Frage zur KSK-Pflicht bei Nebengewerbe - Muss ich da rein?

Nur dachte ich, dass die KSA nur für in Auftrag gegebene künstlerische oder publizistische Arbeiten fällig wird. Ist denn der Beruf des Werbetechnikers, wenn er noch nicht einmal die Chance auf Aufnahme bei der KSK hat, dann überhaupt als freier Beruf im Sinne einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit zu bewerten?
Es ist hierbei eine Art Krux, weil …
Betriebe, die Werbung für sich selbst machen
Gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz müssen auch Betriebe Künstlersozialabgabe zahlen, die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen oder die eigenen Produkte betreiben. Voraussetzung ist nur, dass sie „nicht nur gelegentlich“ selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen.
Ein Werbetechniker hantiert und arbeitet mit eben solchen Erzeugnissen (ob nun digital oder handwerklich),
die vervielfätigt werden können und eben auch der Werbung dienen.
Der Werbetechniker an sich hätte zwar die Option sich an die KSK zu wenden und zu erfragen, warum seine Kunden für seine Honorare KSA zu zahlen haben;
doch würde ich vermuten, dass die Antwort wäre: "Weil sie Werbung bzw. Mittel zur reproduzierenden Werbung erarbeiten."

Der Graben oder die Hürde ist hier das Wort "Technik" in Werbetechniker.
Denke mal, dass ein Werbetechniker nicht zweifelsfrei "beweisen" könnte, dass er komplett "kreativelos" arbeitet.
Eine Schriftgröße, wie die Schriftart zu einen Werbeschild auswählen und die Platzierung und Anordnung des Inhalts des Schildes – reicht schon.
Bzw. kann ausreichen, um "kreativ" zu sein.

Es hatte, glaube ich, gut 15 Jahre gedauert, bis Webdesigner in die KSK "durften" – weil es vorher halt nur "Programmierer" gab.
Die Ausbildung oder der Ausbildungsweg zur getätigten "kreativen" Arbeit ist da auch entscheidend.
Und Programmierer galten als "nicht kreativ".

Ich hatte mal einem Rentenkassenprüfer versucht folgenden Ausspruch zu erklären: "Code is poetry."
…auf einer DIN-A4 Seite. :hehehe:
Er hatte es tatsächlich im Ansatz verstanden.
 
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Ich finde es immer noch merkwürdig ... der Gesellschafter bezieht von der GmbH Gehalt .. ist also
Angestellter der GmbH ... und als Angesteller ist er doch eben kein Selbständiger, wie etwa ein Freiberufler
oder eine Gbr oder so. Und er zahlt ja auch Sozialversicherung über sein Gehalt.
Aber gut, wenn das so gewertet wird ... dann wirds halt so sein. :sneaky:
Ja, eben der Vertrag oder die Art des Vertrages eines bsw. "kreativen" GmbH-Gesellschafters ließe denjenigen dann um die KSA "drum-herum-schiffen".
Halt als "Angestellten mit allem Pipapo führen" und nicht als Selbstständigen. Aber das ist wohl nicht immer so einfach, weil ein Geschäftsführender Gesellschafter halt auch selbstständig ist.
 
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Nur mal als Anmerkung zur Präzision, die Organschaft eines Geschäftsführender Gesellschafter ist ein rechtlicher Zwitter in Deutschland, derdiedas nicht notwendigerweise auch angestellt ist. Es gibt, gerade im kreativen Bereich, durchaus Konstruktionen in denen die sozialversichungspflichtige Beschäftigung eines GG über ein Freiberufler-Honorar und nicht als Gehalt bezahlt wird - oft ist dabei die KSK der Grund.
 
Beispiel:
Eine Werbeagentur (GmbH) hat zwei Gesellschafter-Geschäftsführer.
Einer hat die kaufmännische Leitung, der andere ist auch kreativ tätig und hat „das letzte Wort“ bei der Entwicklung von Werbekampagnen.
Das an den „kreativen Geschäftsführer“ monatlich von der GmbH gezahlte Gehalt ist abgabepflichtig.
In diesem Fall ist auch der zweite GF sozialversicherungspflichtig (in der DRV), da er nicht alleine entscheiden kann.
 
Ich finde es immer noch merkwürdig ... der Gesellschafter bezieht von der GmbH Gehalt .. ist also
Angestellter der GmbH ... und als Angesteller ist er doch eben kein Selbständiger, wie etwa ein Freiberufler
oder eine Gbr oder so. Und er zahlt ja auch Sozialversicherung über sein Gehalt.
Aber gut, wenn das so gewertet wird ... dann wirds halt so sein. :sneaky:
Der Gesellschafter bezieht kein Gehalt, er ist (Mit-)Besitzer der GmbH. Der GF bezieht ein Gehalt von der GmbH. Ob dieses SV ist, hängt davon ab, ob er alleine Entscheidungen für die Firma treffen kann oder nicht. Ob er auch Gesellschafter dafür sein muss, weiss ich gerade nicht. Generell würde ich diese Fragen immer mit einem Steuerberater klären. Könnte sonst unangenehm werden.
 
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Der Gesellschafter bezieht kein Gehalt,

Das kam nicht von mir, sondern von Difool.

Mich wundert, wenn er Gehalt bezieht, dass er dann ja auch Sozialversicherungsbeiträge zahlt.
 
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Jedenfalls kann es nicht schaden, wenn sich deine Kunden mal an die KSK wenden. Genaue Auskünfte erteilen zudem auch auf KSK-Themen spezialisierte Anwälte.
Ach, ich sehe hier kein Problem. Klar, es gab auch mal Probleme, dass Kunden von mir verlangten, dass ich mich in eine GmbH umfirmiere. Nope.
Grundsätzlich ist ja die KSK eine gute Sache.

Ich mache viele Drucksachen und Grafik.
Wie ich oben schon schrieb: kreative Rechnungsbeschreibung.
Ich muss mich ja dabei nicht als der super Künstler in der Rechnung ausgeben.
„10.000 Flyer inklusive PDF-Druckvorstufe nach Kundenvorgaben“ und alles ist gut mit der KSK und dem Kunden.
Damit ist auch gleich für den Kunden festgehalten, dass er Anspruch auf die Druck-PDF hat, dass ich die auf Anfrage und ohne zu murren rausgebe - die offenen Satzdateien aber tabu sind. 😁

Bei wirklicher Grafikarbeit weise ich den Kunden darauf hin, dass bei einer Rentenprüfung evtl. KSK anfällt. Das dass aber ein Ding wie die GEZ ist, und ich darauf keinen Einfluss habe. (Der Schwarze Peter liegt nicht bei mir sondern im System)
 
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