Führerschein wegen Alk weg, Erfahrungen?

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dasich

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Ich habe beim einparken mit 1,4 Promille ein Auto geschrammt, nun isser erstmal wech. :(

Kennt das jemand?


dasich
 
Meinst Du, ob es jemand kennt, wenn ein Angetrunkener mir die Karosse zerbeult hat? Ja, und das danach sein Führerschein weg war, war für ihn noch das geringste Übel daran.
Gruss
der eMac_man
 
Du lässt auch nichts in deinem Leben aus. Du hast den Lappen doch erst seit kurzem, oder? In der Probezeit mit Alkohol erwischt werden ist immer doof. Persönliche Erfahrungen kann ich dir leider keine bieten. Sorry.
 
Ich ahne wo dieser Thread hinführt ...
 
Das ist deine eigene Schuld.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
 
Ich geh mal eben in die Küche.
Will wer Popcorn?
 
Mir ist auch mal so ein Vollidiot betrunken ins Auto gefahren und hat Fahrerflucht begangen. Der Halter des PKWs konnte zwar ermittelt werden, aber nicht der Fahrer.
Halter behauptet ein verwanter aus Polen wäre gefahren und der wäre mitterweile wieder in Polen. Verfahren wurde eingestellt :(

Bilder gibts hier http://gallery.guardian-of-nature.de/main.php/v/ex_auto/IMG_0002.JPG.html
Schaden war 9000 Euro, komplette Seite kaputt, Hinterache verzogen (gegen den Bordstein gedrückt)

Leider schaffen es die ganzen betrunkenen nie sich selbst gegen einen Baum zu wickeln, die müssen immer noch schaden bei unbeteiligen machen
 
Ich will Popcorn! Biete Keks :keks:
 
das kennen ganz viele Leute.
ich bin mir aber leider sicher, dass die, die es kennen, hier nix schreiben werden (ist ja auch peinlich genug, dass es die Leute immer noch nicht raffen, dass saufen ok ist, aber besoffen Auto fahren nicht).
die die schreiben, werden rumpöbeln, oder nach Popcorn rufen.

Daher: Schloss!
 
Pingu hat mich gebeten, das noch zu veröffentlichen, ich hoffe, es hilft weiter:

PN von Pingu schrieb:
Wenn Du in der Probezeit bist, ist er weg und Du musst ihn erneut machen. Ich weiß auch nicht ob es besondere Regelungen bzgl. der MPU gibt.
Ansonsten ist eine MPU ab 1,6%o Pflicht.

Du solltest demnächst einen Anhörungsbogen bekommen. Diesen solltest Du wahrheitsgemäß entsprechend ausfüllen. Wobei Du keine Angaben zum Gehalt machen musst. Diese werden dann später Berechnungsgrundlage für Deine Strafe, denn diese wird in Tagessätzen berechnet. Wenn Du keine Angaben zu Deinem Verdienst machst, wirst Du geschätzt. Überlege Dir also gut was Du wie ausfüllst, aber achte darauf keine Falschangaben zu machen. Vielleicht hast Du bei der Schätzung dann auch Glück. Notfalls kannst Du später auch Einspruch erheben (nicht gegen die Tat, diese akzeptierst Du), sondern gegen die Höhe der Strafe bzw. der Tagessatzhöhe. Es ist äußerst selten, dass die Anzahl der Tagessätze durch einen Richter geändert wird. Allerdings kann auf Nachweis die Höhe des Tagessatzes angepasst werden. Hierbei solltest Du Dich dann aber kompetent, anwaltlich beraten lassen.

Dann solltest Du einen Brief bekommen, die Deine Straftat beschreibt, die Höhe der Strafe sowie die weitere Vorgehensweise, wie Du den Führerschein wiederbekommst, ggfs. sind noch zusätzliche Infobroschüren beigefügt.

Falls Du eine MPU machen musst, empfiehlt es sich im Vorhinein einen freiwilligen Kurs zu besuchen. Da dieser üblicherweise von Psychologen durchgeführt wird, die die MPU durchführen, kannst Du dort gut lernen auf was in der MPU Wert gelegt wird. Dies bedeutet aber nicht, dass Du dann die MPU auch bestehen wirst, denn nur ca. 20% bestehen die MPU, ca. 30% bestehen sie mit Kursauflage (also man muss einen entsprechenden, zertifizierten Kurs zusätzlich besuchen) und ca. 50% fallen bei der MPU komplett durch.
 
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