Difool
MU Team
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Es ist hierbei eine Art Krux, weil …Nur dachte ich, dass die KSA nur für in Auftrag gegebene künstlerische oder publizistische Arbeiten fällig wird. Ist denn der Beruf des Werbetechnikers, wenn er noch nicht einmal die Chance auf Aufnahme bei der KSK hat, dann überhaupt als freier Beruf im Sinne einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit zu bewerten?
Ein Werbetechniker hantiert und arbeitet mit eben solchen Erzeugnissen (ob nun digital oder handwerklich),Betriebe, die Werbung für sich selbst machen
Gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz müssen auch Betriebe Künstlersozialabgabe zahlen, die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen oder die eigenen Produkte betreiben. Voraussetzung ist nur, dass sie „nicht nur gelegentlich“ selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen.
die vervielfätigt werden können und eben auch der Werbung dienen.
Der Werbetechniker an sich hätte zwar die Option sich an die KSK zu wenden und zu erfragen, warum seine Kunden für seine Honorare KSA zu zahlen haben;
doch würde ich vermuten, dass die Antwort wäre: "Weil sie Werbung bzw. Mittel zur reproduzierenden Werbung erarbeiten."
Der Graben oder die Hürde ist hier das Wort "Technik" in Werbetechniker.
Denke mal, dass ein Werbetechniker nicht zweifelsfrei "beweisen" könnte, dass er komplett "kreativelos" arbeitet.
Eine Schriftgröße, wie die Schriftart zu einen Werbeschild auswählen und die Platzierung und Anordnung des Inhalts des Schildes – reicht schon.
Bzw. kann ausreichen, um "kreativ" zu sein.
Es hatte, glaube ich, gut 15 Jahre gedauert, bis Webdesigner in die KSK "durften" – weil es vorher halt nur "Programmierer" gab.
Die Ausbildung oder der Ausbildungsweg zur getätigten "kreativen" Arbeit ist da auch entscheidend.
Und Programmierer galten als "nicht kreativ".
Ich hatte mal einem Rentenkassenprüfer versucht folgenden Ausspruch zu erklären: "Code is poetry."
…auf einer DIN-A4 Seite.
Er hatte es tatsächlich im Ansatz verstanden.