OmarDLittle
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SCNR: Lebenslang gibt es hierzulande meines Wissens nicht, weil der Begriff nicht definiert ist. Mein Leben lang, oder solange wie der Hersteller hier einen Vertrieb hat, oder eine für den Gegenstand "übliche" Lebensdauer lang... wenn der Hersteller es wirklich ehrlich meint damit, dann gibt er einfach volle 10 Jahre Garantie. Das gibt's zB bei manchen Arbeitsspeicher-Herstellern, ich glaub Crucial wars die 10 Jahre Garantie auf manche Module bieten. Zumindest hier in Ö sind 10 Jahre das Limit, von der EU her sind 30 Jahre die absolute Obergrenze.Sagt der Verkäufer/Hersteller, die Garantie geht lebenslang, dann geht sie lebenslang.
Hab hier noch ein Produkt mit 10 Jahren Garantie von EVGA bis 2025, EVGA hat aber den Vertrieb dieser Produkte voriges Jahr eingestellt und dürfte bald zumachen. Dass sie die Garantien nicht einhalten werden können, haben sie letztes Jahr bereits angekündigt. Also auch die 10 Jahre sind nicht immer wirklich 10 Jahre.
Viele Händler lassen es darauf ankommen, die wissen dass du dir einen Anwalt nehmen müsstest. Die Chancen dass der Kunde selbst Anwalt ist, sind sicherlich gering genug.Ich glaube kaum, dass sich der Händler da so einfach mit einem "Wir konnten es nicht reparieren" rauswinden kann.
Gar nicht, geht nicht. Es war angedacht die gesetzliche Gewährleistung auf 3 Jahre zu verlängern, und das wurde dann durch Lobbying der entsprechenden Interessensvertretungen wieder gekippt und so angepasst, dass nur im ersten Jahr der Kunde keinen Beweis erbringen muss (also verlängert von 6 Monaten auf 12 Monate). Da war ich damals recht verärgert, weil der ursprüngliche Entwurf für diese Verbraucherschutz-Richtlinien viel besser gewesen wäre. Aber das kann man Händlern nicht zumuten, dass sie für die Produkte die sie freiwillig anbieten auch wenigstens 2 Jahre Gewähr leisten.Wie soll man als Kunde den "Beweis" erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag?