegen Widerspruch einlegen. Ab hier würde ich über einen Anwalt nachdenke. Der nimmt 100 Euro dafür, das Telefon abzuheben.

Auch wäre es jetzt sinnvoll einen Gutachter zu bestellen, der den Leistungsmangel feststellt.

Damit ausgerüstet geht es dann vor Gericht. Vor deutschen Zivilgerichten gibt es fast immer einen Vergleich mit einer Quote.
Sagen wir mal, Du bekommst optimistisch 50% der Summe zugesprochen. Dafür zahlst Du dann 50% Deiner Anwaltskosten, 50% der gegnerischen Anwaltskosten, 50% der Gerichtskosten und 50% des Gutachters. Habe jetzt keinen Taschenrechner da, aber das sieht nach deutlichem Minusgeschäft aus. Und es dauert 1-2 Jahre.

Vergiss den Quatsch. Buche es als Lebenserfahrung und suche eine andere Werkstatt. Bespreche mit denen genau was gemacht wird.
 
Ist doch alles ganz easy. Lass die Belastung zurückgehen. Online oder nicht ist egal.

Der Ablauf wird dann ungefähr so sein:

Das Autohaus wird Dich anmahnen. 280 Euro plus die 15 Euro für die Rücklastschrift.
Das Autohaus wird ein zweites Mal mahnen. Betrag wie oben plus Mahngebühr.

Das nächste Schreiben kommt dann vom Inkassobüro. Plus Gebühren.
Abhängig von Deinen Reaktionen und der Geduld des Inkassobüros kommt früher oder später der gerichtliche Mahnbescheid.

Jetzt kannst Du dagegen Widerspruch einlegen. Ab hier würde ich über einen Anwalt nachdenke. Der nimmt 100 Euro dafür, das Telefon abzuheben.

Auch wäre es jetzt sinnvoll einen Gutachter zu bestellen, der den Leistungsmangel feststellt.

Damit ausgerüstet geht es dann vor Gericht. Vor deutschen Zivilgerichten gibt es fast immer einen Vergleich mit einer Quote.
Sagen wir mal, Du bekommst optimistisch 50% der Summe zugesprochen. Dafür zahlst Du dann 50% Deiner Anwaltskosten, 50% der gegnerischen Anwaltskosten, 50% der Gerichtskosten und 50% des Gutachters. Habe jetzt keinen Taschenrechner da, aber das sieht nach deutlichem Minusgeschäft aus. Und es dauert 1-2 Jahre.

Vergiss den Quatsch. Buche es als Lebenserfahrung und suche eine andere Werkstatt. Bespreche mit denen genau was gemacht wird.

Nö, andere Rechnung. Normalerweise sollte man eine Rechtsschutz-Versicherung haben, gerade im Kfz-Bereich:

Damit ausgerüstet geht es dann vor Gericht. Vor deutschen Zivilgerichten gibt es fast immer einen Vergleich mit einer Quote.
Sagen wir mal, Du bekommst optimistisch 50% der Summe zugesprochen. Dafür zahlt dann die Werkstatt 50% ihrer Anwaltskosten, 50% der gegnerischen Anwaltskosten, 50% der Gerichtskosten und 50% des Gutachters.
Die Werkstatt verliert also mehrere hundert EUR, Du zahlst statt 280 EUR nur 140 EUR. Deine Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt die Versicherung.

Das ist der Grund, warum ich schon bei einigen Rechtstreitigkeiten mit Firmen eine anonymisierte Deckungszusage/Vertragsbestätigung meiner Rechtsschutz-Versicherung dem Gegner geschickt habe. Danach war bislang in 100% der Fälle Ruhe, sofern es eher kleine Beträge sind. :hehehe:
 
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