fast neues ipad reagiert einfach nicht mehr - für die tonne?

schmidin

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hallo,
ich wollte mir ein paar tipps holen nachdem ich im schlimmsten fall 1,5k quasi wegwerfen kann.
erstmal zu lage:
im märz 2022 habe ich mir ein neues ipad pro 12,9 zoll auf notebooksbilliger gekauft. vor ca. einem monat ging es dann plötzlich nicht mehr. also wirklich garnicht mehr. keine reaktion auf einen reset, keine reaktion wenn man es an den rechner anschließt, kein zugriff möglich. das alles ohne jegliche fremdeinwirkung. ich hatte es im auto dabei, es war warm aber auf keinen fall über 35 grad, das wäre das einzige gewesen was ansatzweise sinn gemacht hätte abgesehen davon dass ich nicht dazu gekommen war die updates durchzuführen.

ich bin dann zu einem handyshop gegangen, der hat es sich oberflächlich angeschaut (ohne aufmachen wegen gewährleistung), alle tricks ausprobiert etc. keine reaktion.
dann habe ich notebooksbilliger kontaktiert zwecks gewährleistung. das ging recht schnell, ich habe ein rücksendeetikett bekommen und es eingeschickt zur reparatur. ich dachte alles wird gut und es wird repariert. aber nein: gestern bekomme ich eine email dass mein ipad nicht repariert werden konnte und ich bekomme es jetzt kaputt zurückgeschickt. ich habe darum gebeten, dass notebooksbilliger ein bisschen näher ausführt was sie denn gemacht haben und warum man es nicht richten konnte. leider noch keine antwort bis jetzt.

heute habe ich dann noch mit apple telefoniert. das eine jahr apple-garantie (dummerweise kein applecare) ist vorbei und das interessiert sie jetzt nicht mehr. ich dachte vielleicht gibt es ja hoffnung dass sie freundlicherweise weiterhelfen weil das ziemlich neue ipad ohne irgend einen guten grund oder fremdverschulden plötzlich komplett stirbt. aber nein. das machen sie angeblich wenn dann sowieso nur wenn ich es bei apple selbst gekauft hätte (gut das jetzt erst zu erfahren).

sobald ich es wieder habe werd ich jetzt damit zu einem reparaturpartner gehen und es nochmal anschauen lassen, ich fürchte aber dass es wirklich komplett kaputt ist. laut apple kann man in dem fall nichtmal mehr den materialwert rausholen und das von einem neuen gerät abziehen lassen?

vielleicht kann mir ja hier jemand ein paar gute tipps geben, was ich noch versuchen könnte?
 
vielleicht kann mir ja hier jemand ein paar gute tipps geben, was ich noch versuchen könnte?

Intuitiv würde ich den Tipp geben, etwas Respekt und Anerkennung den potenziellen Helfern gegenüber erkennen zu lassen und nicht so einen Textsalat ohne jeden Großbuchstaben hinzurotzen.

Aber wahrscheinlich ernte ich dafür einen Shitstorm. Was soll's. Meine Meinung dazu lasse ich mir nicht nehmen.
 
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Wow! Wie konntest du mich nur enttarnen?

Das verlinkte Bild:

Bildschirmfoto 2023-07-11 um 15.53.51.png

hat ja wirklich frappierende Ähnlichkeit mit mir! :clap::clap::clap:
 
Hallo
Wie sieht es mit der Gewährleistung bei Notbookbilliger aus (meine jetzt nicht das 1 Jahr Garantie). So viel ich weiß hängen da immer 2 Jahre Gewährleistung dran wenn ein Gerät ohne Fremdeinwirkung seinen Geist auf gibt.
Wenn ich da jetzt echt Falsch liege, Köpft mich bitte 🤣.

Also nochmal mit Notebookbilliger in Verbindung setzen und evt sogar mit einem Anwalt drohen wenn die keine richtige Auskunft geben über alles was die am Gerät gemacht haben und wie es mit der Gewährleistung aussieht.

Gruß
 
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vielleicht kann mir ja hier jemand ein paar gute tipps geben, was ich noch versuchen könnte?
Ich würde bei Notebooksbilliger nicht nachlassen – du hast gesetzlich zwei Jahre Gewährleistung in Deutschland und wenn das Gerät – ohne Eigenverschulden (Sturz, Wasserschaden, ...) – plötzlich nicht mehr geht, dann müssen die zusehen, wie sie es wieder zum Laufen bekommen oder dir Ersatz bieten.
 
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Ich würde bei Notebooksbilliger nicht nachlassen – du hast gesetzlich zwei Jahre Gewährleistung in Deutschland und wenn das Gerät – ohne Eigenverschulden (Sturz, Wasserschaden, ...) – plötzlich nicht mehr geht, dann müssen die zusehen, wie sie es wieder zum Laufen bekommen oder dir Ersatz bieten.
Genau was ich auch gerade geschrieben habe.

Gruß
 
So viel ich weiß hängen da immer 2 Jahre Gewährleistung dran wenn ein Gerät ohne Fremdeinwirkung seinen Geist auf gibt.
Ja, und (da muss aber nochmal drübergesehen werden EDIT: 12M seit 2021) ist m.W. auch die Frist bis zur Beweisumkehr erweitert worden.

Die Gewährleistung gilt aber nur für Mängel, die schon beim Kauf (ggf. latent) vorlagen. Bis Monat 6 (früher zumindest) wurde lediglich fiktiv angenommen, dass der aufgetretene Defekt von Anfang an da war, sodass der Händler beweisen musste, dass es nicht so sei. Da es ihm üblicheweise billiger kam, das Gerät einfach zu tauschen, als den Beweis des Gegenteils anzutreten, war das eine recht schnelle Angelegenheit.

Nach 1 Jahr und 4 Monaten wird es aber komplizierter. Die rechtliche Prinzip der »Gewährleistung« besteht aber trotzdem. ED: Beweisen muss jetzt allerdings der Käufer.
 
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o viel ich weiß hängen da immer 2 Jahre Gewährleistung dran wenn ein Gerät ohne Fremdeinwirkung seinen Geist auf gibt.
Es sind leider nur zwei Jahre, wobei der TO im zweiten Jahr ist und so selbst in der Beweispflicht steht, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Die drei Jahre gelten nur, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Dafür gibt es im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte.
Gewährleistung.

Ich würde aber in dem Fall an Notebooksbilliger.de herantreten. Manche Händler sind in Sachen Gewährleistungfristen sehr kulant.
Versuch macht kluch.;)
 
Ja, und (da muss aber nochmal drübergesehen werden) ist m.W. auch die Frist bis zur Beweisumkehr erweitert worden.

Die Gewährleistung gilt aber nur für Mängel, die schon beim Kauf (ggf. latent) vorlagen. Bis Monat 6 (früher zumindest) wurde lediglich fiktiv angenommen, dass der aufgetretene Defekt von Anfang an da war, sodass der Händler beweisen musste, dass es nicht so sei. Da es ihm üblicheweise billiger kam, das Gerät einfach zu tauschen, als den Beweis des Gegenteils anzutreten, war das eine recht schnelle Angelegenheit.

Nach 1 Jahr und 4 Monaten wird es sicher komplizierter. Die rechtliche Prinzip der »Gewährleistung« besteht aber trotzdem.
Man muss es einfach probieren und hartnäckig am Ball bleiben. Oft reicht schon mit einem Anwalt zu drohen das so manche Firmen nachgeben. Andere sind da aber sehr hartnäckig und es kann ein langer Prozess werden.

Gruß
 
Man muss es einfach probieren und hartnäckig am Ball bleiben. Oft reicht schon mit einem Anwalt zu drohen das so manche Firmen nachgeben. Andere sind da aber sehr hartnäckig und es kann ein langer Prozess werden.
Bei der Sachlage kann sich der Verkäufer auf die Gesetzgebung berufen und sich ruhig zurücklehnen.
Da gibt es auch keine Anhaltspunkte, wo ein Anwalt einhaken könnte und Notebooksbilliger.de ist keine kleine Klitsche. Die werden eine eigene Rechtsabteilung haben.
Geld kann man einfacher verbrennen.
 
......ich habe darum gebeten, dass notebooksbilliger ein bisschen näher ausführt was sie denn gemacht haben und warum man es nicht richten konnte. leider noch keine antwort bis jetzt.....
Ohne die Antwort ist doch alles nur Spekulation und bringt keinem was.
Das Notebooksbilliger 2 Jahre Kulanz/Garantie/Gewährleistung haben, wissen die selbst.
Das die aus „Bockigkeit“ nichts gemacht haben, würde ich erst einmal nicht unterstellen.

Also mein Rat:
Warte auf die Aussage von Notebooksbilliger und schaue dann, was ggf. die nächsten Schritte sind.

Und dann FREUNDLICH und OHNE gleich mit einem Anwalt zu drohen, egal wo.
Da arbeiten überall Menschen und in der Regel gibt es immer einen Grund.
 
Leider ist es aber häufig so, dass die Händler erstmal alles von sich weisen bzw. kostenpflichtige Reparaturen anbieten und erst dann im Rahmen der Gewährleistung handeln, wenn man darauf explizit besteht. Ich will gar nicht wissen, wie vielen Leuten kostenpflichtige Reparaturen aufgedrängt werden, die eigentlich hätten kostenlos sein müssen...

Thema Beweislastumkehr: Ja, nach mehr als 12 Monaten ist der Käufer dran. Aber: Ich kann ja davon ausgehen, dass der Fehler schon bei Kauf angelegt war (lose Steckerverbindung, Montagsgerät, ...), wenn ich das Gerät sachgemäß benutzt habe (kein Sturz, kein Wasserschaden, ...) und es plötzlich nichts mehr tut.
 
Leider ist es aber häufig so, dass die Händler erstmal alles von sich weisen bzw. kostenpflichtige Reparaturen anbieten und erst dann im Rahmen der Gewährleistung handeln, wenn man darauf explizit besteht. Ich will gar nicht wissen, wie vielen Leuten kostenpflichtige Reparaturen aufgedrängt werden, die eigentlich hätten kostenlos sein müssen...

Thema Beweislastumkehr: Ja, nach mehr als 12 Monaten ist der Käufer dran. Aber: Ich kann ja davon ausgehen, dass der Fehler schon bei Kauf angelegt war (lose Steckerverbindung, Montagsgerät, ...), wenn ich das Gerät sachgemäß benutzt habe (kein Sturz, kein Wasserschaden, ...) und es plötzlich nichts mehr tut.
Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig, unterstellst du doch indirekt eine Art Betrug.
Wenn ich zu einem Servicepartner gehe, muss ich davon ausgehen, dass ich dort einen korrekten Service erhalte.
Hätte ich das Vertrauen nicht, hätte ich dort nicht gekauft.
Wir reden hier auch nicht von einer Hinterhof-Garage.

Bericht kommen lassen, weiterschauen.
 
Thema Beweislastumkehr: Ja, nach mehr als 12 Monaten ist der Käufer dran. Aber: Ich kann ja davon ausgehen, dass der Fehler schon bei Kauf angelegt war (lose Steckerverbindung, Montagsgerät, ...), wenn ich das Gerät sachgemäß benutzt habe (kein Sturz, kein Wasserschaden, ...) und es plötzlich nichts mehr tut.
Du musst es beweisen können, nicht nur davon ausgehen.
 
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...was bedeutet eigentlich "Beweislastumkehr" im vorliegenden Fall? Wie soll man als Kunde den "Beweis" erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag? Eigentlich kann das doch nur gelten, wenn das Gerät äußerlich unbeschädigt ist und der Kunde versichert, es pfleglich behandelt zu haben. Ich glaube kaum, dass sich der Händler da so einfach mit einem "Wir konnten es nicht reparieren" rauswinden kann.

Insofern: Es nochmal höflich versuchen, genaue Beschreibung der Historie und der Symptome mitliefern, sämtliche Belege und Korrespondenz in Kopie beilegen und um Reparatur oder Ersatz bitten, eine Frist zur Antwort setzen. Eine freundlicher, aber klarer Hinweis, bei mangelnder Begründung des Händlers den Verbraucherschutz einzuschalten, kann auch nicht schaden.
 
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