PPS:
Eigentlich "nutzt" Apple hier auch keine Beweislastumkehr.
Im Gegenteil... der rechtliche "Normalfall" ist ja, dass die Beweislast den trifft, der etwas für sich fordert. Sprich: Er muss für seine Forderung Beweise liefern (können). Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich ja nur auf Mängel, die beim Gefahrübergang, also "beim Kauf" vorhanden sind. Sie besagt gerade nicht, dass ein Produkt zwei Jahre oder so und so lange "fehlerfrei halten muss". Dementsprechend gilt: Wer Gewährleistungsleistungen in Anspruch nehmen will, der muss im Zweifelsfall beweisen, dass das Produkt schon beim Kauf mangelhaft war. Soweit der gesetzliche "Normalfall". Die Beweislastumkehr ist dagegen nur eine (zeitlich begrenzte) gesetzlich fixierte "Ausnahmeregelung" zugunsten des Kunden. Nicht aber des Verkäufers oder gar Herstellers, und auch nicht zu verwechseln mit dispositivem Recht.
Insofern sollte man eigentlich nicht davon sprechen, dass Apple diese "nutzen" würde/könnte.
Last but not least nochmal die Anmerkung: Das Gewährleistungsrecht betrifft ohnehin nur das kaufvertragliche Verhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
Wer also nicht im Apple Store gekauft hat, für den ist Apple ohnehin kein Ansprechpartner in Sachen Gewährleistung (allerdings in Sachen Herstellergarantie).
Eigentlich "nutzt" Apple hier auch keine Beweislastumkehr.
Im Gegenteil... der rechtliche "Normalfall" ist ja, dass die Beweislast den trifft, der etwas für sich fordert. Sprich: Er muss für seine Forderung Beweise liefern (können). Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich ja nur auf Mängel, die beim Gefahrübergang, also "beim Kauf" vorhanden sind. Sie besagt gerade nicht, dass ein Produkt zwei Jahre oder so und so lange "fehlerfrei halten muss". Dementsprechend gilt: Wer Gewährleistungsleistungen in Anspruch nehmen will, der muss im Zweifelsfall beweisen, dass das Produkt schon beim Kauf mangelhaft war. Soweit der gesetzliche "Normalfall". Die Beweislastumkehr ist dagegen nur eine (zeitlich begrenzte) gesetzlich fixierte "Ausnahmeregelung" zugunsten des Kunden. Nicht aber des Verkäufers oder gar Herstellers, und auch nicht zu verwechseln mit dispositivem Recht.
Insofern sollte man eigentlich nicht davon sprechen, dass Apple diese "nutzen" würde/könnte.
Last but not least nochmal die Anmerkung: Das Gewährleistungsrecht betrifft ohnehin nur das kaufvertragliche Verhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
Wer also nicht im Apple Store gekauft hat, für den ist Apple ohnehin kein Ansprechpartner in Sachen Gewährleistung (allerdings in Sachen Herstellergarantie).
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