Freiberuf & Autokauf – Steuerfrage

Hab mir gerade erst einen Golf 5 (Goal Bauj. 06) geholt, da ich meinen R19 auch schon über 10 Jahre hatte (Bauj. 1992)
Was mir sehr gut bei meiner Entscheidung gefällt sind die Unterhaltskosten auf die es mir sehr ankam, da ich sehr wenig fahre und das Auto eher Luxus für mich ist.
Er ist "ausreichend groß" und recht hochwertig verarbeitet. Mir gefällt er jedenfalls sehr gut)

Wichtig: Ersatzteile sind sehr gut und auch günstig zu bekommen, mit 59KW/80PS in der Versicherung auch sehr günstig und man findet auch sehr viel Hilfe über Golf im Netz.

(Hab den Vollkasko versichert und zahle weniger als bei meinem R19)
Wenn dir der Golf o.ä. gefällt wäre der nicht eine Wahl für dich?

Vielleicht findest du ja jetzt da der Golf 7 draußen ist ein attraktives Gebrauchtangebot für den 5er oder 6er Golf für dich.
(Habe 6800€ für den damals 17000€ Goal bezahlt (Erstzulassung 07)

Aber das soll nur als ein Vorschlag/Anregung der vernünftigen Entscheidung (wenig PS/günstige Versicherung, aber trotzdem hochwertig Mobil) verstanden werden, da ich mich hier nicht mit der PS Autolobby anlegen will! ;)

(Gibt sicher schönere, teurere Autos, Autos die määhr Spaß machen, wenn man darauf Wert legt und es bezahlen kann, aber soll ja auch nur ein Vorschlag und Anregung sein :))
 
Was mich zu meinen nächsten Fragen bringt:
- Erhöht Sonderausstattung den für's Finanzamt relevanten Brutto-Listenpreis gegenüber dem Standardmodell (etwa ein Schiebedach)? Oder fällt das in eine andere Kategorie?

- Wie schaut es aus, wenn man einen eventuell deutlich günstigeren Reimport (neu/gebraucht) kauft - gilt da auch der deutsche Brutto-Listenpreis?

- Mindert die Finanzierung (als Unkosten für das Fahrzeug zusätzlich zu Wartung, Reparatur, Sprit...) im Rahmen der 1%-Regelung den Betriebsgewinn?

Gruß,
Christian

zu 1.: Bruttolistenpreis ist Bruttolistenpreis (inkl. aller Extras), d.h. : JA.

zu 2.: siehe zu 1., also : JA

zu 3.: nein, der Betriebsgewinn wird ja einmal stark gemindert durch die Kaufaktion (Nettopreis), und der Rest wird als Kredit behandelt, was er ja auch ist, lediglich die Zinsen auf diesen Kredit schmälern den Gewinn.

Grüße,
Rainer
 
zu 1.: Bruttolistenpreis ist Bruttolistenpreis (inkl. aller Extras), d.h. : JA.

Völlig Korrekt.
Dennoch eine kleine Bemerkung/Ergänzung. Es ist hierbei wichtig wie der Wagen ausgeliefert wurde. Sind nach Auslieferung/ErstVerkauf zusätzliche Extras eingebaut erhöhen diese Sonderextras die Bruttolistenpreis nicht. Zu kontrollieren wie die Auslieferungszustand ist geht einfach mit ein Mail mit die Fahrgestellnummer an die betreffende Autohersteller.
 
Heyho,

vielen Dank für die Hilfe!

Nachdem heute meine 2010er und 2011er-Steuer durch ist und sich die Nachzahlungen anders als erwartet in Grenzen halten und ich damit deutlich mehr Geld "übrig" habe, habe ich noch einmal lange mit meiner Steuerberaterin gesprochen und will hier mal Licht ins Dunkel bringen:

Kurz zusammengefasst: Ein altes Auto als Dienstwagen nach 1%-Regelung ist nach ihrer Auskunft grundsätzlich keine gute Idee, weil hier die jährlichen Abschreibungen (die sich, wenn ich das richtig verstanden habe, je nach besserem Wert nach dem Gebrauchtpreis oder der Schwackeliste richten) geringer als die Gewinnerhöhung durch BLP, was sich verschlimmert, je teurer das Auto mal neu war. Diese Schere nimmt mit dem Alter des Autos immer mehr zu.

Konkretes Beispiel wäre z.B. der oben von mir erwähnte 20 Jahre alte Benz:

Einem Anschaffungspreis/Schwacke-Wert von vielleicht 3.000 Euro steht da ein Bruttolistenpreis von vielleicht 30.000 Euro und damit 3.600 Euro Gewinnerhöhung im Jahr entgegen. Die muss man erstmal durch Abschreibungen, Reparaturen, Wartung, Reifen, Sprit usw. reinholen. Ich als Wenigfahrer hätte da keine Chance, insofern sind alte, ehemals teure Wagen für mich nicht sinnvoll. Wenn man richtig viel fährt, sieht's dann wohl aber auch wieder anders aus.

Daher wird demnächst ein neueres, eben nach BLP nicht so teures Auto angeschafft. Aber dafür mach' ich bei Bedarf einen anderen Thread auf :)

Beste Grüße,
Christian
 
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