fischlunge
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Liebes Board,
ich hoffe, der Threadtitel ist passend gewählt.
Meine Frage ist: gibt es rechtliche Bestimmungen, die den Firmeneindruck einer Agentur auf ihren Produkten (Flyer, Anzeigen, Plakate, wo es halt passt) vorschreibt? Also „dürfen“, „nicht dürfen“, Höchstmaße etc.?
JvM zum Beispiel machen das m.E. regelmäßig. Allerdings sieht man oft gute Anzeigen (bspw. Ganzseiten in Magazinen), für die sich keine Agentur verstecken müsste, jedoch ohne Eindruck. Wer entscheidet über das Hinzufügen des Firmeneindrucks?
Muss man solche Sachen in den AGB verankern?
PS: bitte keine 210 Euro-Insider-Witze. Danke.
Dankend,
die fischlunge
ich hoffe, der Threadtitel ist passend gewählt.
Meine Frage ist: gibt es rechtliche Bestimmungen, die den Firmeneindruck einer Agentur auf ihren Produkten (Flyer, Anzeigen, Plakate, wo es halt passt) vorschreibt? Also „dürfen“, „nicht dürfen“, Höchstmaße etc.?
JvM zum Beispiel machen das m.E. regelmäßig. Allerdings sieht man oft gute Anzeigen (bspw. Ganzseiten in Magazinen), für die sich keine Agentur verstecken müsste, jedoch ohne Eindruck. Wer entscheidet über das Hinzufügen des Firmeneindrucks?
Muss man solche Sachen in den AGB verankern?
PS: bitte keine 210 Euro-Insider-Witze. Danke.
Dankend,
die fischlunge