Etwas OT: Rechtsgrundlage für Firmeneindruck?

fischlunge

fischlunge

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Liebes Board,

ich hoffe, der Threadtitel ist passend gewählt.

Meine Frage ist: gibt es rechtliche Bestimmungen, die den Firmeneindruck einer Agentur auf ihren Produkten (Flyer, Anzeigen, Plakate, wo es halt passt) vorschreibt? Also „dürfen“, „nicht dürfen“, Höchstmaße etc.?

JvM zum Beispiel machen das m.E. regelmäßig. Allerdings sieht man oft gute Anzeigen (bspw. Ganzseiten in Magazinen), für die sich keine Agentur verstecken müsste, jedoch ohne Eindruck. Wer entscheidet über das Hinzufügen des Firmeneindrucks?

Muss man solche Sachen in den AGB verankern?

PS: bitte keine 210 Euro-Insider-Witze. Danke.

Dankend,

die fischlunge
 
Firmeneindruck (Agenturkennung)

Moin

Meine Frage ist: gibt es rechtliche Bestimmungen, die den Firmeneindruck einer Agentur auf ihren Produkten (Flyer, Anzeigen, Plakate, wo es halt passt) vorschreibt? Also „dürfen“, „nicht dürfen“, Höchstmaße etc.?
Prinzipiell nein. Theoretisch könnte die sog. Agenturkennung quer übers gesamte Plakat gehen....

JvM zum Beispiel machen das m.E. regelmäßig. Allerdings sieht man oft gute Anzeigen (bspw. Ganzseiten in Magazinen), für die sich keine Agentur verstecken müsste, jedoch ohne Eindruck. Wer entscheidet über das Hinzufügen des Firmeneindrucks?

Das machen nicht nur JvM, sondern auch reichlich andere Agenturen. Und die Agenturen würden es gerne immer machen, um damit Eigenwerbung zu machen. Das ist jedoch immer davon abhängig, ob der Kunde es will und zulässt. Oft ist es so, das der Kunde es nicht zulässt, weil die Anzeigen (manchmal) ja nicht nur für eine begrenzte Zeit laufen, sondern u.U. nach etlichen Monaten wieder neu rausgekramt werden. Da jedoch die Agentur-Kunden-Beziehungen gerne mal wechseln, würde die Kennung nur stören.

Muss man solche Sachen in den AGB verankern?
Nein, das gehört in den Vertrag zwischen Agentur und Kunde.

PS: bitte keine 210 Euro-Insider-Witze. Danke.
Mist.... hätte auch nur noch einen für 350Euro lieferbar *fg*

Grüße vom

Apfeldompteur
 
fischlunge schrieb:
JvM zum Beispiel machen das m.E. regelmäßig.

Nicht ganz. ;) JvM macht das z. B., wenn JvM "stolz" auf die Anzeige ist. Bei sog. "Schweinebauchanzeigen" wirst du kein JvM-Logo finden. Aber auch das ist von Etat zu Etat verschieden. Außerdem muss das mit dem Kunden abgesprochen sein, da dieser den Eindruck erlauben muss - schließlich zahlt er auch das Ergebnis.

Bei JvM und S&J sieht man z. B. auch kleinere Nummern (besonders bei großen Kampagnen), damit die Anzeige jederzeit nach- bzw. zurückverfolgt werden kann.
 
Pingel *g*

Moin

dylan schrieb:
Nicht ganz. ;) JvM macht das z. B., wenn JvM "stolz" auf die Anzeige ist. Bei sog. "Schweinebauchanzeigen" wirst du kein JvM-Logo finden.
*hüstel* Ich hab ja auch nie behauptet, das die das immer machen *g*

Aber auch das ist von Etat zu Etat verschieden. Außerdem muss das mit dem Kunden abgesprochen sein, da dieser den Eindruck erlauben muss - schließlich zahlt er auch das Ergebnis.
Wenn ich so manche Printanzeigen sehe, denke ich mir immer nur: Selbst schuld, wenn der Kunde dafür auch noch gezahlt hat..... wobei aber auch etliche richtig geile Ideen der Agenturen so dermassen vom Kunden zerlegt werden, das unterm Strich noch das Firmenlogo von der urspünglichen Idee übrig bleibt :)

Bei JvM und S&J sieht man z. B. auch kleinere Nummern (besonders bei großen Kampagnen), damit die Anzeige jederzeit nach- bzw. zurückverfolgt werden kann.
JaEin ;)
Ist auch eine Kennung der Agentur, damit die genau die eine Anzeige in genau der Version wiederfinden, wie sie denn an die Plakatwand geklebt wurde. Ansonsten finden die das in Ihrem Chaos nämlich nicht wieder *fg*

So! Das musste gesagt werden ;)

Grüße vom
Apfeldompteru

P.S. bitte beachten Sie die zwischen den Zeilen unauffällig angebrachten Ironiekennzeichnungen ;)
 
Apfeldompteur schrieb:
JaEin ;)
Ist auch eine Kennung der Agentur, damit die genau die eine Anzeige in genau der Version wiederfinden, wie sie denn an die Plakatwand geklebt wurde. Ansonsten finden die das in Ihrem Chaos nämlich nicht wieder *fg*

Nichts groß anderes meinte ich eigentlich damit. ;)

ABER: die großen Agenturen (eben z. B. JvM & S&J) sind wesentlich disziplinierter, was Ordnung und Archivierung ihrer Arbeiten anbelangt, als man meinen könnte, bzw. was eine kleine "Dorfklitsche" unter "super-cooler-wir-sind-Werber-Ordnung" versteht... :cool:
 
normalerweise ist dieser punkt in den AGBs verankert. wenn der kunde
dies aber nicht wünscht so würde ich dafür in jedem fall etwas in
rechnung stellen... namensnennung steht dir als urheber rechtlich zu!

wie das bei grossen agenturen und kunden gehandhabt wird kann ich dir
im detail leider nicht sagen.

:D
 
Ich würde diesen Punkt nicht in den AGBs verankern, sondern immer mit dem Kunden vorher klären - es sei denn, die Agentur ist so gross, dass sie sich um Kunden nicht wirklich scheren muss. Das "Verstecken" in den AGBs führt häufig im Nachhinein zu unschönen Diskussionen, àla " wenn wir das gewusst hätten ..."

Wie bereits oben gesagt, bist Du aber in Gestaltung und Größe des Agenturhinweises - rechtlich betrachtet - frei; da gibt es keine Mindest- oder Höchstmaße ... es entscheidet da der Kunde. ;)
 
sorry, aber wer die AGBs des vertragspartners nicht genau
durchschaut der sollte keine geschaefte machen...

im übrigen ist das ganze auch im urheberechtsgesetz verankert!
wahrscheinlich also auch ohne AGBs wirksam.

:D
 
Ich saß mal dabei, als das bei den Preisverhandlungen als letzter "Rabatt"-Punkt aufkam: "Ok, wenn wir das Recht bekommen, die Agenturkennung in folgender Form unterzubringen, gehen wir das mit."
In dem Fall lief es dann so. Ob das repräsentativ ist? Keine Ahnung.
 
Nochmal, falls es nicht ganz verständlich war. Es geht doch viel weniger um das rechliche Dürfen, sondern darum, Kunden zufrieden zu stellen und zu halten. Im Rahmen der geltenden Vertragsfreiheit kann (fast) alles zwischen Kunde und Agentur vereinbart werden. Es kommt somit darauf an, aus diesem, wie auch aus jedem anderen, Vertrag eine "win-win"-Situation zu machen. Dabei hilft es garnicht - oder bestenfalls nur einmal - irgendwelche Dinge durchzusetzen, mit denen eine Partei nicht zufrieden ist.

Aber letztlich gilt, dass es doch jeder so machen soll, wie er meint ... ich will ja keinen Bekehren.
 
RC-FFM schrieb:
Es geht doch viel weniger um das rechliche Dürfen, sondern darum, Kunden zufrieden zu stellen und zu halten.
Klar, genau darum geht es!

Aber mich interessiert es wirklich, ob es in solch einem Fall einen Anspruch des Urhebers (oder des Rechteinhabers) gibt, irgendwo verewigt zu werden. Meines Wissens nach nicht, aber das würde dann natürlich die Grundsituation verändern.
 
Urheberrecht hin oder her.

Ich möchte hier mal aus Sicht des Kunden sprechen, da wir letztes Jahr wegen Urheberrechtsdebatten mit unserer Agentur noch beim Rechtsanwalt waren. Auch unsere Agentur hatte, ohne uns zu fragen Ihren Firmennamen mit in Anzeigen und Plakate gedruckt. Da diese aber immer schlechtere Arbeit zu horrenden Preisen lieferte haben wir mitlerweile auch das untersagt.

Wir sind leider vertraglich noch bis Ende 2005 an unsere Agentur gebunden, was dann hoffentlich ein Ende hat. Das hätte es bereits Ende diesen Jahres gehabt, wenn mein Chef nicht zu gutmütig wäre und ihnen noch eine Chance gegeben hätte!

Regel Nr.1: Oberstes Gebot ist immer, daß beide Parteien miteinander zufrieden sind. Das geht in erster Linie durch Ehrlichkeit! Wenn ein Kunde unzufrieden mit Deiner Arbeit ist, so nützt es nichts auf Deine Rechte zu beharren. Dies steigert nur die Unzufriedenheit des Kunden und führt irgendwann zur Auflöung des Vertrages! Somit hat dann keiner von beiden irgendeinen Nutzen. Diese sture Haltung unserer Agentur in vielen Punkten hat dazu geführt, daß wir mehr "in house" erledigen, als wir eigentlich können, dafür sogar gerne Überstunden in Kauf nehmen.

Frag Deinen Kunden einfach, ob er damit einverstanden ist. Sollte er mit Deiner Leistung generell zufrieden sein, wird er nichts dagegen haben. Schlimmstenfalls fordert er dafür einen Preisnachlass. Dann würde ich mit aber überlegen, ob es das wert ist. wenn dabei nur ein kleiner 6 pt-Eindruck mit irgenwelchen undefinierbaren Kürzeln am Rand herauskommt, wird den kaum ein potenzieller Kunde bemerken. Ich glaube die einzigen, die auf solche Hinweise Achten sind die Agenturen selbst. Und ich glaube nicht, daß Dir ein Konkurrent deshalb einen Auftrag geben würde!
 
songliner schrieb:
Klar, genau darum geht es!

Aber mich interessiert es wirklich, ob es in solch einem Fall einen Anspruch des Urhebers (oder des Rechteinhabers) gibt, irgendwo verewigt zu werden. Meines Wissens nach nicht, aber das würde dann natürlich die Grundsituation verändern.

Ich denke nicht, dass es eine rechtliche Grundlage existiert, die es der Agentur erlaubt ihren Namen mit einzubinden. Normalerweise ist es doch so, dass die Agentur alle Rechte an der Kampagne an die beauftragende Firma abzugeben hat, damit der Auftraggeber entscheiden kann, was er damit machen will. Wäre es nicht so, wäre es wohl auch nur schwer möglich, die Agentur während einer Kampagne zu wechseln.

Zum anderen denke ich, dass Agenturen ein günstigeres Angebot machen, wenn sie sich noch irgendwo verewigen dürfen.

Eine Agentur wie JvM hat diese Art der Werbung vermutlich gar nicht nötig. In den entsprechenden Kreisen, sowohl bei der Konkurrenz als auch potentiellen Kunden, ist bekannt, wer welche Kampagne macht.

Werde aber nochmal ein Blick ins Urherberrecht werfen.

Viele Grüße
emaerix
 
emaerix schrieb:
Eine Agentur wie JvM hat diese Art der Werbung vermutlich gar nicht nötig. In den entsprechenden Kreisen, sowohl bei der Konkurrenz als auch potentiellen Kunden, ist bekannt, wer welche Kampagne macht.

Da hast du natürlich nicht ganz unrecht. Aber - und ich darf, wenn du das Beispiel JvM anbringst - auch gerne mal Jean-Remy zitieren:

"Die größte Todsünde einer Agentur: Wenn sie keine Eigenwerbung betreibt."

und:

"Wenn eine Agentur mit der eigenen Marke nicht weiterkommt, dann sollte man ihr auch keine fremden anvertrauen."

In diesem Sinne: Man darf schon zeigen, wenn man stolz auf seine Arbeit ist. :cool: Und genau so wird das im Kleinen wie Namenserwähnung bei Fremdwerbung (wie ich oben schon geschrieben habe, Stichwort "Schweinebauchanzeigen") auch gehandhabt.
 
dylan schrieb:
Da hast du natürlich nicht ganz unrecht. Aber - und ich darf, wenn du das Beispiel JvM anbringst - auch gerne mal Jean-Remy zitieren:

"Die größte Todsünde einer Agentur: Wenn sie keine Eigenwerbung betreibt."

und:

"Wenn eine Agentur mit der eigenen Marke nicht weiterkommt, dann sollte man ihr auch keine fremden anvertrauen."

In diesem Sinne: Man darf schon zeigen, wenn man stolz auf seine Arbeit ist. :cool: Und genau so wird das im Kleinen wie Namenserwähnung bei Fremdwerbung (wie ich oben schon geschrieben habe, Stichwort "Schweinebauchanzeigen") auch gehandhabt.


Da gebe ich Dir und Jean-Remy völlig Recht. Was genau die Beweggründe der Agenturen sind, kann ich nicht sagen, da ich mich in dieser Branche nicht auskenne.

Mein Interesse ist mehr juristischer Natur, weil es im Grunde eine sehr interessante Frage ist, die sich aber rein rechtlich vermutlich so beantworten lässt, wie ich es schon getan habe. Ich glaube nicht, dass eine Agentur einen rechtlichen Anspruch auf Eigenwerbung hat, außer sie hat sie mit dem Kunden ausgehandelt.

Viele Grüße
emaerix
 
emaerix schrieb:
Mein Interesse ist mehr juristischer Natur, weil es im Grunde eine sehr interessante Frage ist, die sich aber rein rechtlich vermutlich so beantworten lässt, wie ich es schon getan habe. Ich glaube nicht, dass eine Agentur einen rechtlichen Anspruch auf Eigenwerbung hat, außer sie hat sie mit dem Kunden ausgehandelt.
Kurzer Check bei meinem Nachbarn (J :D, not kiddin'): Nein, es gibt keinen rechtlichen Anspruch. Würde er auch für Blödsinn halten - Argumente s. Wrecker & emaerix.
 
emaerix schrieb:
Mein Interesse ist mehr juristischer Natur...

Ok - da kann ich dann widerum nur als Laie sprechen. Ich vermute auch eher einen Zusammenhang mit dem Urheberrechtsgesetz, spiele mal auf den § 13 UrhG an: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit seiner Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist".

Aber vermutlich wird das noch weitergehend in den Verwertungs- und Nutzungsrechten oder eventuell sogar noch in den Bestimmungen zu den Werks-/Dienstverhältnissen geregelt. Wie gesagt: alles Vermutung, ich hoffe, ein Jurist klärt uns hier auf.

Im Endeffekt glaube ich aber, wird das von Etat zu Etat und von Kampagne zu Kampagne gemeinsam mit dem Kunden entschieden, nur so lässt sich harmonisch und erfolgreich zusammen arbeiten.
 
emaerix schrieb:
Ich glaube nicht, dass eine Agentur einen rechtlichen Anspruch auf Eigenwerbung hat, außer sie hat sie mit dem Kunden ausgehandelt.

Viele Grüße
emaerix

Dies unterstreicht die Tatsache, daß der Auftraggeber für Anzeigen und dergleichen letztendlich die Druckfreigabe zu erteilen hat. Ich zahl och nicht die Anzeigenschaltung für unsere Werbeagentur!!! Der Kunde zahlt nicht nur die Gestaltung, sondern vor allem auch die Schaltung der Anzeige!! Folglich habe ich auch als Kunde das Recht zu bestimmen, was in der Anzeige steht und was nicht!

Ich glaube nicht, daß das irgendwie mit Urheberrechten zu belegen ist, vor allem, da diese doch von Fall zu Fall sehr schwammig auszulegen sind. In unserem Fall mußte die Agentur z.B. eingestehen, daß das komplette Urheberrecht an allen Printmedien bei uns als Auftraggeber liegt, da sie nur nach unseren Anweisungen gehandelt und unsere Ideen umgesetzt haben. Deren Vorschläge wurden von uns größtenteils sogar verworfen.

Wenn nun jede Agentur, die ein 08/15-Design abliefert oder nur die Wünsche des Auftraggebers umsaetzt diesen mit irgendwelchen Urheberrechten knebeln könnte, dann würde kein Kunde mehr eine Agentur mit der Entwicklung einer CI beauftragen, da man dann zeit seines Lebens an die eine Agentur gebunden wäre!!!

Also, Leute tut Euch und den Kunden einen großen Gefallen indem Ihr nicht alles von Urheberrechten abhängig macht! Wenn jemand ungefragt Euer Design/Layout/Bildwerk benutzt ohne dafür zu bezahlen, dann verklagt ihn auf Teufel komm raus! Wenn es aber um einen zahlenden Kunden geht, vergesst was ihr für Rechte haben könntet!

Unsrere Agentur muß durch diese Machenschaften nun auf einen Werbeetat von 600.000 Euro verzichten! Vielleicht gibt Euch das ja zu denken?

Ich wünsche mir, daß Werbeagenturen noch lange existieren können und gutes Geld für gute Arbeit verdienen, da ich selbst ursprünglich aus einer Agentur stamme und einiges von dem gewissen Flair vermisse. Das geht aber nur indem man mit bestem Gewissen dem Kunden erklären kann, wofür er zahlen muß! Ich als Kunde wehre mich dagegen für Sachen zu zahlen, wie Datenarchivierung, Sitzungen in denen die Agentur Vorschläge macht die von uns weder gewünscht noch in Anspruch genommen werden etc. Wenn Ihr Euch nicht alle paar Monate einen neuen Kunden suche wollt, weil wieder einer abgesprungen ist, dann denkt mal darüber nach – zum Erhalt der ganzen Brange!
 
dylan schrieb:
Ok - da kann ich dann widerum nur als Laie sprechen. Ich vermute auch eher einen Zusammenhang mit dem Urheberrechtsgesetz, spiele mal auf den § 13 UrhG an: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit seiner Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist".

Klar, aber wenn ich als Kunde sage: "Die Anzeige lasse ich so nicht schalten!" Bringt Dich besagtes Urheberrecht nicht wirklich weiter!

Das Urhberrecht ist eine sinnvolle Erfindung wenn es darum geht, daß jemand Eure Dienstleistungen benutzt ohne zu zahlen. So wie gerade erst eine thüringer Tageszeitung unser Foto mit einem Text veröffentlichte, der unserer Intention absolut wiederspricht! Oder wie zu meinen Agenturzeiten ein Kunde unsere Entwürfe nahm und diese bei einer billigeren Agentur nachbauen ließ. etc. etc.

Aber wenn es um einen zahlenden Kunden geht, dann gilt es diesen Kunden möglichst lange zufrieden zu stellen, um weiterhin auf seiner Gehaltsliste zu stehen. wenn man meint für seine Leistung nicht genug zu verdienen steht es schließlich jedem frei zu sagen: "Suche Dir 'ne andere Agentur!"

Vergesst Eure dämlichen rechtsansprüche und denkt endlich realistisch! Mit irgenwelchen Argumenten wie "Wir haben aber die Urheberrechte!" verschreckt Ihr jeden Kunden! Wer würde denn noch Geld für eine Agentur ausgeben, wenn er davon ausgehen muß, daß er sich bei Vertragskündigung eine komplett neue CI und alle Drucksachen neu gestalten muß? Dann würde sich jedes größere Unternehmen, allein aus Gründen des sicheren Gefühls "Herr über seine Daten zu sein" eine eigene Grafikabteilung einrichten!

Andererseits: Macht ruhig weiter mit dieser Einstellung! Wenn ich es mir recht überlege, bin ich genau wegen dieser Einstellung unserer Agentur zum Abteilungsleiter unserer eigenen Werbeabteilung geworden! :D
 
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