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PN von Pingu schrieb:Wenn Du in der Probezeit bist, ist er weg und Du musst ihn erneut machen. Ich weiß auch nicht ob es besondere Regelungen bzgl. der MPU gibt.
Ansonsten ist eine MPU ab 1,6%o Pflicht.
Du solltest demnächst einen Anhörungsbogen bekommen. Diesen solltest Du wahrheitsgemäß entsprechend ausfüllen. Wobei Du keine Angaben zum Gehalt machen musst. Diese werden dann später Berechnungsgrundlage für Deine Strafe, denn diese wird in Tagessätzen berechnet. Wenn Du keine Angaben zu Deinem Verdienst machst, wirst Du geschätzt. Überlege Dir also gut was Du wie ausfüllst, aber achte darauf keine Falschangaben zu machen. Vielleicht hast Du bei der Schätzung dann auch Glück. Notfalls kannst Du später auch Einspruch erheben (nicht gegen die Tat, diese akzeptierst Du), sondern gegen die Höhe der Strafe bzw. der Tagessatzhöhe. Es ist äußerst selten, dass die Anzahl der Tagessätze durch einen Richter geändert wird. Allerdings kann auf Nachweis die Höhe des Tagessatzes angepasst werden. Hierbei solltest Du Dich dann aber kompetent, anwaltlich beraten lassen.
Dann solltest Du einen Brief bekommen, die Deine Straftat beschreibt, die Höhe der Strafe sowie die weitere Vorgehensweise, wie Du den Führerschein wiederbekommst, ggfs. sind noch zusätzliche Infobroschüren beigefügt.
Falls Du eine MPU machen musst, empfiehlt es sich im Vorhinein einen freiwilligen Kurs zu besuchen. Da dieser üblicherweise von Psychologen durchgeführt wird, die die MPU durchführen, kannst Du dort gut lernen auf was in der MPU Wert gelegt wird. Dies bedeutet aber nicht, dass Du dann die MPU auch bestehen wirst, denn nur ca. 20% bestehen die MPU, ca. 30% bestehen sie mit Kursauflage (also man muss einen entsprechenden, zertifizierten Kurs zusätzlich besuchen) und ca. 50% fallen bei der MPU komplett durch.