in2itiv
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PS: Was den hier angesprochenen "wirksamen" Kopierschutz anbelangt, so kann man sich wirklich fragen ob das nicht schon eine Lächerlichkeit ist; Stichwort: AnyDVD HD. Ist nämlich ein derartiger Treiber auf dem Computer installiert, so kann kein Kopierschutz mehr als "wirksam" bezeichnet werden. Und das beste daran: Wer sagt denn, dass der PC Nutzer davon wusste, dass dieser (in DE mittlerweile "illegale") Treiber installiert war? - Es hätte ja sein können, dass er einen fremden Computer nutzt, eine DVD/HD DVD/BluRay einlegt und plötzlich feststellt: "Hmm, seltsam, die ist ja gar nicht kopiergeschützt! Ich kann sie ja problemlos öffnen in Programmen wie Nero, Handbrake & Co." - Nur eben mal so als Fallbeispiel...von daher: "Wirksamer Schutz", sehr unwirksamer Begriff.
...ist auch im Grunde egal, denn "strafbar" macht sich derjenige in jedem Fall, auch wenn er wissentlich einen Kopierschutz umgeht um eine Privatkopie für den persönlichen Gebrauch anzulegen, nicht. Das ist in § 108b Abs. 1 UrhG geregelt:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht, wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html
Dies berührt aber nicht den zivilrechtlichen Anspruch des Rechteinhabers auf Unterlassung und deren Durchsetzung. Nur wird kein Rechteinhaber je davon erfahren, was ein Einzelner privat zu seinem eigenen Gebrauch auf seinem Rechner oder Pad hat.
Es ist also nicht verboten eine Privatkopie anzulegen (auch wenn man dazu einen Kopierschutz umgeht), man hat lediglich kein Nutzungsrecht dazu. Das ist aber eine Lizenzfrage und kein rechtlicher Hinderungsgrund.