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Du solltest Dich behandeln lassen. Professionell.Dafür brauchst du keine Hacker. Stell dir einfach mal den GAU vor, ein Grünes Wirtschaftsministerdarstellendens am Kill-Switch der Deutschen Wirtschaft, wäre das nicht eine beklemmende Dytopische Weltuntergangsvision ... Moment mal, da war doch was?
beim letzten Mal hat mich der Finanzbeamte dann gebeten irgendwo was in der Buchhaltung einzubauen was sie dann finden können - weil sie "Findequoten" erfüllen müssen = noch kranker gehts nimmer!
Bei meinen Erfahrungen mit der öffentlichen Hand würde ich das nicht ausschliessen wollen.Sorry, aber das kann ich nur sehr schwer glauben.
Du wirst bei einer Prüfung von Finanzbeamten „gebeten“ Fehler in deine ansonsten makellosen Buchhaltung „einzubauen“, damit sie etwas finden können um ihre Quoten zu erfüllen? Kann ich nach wie vor nur schwer glauben. Wie soll denn da die Kommunikation abgelaufen sein?Bei meinen Erfahrungen mit der öffentlichen Hand würde ich das nicht ausschliessen wollen.
Fälle von Finanzprüfungen werden normalerweise aus einem Pool von "auffälligen" Steuererklärungen gesucht. Da man dort annimmt einen Profit zu erzeugen. Mit "unauffälligen" Steuererklärungen hat man nur die Chance eine Prüfung zu bekommen, wenn man su der Tombola fällt. Das Ziel der Prüfung ist ja, weitere Steuereinnahmen zu generieren. Von daher kann ich dieser Aussage schon folgen ...
Die Alternative, die DATEV selbst anbietet, ist nichts für dich?Kennt ihr eine Alternative (Empfehlung) zur DATEV Rechnungswesen Vorerfassung?
Kann ich mir so auch schwer vorstellen! Aber auch da arbeiten Menschen und auch die haben Humor. Ich hatte auch schon eine Steuerprüfung. Die Prüferin war sehr freundlich und bemüht den Ablauf zu entspannen, da können solche Sprüche schon mal kommen und das ist auch gut so! Die Prüferin hat dann auch durchaus was gefunden: Fehler meines damaligen StB!Du wirst bei einer Prüfung von Finanzbeamten „gebeten“ Fehler in deine ansonsten makellosen Buchhaltung „einzubauen“, damit sie etwas finden können um ihre Quoten zu erfüllen? Kann ich nach wie vor nur schwer glauben. Wie soll denn da die Kommunikation abgelaufen sein?
die da wäre?Die Alternative, die DATEV selbst anbietet, ist nichts für dich?
Ja, danke. Google? Kannte ich noch gar nicht.
Aktuell gibt es noch keine EU-Gesetzgebung zu dem Thema, sondern nur die Vorgaben, wie die XML-Formate auszusehen haben. An der Umsetzung des Umsatzsteuerportals wird gerade gearbeitet. Deshalb sind alle Regelungen, die derzeit in den einzelnen EU-Ländern gelten, nationale Regelungen, nichts EU-weites. Und in Deutschland gilt halt (demnächst) das die E-Rechnungspflicht sich nur auf inländische Rechnungen im B2B und B2G Bereich bezieht.Und da es sich um eine europäische Gesetzgebung handelt, ist es anzunehmen, dass es zumindest in der EU so sein wird.
Bei einer verschlüsselten Datenbank, wo dem Anweder der Verschlüsselungsschlüssel nicht bekannt ist, besteht keine Manipulationsgefahr. Das wird so akzeptiert, zumindest wurde das bei meinen Kundem bisher bei Steuerprüfungen nie reklamiert.Datenbanken sind manipulierbar. Ich gehe davon aus, dass eine lokale Lösung nicht toleriert wird. Ich denke, es muss etwas sein, dass das PDF ein PDF/A sein muss und die Ablage auf einem readonly Laufwerk erfolgt. Ich werde dafür ein readonly Bucket bei AWS gehostet in Frankfurt nutzen.
Lies mal noch mal die Seite in Ruhe durch - da ist immer nur vom Rechnungsempfänger die Rede, der eine Leitweg-ID braucht bzw. wie er eine andere bekommt. Rechnungsempfänger ist bei einer XRechnung (B2G) aber immer die Behörde. Firmen können keine Leitweg-ID bekommen - dafür ist kein Weg vorgesehen.Das stimmt nicht so ganz. Man muss als Unternehmen, dass für die öffentliche Hand tätig ist, bereits heute eine Leitweg-ID seines Unternehmens angeben.
Wenn man sich diese Seite anschaut: https://www.e-rechnung-bund.de/faq/leitweg-id/
dann ist die Leitweg-id nicht auf die öffentliche Hand eingeschränkt.
Aktuell ja ...Aktuell gibt es noch keine EU-Gesetzgebung zu dem Thema, sondern nur die Vorgaben, wie die XML-Formate auszusehen haben. An der Umsetzung des Umsatzsteuerportals wird gerade gearbeitet. Deshalb sind alle Regelungen, die derzeit in den einzelnen EU-Ländern gelten, nationale Regelungen, nichts EU-weites. Und in Deutschland gilt halt (demnächst) das die E-Rechnungspflicht sich nur auf inländische Rechnungen im B2B und B2G Bereich bezieht.
Bestimmte Datenbanken knackt man in 30 sec ... auch wenn der Schlüssel nicht bekannt. Generell ist die Annahme aber nachvollziehbar.Bei einer verschlüsselten Datenbank, wo dem Anweder der Verschlüsselungsschlüssel nicht bekannt ist, besteht keine Manipulationsgefahr. Das wird so akzeptiert, zumindest wurde das bei meinen Kundem bisher bei Steuerprüfungen nie reklamiert.
PDF ist für die GoBD (demnächst) völlig uninteressant, das kann man im Prinzip auch wegwerfen. Die eigentliche Rechnung ist die (eingebettete) XML-Datei - nur was darin steht gilt. Deshalb ja auch die unbedingt notwendige Visualisierung der XML-Datei, da nur damit geprüft werden kann, ob die Rechnung stimmt...
Jepp, habe gerade eine weitere Site gefunden, die konkret sagt: "Rechnungssteller benötigen KEINE Leitweg-ID. Diese dient einzig zur Adressierung von öffentlichen Rechnungsempfängern." Hatte ich auf den staatlichen Seiten nicht gesehen und von daher angenommen, es gilt für alle.Lies mal noch mal die Seite in Ruhe durch - da ist immer nur vom Rechnungsempfänger die Rede, der eine Leitweg-ID braucht bzw. wie er eine andere bekommt. Rechnungsempfänger ist bei einer XRechnung (B2G) aber immer die Behörde. Firmen können keine Leitweg-ID bekommen - dafür ist kein Weg vorgesehen.
Nach meiner Erfahrung ist das wirklich Bandbreite, was FAs angeht. Habe auch positive Erfahrungen gemacht. Ich denke, dass hängt stark vom eigentlichen SB ab.Wo ist Euer FA, dass Ihr solche Stories habt?
Ich kann hier faktisch nur gutes und freundliches über die MA der beiden für mich zuständigen FAs berichten.
Alle Pflichtangaben, die auf einer Rechnung vermerkt werden müsse, dürfen geändert werden. Bei allem Anderen müsste die Rechnung wohl storniert und eine neue ausgestellt werden müssen.besteht keine Manipulationsgefahr
Bei Archivierung, vermutlich auch der Rechnungen, müssen Änderungen nachvollziehbar sein.Umsatzsteueridentnummer (die in einer XRechnung übrigens bereits verpflichtend anzugeben ist)...
So gamz verstehe ich den Sinn des Beitrags nicht. Wir waren beim Thema GoBD und der Frage, ob das Speichern in einer schreibgeschützten, verschlüsselten Datenbank den GoBD entspricht.Alle Pflichtangaben, die auf einer Rechnung vermerkt werden müsse, dürfen geändert werden.