G5 Rev. C - Habe ich das verdient ?

Oetting14

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Hallo Leute


Das ist jetzt nur mein Motztread, da mir gerade die Hutschnur hochgeht:

Im November erwarb ich einen iMac Rev. C (20") in der Annahme ein optisch perfektes & technisch ausgereiftes Produkt zu bekommen.

... optisch perfekt ist er ja ...

Ich wollte ihn verkaufen - war auch schon beim Käufer - dann die Hiobsbotschaft: Der Rechner startet nicht ?!

Tat er wirklich nicht, er kam gerade mal zum Gong und noch bevor der Ausklang schaltete die Mühle ab.
Apple involviert, auf Garantie hingewiesen und mit einer Bearbeitungsnummer zum nächsten Servicehändler abgespeist (meine Schuld, war im Stress normalerweise lasse ich mir das nicht bieten)

80km hingebracht - 80km heimgefahren - 2 Wochen gewartet.
80km hingefahren - 80km heimgebracht - 1x eingeschaltet - LÄUFT


OSX CD reingeschoben um das Teil neu aufzusetzen na was ist soeben beim reboot wohl passiert ?

... genau bis zum Gong und noch bevor der ausklingen schaltet er ab :motz

Kaputt war (sofern ich die Sauklaue des Technikers entziffern kann) das DG-DC Board (661-3781) - Was für ein Glück das das gleich wieder den Geist aufgibt.

Und das eigentlich allerschlimmste: Der Rechner war optisch wirklich in einem perfekten Zustand (Ich achte das sehr darauf) und jetzt habe ich ein (für meine Verhältnisse) recht zerkratztes Teil zurückbekommen.

Also eine Menge Spesen & noch einen Wertverlust dazu. Mal abgesehen davon, das durch die nächste Reperatur wieder Zeit vergeht und der Zustand sicher auch nicht besser wird.

Falls ich Euch damit gelangweilt habe tut´s mir auch nicht leid - Ich bin echt bis zum Rand angefressen.

Und ja, alle Affengriffe versucht - nutzt nix nutzt gar nix (PMU erfolglos & PRAM geht gar nichtmal) und am Strom liegt auch nicht (Brennerstuhl Premiumline Überspannungsleiste) denn der Intel geht an der selben Dose mit demselben Kabel

ein völlig zerknitterter
Oetting


... der sich jetzt erstmal einen hinter die Binde kippt.
 
Wandeln lassen, denen würde ich was erzählen. Stress machen, mit Anwalt drohen und schauen, dass die Banausen Dir die Kiste umtauschen!!

Alles Gute Dir und der Kiste.


dasich
 
nö, konben, laut Apple (mir gegenüber) erst dann wenn dreimal dasselbe (sic!) Teil betroffen ist. Allerdings wandeln sie wohl aus Kulanzgründen auch wenn verschiedene Dinge betroffen sind (bei meinem Rev A war bereits so gut wie alles ausgetauscht gewesen …).
 
konben81 schrieb:
Noch so eine Reparatur und du kannst auf Wandlung bestehen...
Yop, und dann einen G5 Refurbished bekommen :p

Ich will das Teil als Fernseher / Festplattenrekorder / Mediazentrale in der Zwischenzeit ja eh behalten. Aber offensichtlich ist er immer noch sauer das ich Ihn verstosse wollte :rolleyes:
 
Moin, moin,

nach dem neuen Gewährleistungsrecht darf man bereits nach dem 2. Versuch der Ausbesserung wandeln, wenn es innerhalb der 2 Jahresfrist ab Kaufdatum ist.

Weiterhin dürfen dem Kunden bei Garantieleistungen keine zusätzlichen Kosten entstehen, z. B. Fahr- oder Versandkosten.

Dies gilt natürlich nur gegenüber dem direkten Vertragspartner. Kauft man also direkt bei Apple, ist Apple der Vertragspartner. Ist es ein Händler, z. B. Gravis, Cancom oder Cyberport, dann ist der Händler der Vertragspartner.

Also zukünftig bei Garantiereperaturen darauf bestehen, das das Gerät abgeholt oder lokal repariert wird.

Ach ja, das gilt nur bei Verträgen, die zwischen Privatpersonen und "Resellern" gemacht werden.

Viele Grüße
Olli
 
Oetting14 schrieb:
Hallo Leute


Das ist jetzt nur mein Motztread, da mir gerade die Hutschnur hochgeht:

Im November erwarb ich einen iMac Rev. C (20") in der Annahme ein optisch perfektes & technisch ausgereiftes Produkt zu bekommen.

... optisch perfekt ist er ja ...

Ich wollte ihn verkaufen - war auch schon beim Käufer - dann die Hiobsbotschaft: Der Rechner startet nicht ?!

Tat er wirklich nicht, er kam gerade mal zum Gong und noch bevor der Ausklang schaltete die Mühle ab.
Apple involviert, auf Garantie hingewiesen und mit einer Bearbeitungsnummer zum nächsten Servicehändler abgespeist (meine Schuld, war im Stress normalerweise lasse ich mir das nicht bieten)

Hi
Kann Dich beruhigen, ging mir genau so mit meinem 20-er Revision B. Zur Reparatur gebracht, dann lief er 2 Wochen ohne Probleme, dann noch zwei Monate mit Problemen und jetzt wieder defekt. Eine Wandelung macht Apple nicht, dazu braucht es gemäss Auskunft Apple Schweiz 4 Reparaturen bzw. bei der 4-en tauschen Sie das Gerät - evtl. ist dies in Deutschland oder Oesterreich anders.

Zerkratzt war er nach der ersten Reparatur auch, dabei hat mir hier aber das Forum geholfen. Einfach etwas Displex nehmen (Handy-Reinigungsset) und mit einem Microfasertuch polieren. Dann mit einem anderen nachreiben und er sieht wieder aus wie neu. Das geht natürlich nur, wenn die Kratzer nicht sehr tief sind und wie immer auf eigene Verantwortung.

Nun, wie Du meiner Sig. entnehmen kannst ist mir auch der Kragen geplatzt; habe einen Mini gekauft und werde wenn der iMac aus der Reparatur kommt, diesen verkaufen. Sollte allerdings auch der Mini Probleme machen, dann tschüss Apple; sogern ich auch damit arbeite.

Gruss
Marti
 
OliverM schrieb:
Moin, moin,

nach dem neuen Gewährleistungsrecht darf man bereits nach dem 2. Versuch der Ausbesserung wandeln, wenn es innerhalb der 2 Jahresfrist ab Kaufdatum ist.

Weiterhin dürfen dem Kunden bei Garantieleistungen keine zusätzlichen Kosten entstehen, z. B. Fahr- oder Versandkosten.

Dies gilt natürlich nur gegenüber dem direkten Vertragspartner. Kauft man also direkt bei Apple, ist Apple der Vertragspartner. Ist es ein Händler, z. B. Gravis, Cancom oder Cyberport, dann ist der Händler der Vertragspartner.

Also zukünftig bei Garantiereperaturen darauf bestehen, das das Gerät abgeholt oder lokal repariert wird.

Ach ja, das gilt nur bei Verträgen, die zwischen Privatpersonen und "Resellern" gemacht werden.

Viele Grüße
Olli

Bist Du Dir da ganz sicher???
Also Apple macht das glaube ich nur in den ersten 14 Tagen ab Rechnungsstellung und jeder andere, den ich an der Strippe hatte und etwas reklamieren musste (Samsung, Medion usw.), meinte dasselbe!?!?!?!

MfG
Qsan
 
Innerhalb des ersten halben Jahres kannst DU sogar ohne angabe von Gründen das Gerät zurückgeben (bzw, einfach sagen, das tuts nicht), und vom Kaufvertrag zurpcktreten, sprich, du bekommst dein Geld (alles, in Bar, keine Gutscheine) wieder.

Und meines wissens nach reicht in Deutschland zweimal zurückgeben und reparieren lassen, um auf ein neues Gerät zu bestehen.
Auf AGB's die was anderen sagen braucht man nicht hören.

(sagt zumindest mein Lehrer in WGP, und dem vertrau ich da einfach mal).

Wer sich nicht dran hält, einfach mit dem Verbraucherschutz drohen. ^^

Aber solche Schritte wünsche ich dir nicht, hoffen wir, dass das Teil beim nächsten mal einwandfrei lauft.

gruß
Lukas

PS.: Nach dem halben Jahr musst du nur beweisen können, dass der Defekt schon innerhalb des ersten halben Jahres da war, dann muss der Händler das Gerät auch zurücknehmen.
 
koli.bri schrieb:
Innerhalb des ersten halben Jahres kannst DU sogar ohne angabe von Gründen das Gerät zurückgeben (bzw, einfach sagen, das tuts nicht), und vom Kaufvertrag zurpcktreten, sprich, du bekommst dein Geld (alles, in Bar, keine Gutscheine) wieder.

Höhö, wer kommt denn auf sowas? Definitiv Unfug.
 
koli.bri schrieb:
Innerhalb des ersten halben Jahres kannst DU sogar ohne angabe von Gründen das Gerät zurückgeben (bzw, einfach sagen, das tuts nicht), und vom Kaufvertrag zurpcktreten, sprich, du bekommst dein Geld (alles, in Bar, keine Gutscheine) wieder.

Hallo koli.bri,

sorry,aber das ist Murks!

Das Fernabgabegesetz besagt, dass Du Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Nennung von Gründen zurücksenden kannst! Und das gilt auch nur für Ware, die telefonisch oder online bestellt wurde!

Grüße
elim
 
Ok, ich korrigier mich mal.

Es geht um die Beweislast. Im ersten halben Jahr nach dem Kauf muss der Händler beweisen können, das das Gerät funktionstüchtig ist. Danach muss der Kunde beweisen können, dass der Defekt schon im ersten halben Jahr vorhanden war.
 
koli.bri schrieb:
Ok, ich korrigier mich mal.

Es geht um die Beweislast. Im ersten halben Jahr nach dem Kauf muss der Händler beweisen können, das das Gerät funktionstüchtig ist. Danach muss der Kunde beweisen können, dass der Defekt schon im ersten halben Jahr vorhanden war.

Ist das nicht eher 12 Monat muss der Händler nachweisen und die letzten 12 Monate der Käufer?
Kann mich aber auch irren.
 
Wichtig bei diesem Fall wäre doch ma, ob hier nach Gewährleistung oder Garantie nachgebessert wurde. Die Garantie ist freiwillig und Apple kann dort in den Garantiebestimmungen selbst bestimmen, wie oft nachgebesser werden darf.
Bei der Gewährleistung ist das anders, die ist gesetzlich vorgeschrieben und bezieht sich auf den Händler und dort gibt es Vorgaben vom Gesetzgeber.

Edit sehe gerade, dass der Threadersteller von Garantie spricht. Dann kann Apple natürlich so oft nachbessern, wie sie es selbst in ihre Garantiebestimmungen festgelegt haben.
 
Also wie ich das sehe is das ehr das Netzteil *G*
Das gleiche Problem gabs hier schon mit einem G4 Quicksilver.
Weis doch mal freundlich drauf hin das du das Netzteil vermutest.
 
Und das eigentlich allerschlimmste: Der Rechner war optisch wirklich in einem perfekten Zustand (Ich achte das sehr darauf) und jetzt habe ich ein (für meine Verhältnisse) recht zerkratztes Teil zurückbekommen.

Ich würde damit zurückfahren.
Wenn man hier die Forenbeiträge so durchliest, dann werden (besonders iMacs) häufig zerkratzt zurückgegeben.

Mich würde das auch enorm stören. Ich weiß einfach nicht, wie die mit den Dingern umgehen. Auch ich achte auf einwandfreie Geräte, und das nicht nur beim Mac. Das hat meiner Meinung nach nichts mit persönlichen "Spleens" zu tun.
 
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