Frage zur KSK-Pflicht bei Nebengewerbe - Muss ich da rein?

Gregors Apfel

Gregors Apfel

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Hi ihr Lieben,

ich arbeite im Alltag Vollzeit als Angestellter. Da zahle ich alle Abgaben (RV/KV etc.)
Habe, da mir das Texten unfassbar Spaß macht, hierfür ein Nebengewerbe angemeldet.

Mein Job: Zuhause Texte für Landingpages, Blogs, Werbung etc. schreiben.
Aufwand: paar Sunden pro Woche.

Meine Frage: Bin ich gezwungen, mich in der KSK zusätzlich zu versichern? Hätte darauf nämlich null Bock.

Danke im Voraus und beste Grüße
Gregor
 
Nein. Du bist ja schon versichert.
 
Hi Siebenstern,

danke für die schnelle Antwort.
Dh. ich muss nicht für die zusätzlichen Einkünfte als Texter nochmals irgendwelche Versicherungsbeiträge abführen?

Dass ich diese in der Steuer angebe, ist klar. Nur verunsichert mich das bei der KSK Geschriebene, dass jeder Publizist (worunter ich dann ja nach deren Definition leider fallen würde) versicherungspflicht sei.
 
Du hast das ja als Gewerbe angemeldet. Dann nehmen die Dich gar nicht erst an.
 
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Danke. Das beruhigt mich, da ich deren Info zur Versicherungspflicht leider völlig anders verstanden habe.
 
Du hast das ja als Gewerbe angemeldet. Dann nehmen die Dich gar nicht erst an.
Und i.d.R. auch nicht, wenn keine Ausbildung für diese Tätigkeit vorhanden ist.
Die Versicherungspflicht seitens der KSK beruht auf dem Sozialversicherungsgesetz.
Die wissen ja nicht, dass du bereits ein Gewerbe hast und als Angestellter Vollzeit arbeitest.
 
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Vielen Dank für eure Antworten,

ich muss mich aber leider korrigieren: Für die Nebentätigkeit habe ich mich beim Finanzamt als sog. Freiberufler angemeldet. Sorry, hatte das vorhin nicht auf dem Schirm und leider verwechselt.

Macht dieser Aspekt einen Unterschied?
Besten Dank im Voraus und einen schönen Abend
Gregor
 
Du kannst gar nicht in die KSK :). Die nimmt nur Mitglieder auf, die ihr Haupteinkommen aus künstlerischer Tätigkeit beziehen. Sollte das mal der Fall werden, darfst du keine gewerblichen Einkünfte haben bis auf ein paar Hundert Euro. Das heißt, wenn du als Texter nebenbei Bier zapfen gehst, weil die Aufträge gerade dünn sind, fliegst du möglicherweise raus.
 
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Du hast das ja als Gewerbe angemeldet. Dann nehmen die Dich gar nicht erst an.
Das ist so nicht richtig, der KSK ist es egal, ob eine Gewerbeanmeldung besteht oder nicht.

Ich glaube, dass der TE nicht KSK-pflichtig ist. Sinn der KSK ist es ja, Freiberufler in die Kranken- und Sozialversicherung zu bringen. Als normal sozialversicherungspflichtig Angestellter ist der TE damit ja raus.

Konkret schreibt die KSK

Voraussetzung für die Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist die Ausübung einer auf Dauer angelegten selbständigen künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit in erwerbsmäßigem Umfange. "Erwerbsmäßig" und "auf Dauer angelegt" heißt dabei, dass Sie mit dieser Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend (z. B. als Urlaubsvertretung o. ä.) ausüben.

Heißt: Wenn man die Texterei als Nebenerwerb ausübt, ist man bei denen raus.

Weil ich das aber nur glaube und nicht sicher weiß, hilft eine Anfrage bei der KSK bestimmt weiter :)

BTW: Als freiberuflicher Texter, Journalist o.ä. muss man kein Gewerbe anmelden (=Gewerbeschein) und ist auch nicht Gewerbesteuerpflichtig. Und die IHK bleibt auch draußen.
 
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Habe die KSK mal angeschrieben.
Melde mich, sobald ich mehr weiß.
 
Gefunden:

Beispiel c):

Selbständige künstlerische/publizistische Tätigkeit mit einem Arbeitseinkommen von 10.000 € pro Jahr. Daneben Beschäftigung als Arbeitnehmer mit einem Monatsverdienst von 3.800 € (brutto) monatlich.

Rechtsfolge: Die soziale Absicherung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Beschäfti- gungsverhältnisses. Die selbständige künstlerische/publizistische Tätigkeit bleibt versicherungs- rechtlich unberücksichtigt. Für das hieraus erzielte Einkommen können keine Rentenanwart- schaften erworben werden, weil der Gesetzgeber insoweit die soziale Schutzbedürftigkeit der betroffenen Personen verneint.

Link dazu: https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Informationsschriften/Versicherung_trotz_Nebenjob.pdf
 
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Herzlichen Dank, lieber Tordi.
 
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Der Witz bei der KSK ist ja: ich als Werbetechniker komme nicht rein. Wegen Gewerbe und ich kein Künstler und so. Ist ja OK, kann ich mit leben.
Auf meine Arbeiten muss aber der Kunde KSK Gebühren abführen, weil das plötzlich ja Kunst ist ... Bande!

Also: kreative Rechnungsbeschreibung. (unterliegt das, wegen Texter und so, dann nicht auch der Kunststeuer?)
 
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Unter https://www.kuenstlersozialkasse.de/jahresmeldung-versicherte.html findet sich bei "Liste der Tätigkeitsschlüssel" ja ein weites Feld, dem man sich – gerade heute in Zeiten der fluiden Persönlichkeit – zugehörig fühlen kann. Da findet sich bestimmt auch was für einen Werbetechniker. 🙂

Und wie schon geschrieben ist es der KSK egal, ob ein Gewerbe angemeldet wurde.

Eine Gewerbeanmeldung ist für die Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ebenso wenig Voraussetzung, wie sie ein Ausschlussgrund ist.

(Quelle: https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/faq-kuenstler-und-publizisten.html )

Ich persönlich halte die KSK für einen echten Segen für Leute wie mich. Kenne genug Selbständige, die mit fortschreitendem Alter und ständig steigenden Beiträgen herzlich gerne aus der privaten Krankenversicherung herauskämen. Aber, leiderleider...
 
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Der Witz bei der KSK ist ja: ich als Werbetechniker komme nicht rein. Wegen Gewerbe und ich kein Künstler und so. Ist ja OK, kann ich mit leben.
Auf meine Arbeiten muss aber der Kunde KSK Gebühren abführen, weil das plötzlich ja Kunst ist ... Bande!

Also: kreative Rechnungsbeschreibung. (unterliegt das, wegen Texter und so, dann nicht auch der Kunststeuer?)
Das ist echt merkwürdig: Ich gehe davon aus, dass du Gewerbesteuer zahlst. Gab es bezüglich der geforderten Künstersozialabgabe denn auch eine Erklärung von Seiten der KSK? Viele Unternehmen zahlen über den Daumen gepeilt eine jährliche Pauschale an die KSK, weil sie gleich mehrere künstlerische Werke verwerten und es für sie so übersichtlicher bleibt. Es könnte also auch sein, dass kein böser Wille dahinter lag und die Sachlage zu deiner Tätigkeit einfach nur mal korrigiert werden muss.

Jedenfalls kann es nicht schaden, wenn sich deine Kunden mal an die KSK wenden. Genaue Auskünfte erteilen zudem auch auf KSK-Themen spezialisierte Anwälte.

Viel Glück
OBje
 
Das ist echt merkwürdig
Nee, nicht wirklich, denn … es ist eine Art gesetzliche Sozialversicherungsabgabe:

Dabei ist es völlig egal, ob der Künstler oder Publizist selbst Mitglied der Künstlersozialversicherung ist.
Anders als der Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei Arbeitnehmern wird die Künstlersozialabgabe nicht für eine bestimmte Person geleistet,
sondern „in einen großen Topf“ gezahlt, aus dem dann alle Versicherten bedient werden.

@dreilinger
Was für eine Rechtsform hast du denn als Firma oder Unternehmen?
Eine Künstlersozialabgabe ist zu zahlen bei bzw. für Arbeiten von "Einzelfirma/Freiberufler und GbR".
Und zwar unabhängig davon, ob die Mitglied in der KSK sind oder nicht.

Und daher gibt es auch bsw. diese Variante:
Beispiel:
Eine Werbeagentur (GmbH) hat zwei Gesellschafter-Geschäftsführer.
Einer hat die kaufmännische Leitung, der andere ist auch kreativ tätig und hat „das letzte Wort“ bei der Entwicklung von Werbekampagnen.
Das an den „kreativen Geschäftsführer“ monatlich von der GmbH gezahlte Gehalt ist abgabepflichtig.

Weil es eine Künstlersozialversicherung (KSV) ist, die wiederum Teil der allgemeinen gesetzlichen Sozialversicherung ist.
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Künstlersozialkasse
Die KSV ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbständigen zahlen sie dort nur einen dem Arbeitnehmeranteil entsprechenden Beitrag auf Basis der von ihnen für das folgende Jahr geschätzten Gewinns aus künstlerischer und/oder publizistischer Arbeit.
 
Das monatliche Gehalt ist abgabepflichtig? Das ist mir neu. Gilt das für alle angestellten Grafiker
in Werbeagenturen? Noch nie gehört.
 
Das monatliche Gehalt ist abgabepflichtig? Das ist mir neu. Gilt das für alle angestellten Grafiker (***)
in Werbeagenturen? Noch nie gehört.
Wenn es Freiberufler sind, ja.
Angestellte sind aber i.d.R. nicht selbstständig; die anstellende Firma zahlt ja für diese einen Sozialversicherungs-Anteil.
Der komplizierte Spagat ist die kreative Leistung von Arbeit – wie oben das Beispiel beim "kreativen Gesellschafter" – denn der ist selbstständig!.
Für Arbeitnehmer (***) besteht die allgemeine Sozialversicherungspflicht mit hälftiger Beitragszahlung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Es dreht sich immer um eine oder die "Sozialversicherungspflicht" – ob nun beim Arbeitnehmer oder dem Freiberufler.

Ansonsten:
Die Künstlersozialabgabe ist auf alle Entgelte ( z. B. Gagen, Honorare, Tantiemen ) zu zahlen, die an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden.
Dazu gehören auch alle Nebenkosten, z. B. Telefon- und Materialkosten.

Nicht abgabepflichtig sind:
  • Zahlungen an juristische Personen
  • Zahlungen an eine Kommanditgesellschaft (KG)
  • Zahlungen an eine GmbH & Co. KG
  • Zahlungen an eine offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer,
  • steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z. B. Reise- und Bewirtungskosten)
  • Entgelte, die im Rahmen der so genannten Übungsleiterpauschale in Höhe von max. 2.400 € jährlich steuerfreie Aufwandsentschädigungen sind ( § 3 Nr. 26 EStG)
  • Gewinnzuweisungen an Gesellschafter. [ Es sei denn – siehe obiges Beispiel mit dem "kreativen Gesellschafter" ]
 
@Difool, ich habe es soweit verstanden, dass wir alle für den sozialen Ausgleich sorgen:
Eine Künstlersozialabgabe ist zu zahlen bei bzw. für Arbeiten von "Einzelfirma/Freiberufler und GbR".
Und zwar unabhängig davon, ob die Mitglied in der KSK sind oder nicht.
Nur dachte ich, dass die KSA nur für in Auftrag gegebene künstlerische oder publizistische Arbeiten fällig wird. Ist denn der Beruf des Werbetechnikers, wenn er noch nicht einmal die Chance auf Aufnahme bei der KSK hat, dann überhaupt als freier Beruf im Sinne einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit zu bewerten?
 
Wenn es Freiberufler sind, ja.
Angestellte sind aber i.d.R. nicht selbstständig; die anstellende Firma zahlt ja für diese einen Sozialversicherungs-Anteil.
Der komplizierte Spagat ist die kreative Leistung von Arbeit – wie oben das Beispiel beim "kreativen Gesellschafter" – denn der ist selbstständig!.
Für Arbeitnehmer (***) besteht die allgemeine Sozialversicherungspflicht mit hälftiger Beitragszahlung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Es dreht sich immer um eine oder die "Sozialversicherungspflicht" – ob nun beim Arbeitnehmer oder dem Freiberufler.

Ansonsten:

Ich finde es immer noch merkwürdig ... der Gesellschafter bezieht von der GmbH Gehalt .. ist also
Angestellter der GmbH ... und als Angesteller ist er doch eben kein Selbständiger, wie etwa ein Freiberufler
oder eine Gbr oder so. Und er zahlt ja auch Sozialversicherung über sein Gehalt.
Aber gut, wenn das so gewertet wird ... dann wirds halt so sein. :sneaky:
 
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