Frage zu Garantie / Gewährleistung bei Apple

cultvari

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Hallo;

Wenn ich als Deutscher bei Apple online kaufe, habe ich nur 1 Jahr Garantie und dann Ende. Ist was nach 14 Monaten kaputt selber zahlen, richtig?

Was ist wenn ich bei einem Deutschen Händler kaufe?

Der muss ja 24 Monate Gewährleistung geben?

Wäre das also ein Vorteil für Käufer ?



Danke
 
Auch direkt bei Apple hast du 24 Monate Gewährleistung, ist EU weit so vorgeschrieben. Da kann sich auch Apple nicht vor drücken. Wird nur meist so dargestellt.
 
Wenn du in Deutland was kaufst, hast du IMMER 2 Jahre Gewährleistung als Privatkunde! Auch im Apple Store...

Nur bekommen die meisten nicht auf die Reihe, dass Garantie und Gewährleistung was völlig unterschiedliches sind!
Garantie gewährt dir ein Hersteller/Händler/Verkäufer freiwillig zu seinen Bedingungen.
Gewährleistung muss der Händler dir gewählen, weil er an Gesetze gebunden ist...

ABER:
Es gilt eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten, danach musst DU beweisen, dass der Hersteller einen Fehler gemacht hat und das Produkt deswegen defekt ist. Das lohnt dich bei Waren unter PKW meist nicht, deswegen ein Gutachten erstellen zu lassen, daher bringts dir nix...

Wegen diesen 24 Monate machen sich viel zu viele falsche Hoffnungen!
 
Auch wenn du bei Apple Online kaufst, hast du 24 Monate Gewährleistung. 12 davon eben auch Garantie. Das Problem ist, dass du in der Gewährleistung nach 6 oder 12 (das wird sicher in diesem Moment schon jemand wissen und tippen) beweisen musst, dass der Fehler, der vorliegt, bereits beim Kauf vorlag. Das kannst du in der Regel vergessen.

Daher ergeben sich aus der Hinsicht keinerlei Vor- oder Nachteile abhängig vom Laden, wo du kaufst.

Es gibt allerdings zahlreiche Garantieerweiterungen, die die Problematik für recht "wenig" Geld lösen ;)
 
Allgemein hat die erweiterte Gewährleistung durch die ominöse EU-Regelung...die es gar nicht gibt für den Endkunden gpnstigerer Artikel NULL Vorteil. Die 6 Monate in denen der Hersteller in der Beweispflicht steht, hatteste vorher auch schon.
 
Allgemein hat die erweiterte Gewährleistung durch die ominöse EU-Regelung...die es gar nicht gibt für den Endkunden gpnstigerer Artikel NULL Vorteil.

Sehe ich anders. Bei einem Serienfehler ist es durchaus beweisbar (eben durch die Häufung eines bestimmten Fehlers) und so hat man auch in den restlichen 1 1/2 Jahren noch Chancen. Ich habe auch schon später als nach nem halben Jahr vom Händler Geräte ersetzt bekommen (wegen Gewährleistung).
 
Angenommen ich Schreibe in einem Forum über einen Fehler.

Und 1,5 Jahre danach führt der zum Ausfall / Einsenden des Gerätes.

Könnte der thread nutzlich sein als Beweis.
 
Was ist denn das für eine Logic? Du lebst doch nicht 1.5Jahre mit einem Fehler, wenn du während Eintritt dieses Fehlers noch Garantie hattest.
 
War ja klar, dass jetzt die Ausnahmen kommen ^^

Man kann nicht über Rechtsthemen sprechen, ohne zu generalisieren und vereinfachen und dann kommts zu den Sonderfällen!

Was meint ihr warum Gesetzestexte so geschrieben sind, dass sie kein OttoNormalMensch lesen/verstehen kann?
 
Angenommen ich Schreibe in einem Forum über einen Fehler.

Und 1,5 Jahre danach führt der zum Ausfall / Einsenden des Gerätes.

Könnte der thread nutzlich sein als Beweis.


Ich denke nicht. Du müßtst doch auch nachweisen, daß der Fehler genau auf Deinen Mac zutrifft. Vermutlich müßtest Du dann noch die Seriennummer dazu schreiben. Einfacher wäre es dann sicherlich, dem Verkäufer ein Fax zu senden und den Fehler so zu dokumentieren.

Sehe ich anders. Bei einem Serienfehler ist es durchaus beweisbar (eben durch die Häufung eines bestimmten Fehlers) und so hat man auch in den restlichen 1 1/2 Jahren noch Chancen. Ich habe auch schon später als nach nem halben Jahr vom Händler Geräte ersetzt bekommen (wegen Gewährleistung).

Als es beim MacBook Pro die Probleme mit dem Display gab, war Apple doch auch nicht kulant - wenn ich mich recht entsinne.
 
Was ist denn das für eine Logic? Du lebst doch nicht 1.5Jahre mit einem Fehler, wenn du während Eintritt dieses Fehlers noch Garantie hattest.
Ja, aber die Geährleistung gilt ja, wenn der Fehler im Verschulden des Herstellers liegt, volle 2 Jahre...
Wenn der Thread also belegt, dass der Fehler schon immer da gewesen is und jetzt zum Defekt führt, dann bringt die das evtl. schon was...nur kanns halt bei unkulanten Händlern/Herstellern vor Gericht enden.
Aber das tut eh vieles ^^
 
Vielleicht hab ich nur keine Phantasie, aber du kannst mir sicher einen Fehler nennen, der nicht so gravierend ist, daß ich ihn nicht gleich reparieren lasse, aber doch so schlimm, daß er 1.5 Jahre später für das Versagen des Notebooks verantwortlich ist.
 
Vielleicht hab ich nur keine Phantasie, aber du kannst mir sicher einen Fehler nennen, der nicht so gravierend ist, daß ich ihn nicht gleich reparieren lasse, aber doch so schlimm, daß er 1.5 Jahre später für das Versagen des Notebooks verantwortlich ist.
Wenn jetzt z.B. ein Spannungswander auf Grund der Tatsache, dass er für die Verwendung in einem Gerät nur bedingt geeignet ist, im Betrieb erst summt und dann irgendwann ganz den geist aufgibt, dann ist das z.B. sowas
 
Sehe ich anders. Bei einem Serienfehler ist es durchaus beweisbar (eben durch die Häufung eines bestimmten Fehlers) und so hat man auch in den restlichen 1 1/2 Jahren noch Chancen. Ich habe auch schon später als nach nem halben Jahr vom Händler Geräte ersetzt bekommen (wegen Gewährleistung).

Die Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monaten, lebt einzigst und allein von der Keimsvermutung, dass also angenommen wird, dass der Fehler schon beim Kauf im Keim vorhanden war, also von Anfang an defekt war.
Sind die 6 Monate vorbei, muss der Käufer beweisen, dass bei seinem individuellen Gerät, der Fehler schon zu Beginn, also beim Kauf, im Keim vorhanden war, und dass ist praktisch unmöglich.
Ein Serienfehler bei anderen Geräten nutzen dir bei deiner Sache, zu beweisen, dass bei deinem konkreten Gerät der Fehler schon im Keim beim Kauf vorhanden war, rein garnichts.
Man muss es ganz klar sagen, die Bundesregierung hat bei der Umsetzung der entsprechend EU Richtlinie halt einfach getrickst.
Theoretisch die Richtlinie zwar umgesetzt, rein praktisch ist es aber bei der vorherigen Regel geblieben, also den 6 Monaten Gewährleistung.
Der Gesetzgeber wollte einfach keine wirkliche Ausdehnung der Gewährleistung.
 
Warum gibst du aber das Gerät nicht in Reperatur, wenn es summt?

Meins tut es von Anfang an, ist bald 1.5 Jahre alt und läuft.
Allerings hab ich auch eine Garantieerweiterung auf drei Jahre.
Wenn es die drei Jahre durchhält, hat es seinen Dienst getan. Wenn nicht, wird es repariert.
Hätte ich keine Garantieerweiterung wärs schon lang beim Service gelandet.
Ich warte doch nicht mit einer Reparatur, bis die Garantie vorbei ist.
 
Meins summt ja nicht mehr...hat ja n neues LogicBord bekommen!

Es ging ja um die Darstellung eines hypothetischen Sachverhalts...
 
Sind die 6 Monate vorbei, muss der Käufer beweisen, dass bei seinem individuellen Gerät, der Fehler schon zu Beginn, also beim Kauf, im Keim vorhanden war, und dass ist praktisch unmöglich.
Ein Serienfehler bei anderen Geräten nutzen dir bei deiner Sache, zu beweisen, dass bei deinem konkreten Gerät der Fehler schon im Keim beim Kauf vorhanden war, rein garnichts.

Ein konstruktionsbedingter Serienfehler bedeutet natürlich, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war (die Konstruktion ist Mangelhaft).
 
Mal eine andere Frage:

Ist bekannt das Apple je die Beweisumkehr genutzt hat?
Würden sie das tun bei mir wärs natürlich das letzte Produkt gewesen.
 
Ist bekannt das Apple je die Beweisumkehr genutzt hat?
Äh... natürlich.
Die normalste Sache der Welt.
Das ist keine Frage von "schon mal genutzt?", sondern der absolute alltägliche Normalfall.*

Apple gibt ein Jahr Garantie - und dann ist Schluss.
Sprich: ohne Garantieverlängerung ist dann de facto Schluss mit kostenlosen Reparaturen.
Ausgenommen natürlich Kulanz, sowieso vereinzelte und auch nur sehr eklatante Serienfehler (G3 iBooks Logic board), für die es spezielle repair programs gibt.

Am besten, du nutzt dann überhaupt keinen Computer mehr, für den noch Gewährleistung besteht, bzw. kaufst überhaupt keine Neuwaren mehr.
Oder glaubst du, andere Hersteller machen es anders? (Mal abgesehen davon, dass sie es meist nicht nötig haben, da sie 2-3 Jahre Garantie geben).




PS:

* natürlich wissen die allermeisten User darüber auch bescheid und kaufen lieber Garantieverlängerungen etc., so dass sich die Frage auch nicht so ganz extrem häufig stellen dürfte.
 
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