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Und das kann ich nun zu der Werkstatt sagen? Ich habe per Lastschrift gezahlt, kann ich die dann einfach zurückgeben?Stimmt so nicht. Es geht nicht um irgendwie ja eigentlich erkannte technische Unzulänglichkeiten, sondern allein darum, dass der TE offenbar zur Werkstatt fuhr und sagte: Da tropft Öl, macht mal, dass das aufhört. Das war der geschuldete Erfolg nach BGB 631 II. Dieser ist bislang nicht eingetreten. Dass es nur ein bisschen weniger tropft und zumindest einige Ursachen behoben wurden, aber nicht alle, ist unerheblich.
Folglich war und ist die Reparatur mangelhaft. Dem TE stehen die Ansprüche aus BGB 634 zu.
Kann ich das online nicht sogar selbst machen? Ich müsste halt wissen, ob das so wirklich in Ordnung geht.Ja kann man, bei der Bank anrufen oder mailen und wegen Widerspruch zurücknehmen lassen.
Da wird einem niemand das Auto rausrücken.Okay. Du holst das Auto ab und sagst, dass Du erst in ein paar Tagen zahlst, wenn Du sicher bist, dass kein Öl mehr tropft?
OK. Wenn man auf Rechnung zahlt, mit 14 Tagen Zahlungsziel oder so, dann geht das natürlich.
Wenn das mal keinen Ärger gibt..
Kann ich das online nicht sogar selbst machen? Ich müsste halt wissen, ob das so wirklich in Ordnung geht.
DIe Rechnung ist wirklich zu hoch und das teure Castrol braucht der Polo 9N nicht wirklich.
Was sollen wir hier noch machen?
Will der TE hingehen und sagen, in MU Forum haben sie gesagt, falsches Öl und Rechnung zu hoch?
Ich bin kein Jurist, aber auf diese Sprache kommt mit Sicherheit die entsprechende Antwort, vom Anwalt der Werkstatt.Na klar gibt das Ärger, aber in der heutigen Welt gibt es nur noch diese einen Sprache.
Wenn ich mit einer Rechnung nicht einverstanden bin, kläre ich das entweder direkt vor Ort oder über meinen Anwalt.
Rechnung akzeptieren, zahlen, Wagen mitnehmen, Bankeinzug zurückziehen - ich bin gespannt
Gut - und nicht vergessen auch noch mitzuteilen, das was die gemacht haben, jeder Schrauber kann
Ja kann man, bei der Bank anrufen oder mailen und wegen Widerspruch zurücknehmen lassen.
Na klar gibt das Ärger, aber in der heutigen Welt gibt es nur noch diese einen Sprache.
Bin mir aber nicht sicher ob der TE dafür geeignet ist, das über diesen Weg zu meistern.
Ich würde es so machen und gleichzeitig (nach dem zurückholen) die Werkstatt informieren, warum das zurückgeholt wurde und auf einen neue, geringere Rechnung drängen.
Kann auch jeder Schrauber, das ist nun wirklich keine Kunst.
Wenn du Ihm dazu rätst, hat er Post vom Anwalt der Werkstatt. So was geht nun mal rechtlich nicht. Hier kam das Thema Werkvertrag schon zur Sprache, und genau das ist es. Es erfolgte die Abnahme durch den Auftraggeber und bezahlt hat er auch. Jetzt muss er den Mangel geltend machen.
Und wenn du den Ausgangspost gelesen hast, geht es hier nicht um den Preis und wer dies Leistung sonst noch erbringen kann.
Wahrscheinlich gehört du zu der Sorte Kunden, wo alle froh sind wenn sie nichts mehr mit dir zu tun haben müssen.
Am Thema vorbei, hat niemand nach gefragt.
Dann hat sich ja mein Bild von dir bestätigt avalon
Ist doch alles ganz easy. Lass die Belastung zurückgehen. Online oder nicht ist egal.
Der Ablauf wird dann ungefähr so sein:
Das Autohaus wird Dich anmahnen. 280 Euro plus die 15 Euro für die Rücklastschrift.
Das Autohaus wird ein zweites Mal mahnen. Betrag wie oben plus Mahngebühr.
Das nächste Schreiben kommt dann vom Inkassobüro. Plus Gebühren.
Abhängig von Deinen Reaktionen und der Geduld des Inkassobüros kommt früher oder später der gerichtliche Mahnbescheid.
Jetzt kannst Du dagegen Widerspruch einlegen. Ab hier würde ich über einen Anwalt nachdenke. Der nimmt 100 Euro dafür, das Telefon abzuheben.
Auch wäre es jetzt sinnvoll einen Gutachter zu bestellen, der den Leistungsmangel feststellt.
Damit ausgerüstet geht es dann vor Gericht. Vor deutschen Zivilgerichten gibt es fast immer einen Vergleich mit einer Quote.
Sagen wir mal, Du bekommst optimistisch 50% der Summe zugesprochen. Dafür zahlst Du dann 50% Deiner Anwaltskosten, 50% der gegnerischen Anwaltskosten, 50% der Gerichtskosten und 50% des Gutachters. Habe jetzt keinen Taschenrechner da, aber das sieht nach deutlichem Minusgeschäft aus. Und es dauert 1-2 Jahre.
Vergiss den Quatsch. Buche es als Lebenserfahrung und suche eine andere Werkstatt. Bespreche mit denen genau was gemacht wird.