eRechnung

@Bjoste
Es wäre jetzt an der Zeit politische Kommentare sein zu lassen.
Danke.
 
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Dafür brauchst du keine Hacker. Stell dir einfach mal den GAU vor, ein Grünes Wirtschaftsministerdarstellendens am Kill-Switch der Deutschen Wirtschaft, wäre das nicht eine beklemmende Dytopische Weltuntergangsvision ... Moment mal, da war doch was?
Du solltest Dich behandeln lassen. Professionell.
 
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beim letzten Mal hat mich der Finanzbeamte dann gebeten irgendwo was in der Buchhaltung einzubauen was sie dann finden können - weil sie "Findequoten" erfüllen müssen = noch kranker gehts nimmer!

Sorry, aber das kann ich nur sehr schwer glauben.
 
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Sorry, aber das kann ich nur sehr schwer glauben.
Bei meinen Erfahrungen mit der öffentlichen Hand würde ich das nicht ausschliessen wollen.

Fälle von Finanzprüfungen werden normalerweise aus einem Pool von "auffälligen" Steuererklärungen gesucht. Da man dort annimmt einen Profit zu erzeugen. Mit "unauffälligen" Steuererklärungen hat man nur die Chance eine Prüfung zu bekommen, wenn man su der Tombola fällt. Das Ziel der Prüfung ist ja, weitere Steuereinnahmen zu generieren. Von daher kann ich dieser Aussage schon folgen ...
 
Bei meinen Erfahrungen mit der öffentlichen Hand würde ich das nicht ausschliessen wollen.

Fälle von Finanzprüfungen werden normalerweise aus einem Pool von "auffälligen" Steuererklärungen gesucht. Da man dort annimmt einen Profit zu erzeugen. Mit "unauffälligen" Steuererklärungen hat man nur die Chance eine Prüfung zu bekommen, wenn man su der Tombola fällt. Das Ziel der Prüfung ist ja, weitere Steuereinnahmen zu generieren. Von daher kann ich dieser Aussage schon folgen ...
Du wirst bei einer Prüfung von Finanzbeamten „gebeten“ Fehler in deine ansonsten makellosen Buchhaltung „einzubauen“, damit sie etwas finden können um ihre Quoten zu erfüllen? Kann ich nach wie vor nur schwer glauben. Wie soll denn da die Kommunikation abgelaufen sein?

„Wir haben leider erneut nichts bei Ihnen gefunden. Bitte lassen Sie vor unserer nächsten Prüfung Unstimmigkeiten in Ihre Buchhaltung einfließen. Auch wir haben Quoten zu erfüllen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!“

Ich glaube, da sprach eher der Frust und der Ärger über seine gegenwärtige Situation aus dem Foren-Kollegen.
 
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Zwischenfrage (sorry, bisserl OT): Kennt ihr eine Alternative (Empfehlung) zur DATEV Rechnungswesen Vorerfassung?

Hintergrund:
  • Ab 01.06.2024 haben Sie keinen Zugriff mehr auf die Datenbestände in DATEV Rechnungswesen Vorerfassung online. Alle Datenbestände werden nachfolgend gelöscht.
 
Du wirst bei einer Prüfung von Finanzbeamten „gebeten“ Fehler in deine ansonsten makellosen Buchhaltung „einzubauen“, damit sie etwas finden können um ihre Quoten zu erfüllen? Kann ich nach wie vor nur schwer glauben. Wie soll denn da die Kommunikation abgelaufen sein?
Kann ich mir so auch schwer vorstellen! Aber auch da arbeiten Menschen und auch die haben Humor. Ich hatte auch schon eine Steuerprüfung. Die Prüferin war sehr freundlich und bemüht den Ablauf zu entspannen, da können solche Sprüche schon mal kommen und das ist auch gut so! Die Prüferin hat dann auch durchaus was gefunden: Fehler meines damaligen StB!

Als ernsthafte Anfrage kann ich mir so etwas nicht vorstellen.
 
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Guckst du:

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Was ich in der Vergangenheit mal versucht habe, aber für mich nichts war:
GrandTotal + Receits + Umsatzprogramm + SteuererklärungApp
 
Ich habe eine eigene Angebots- und Rechnungserstellungssoftware. Da kommen die Forderungen raus. Meine Verbindlichkeiten scanne ich auch und die sind da auch drin. Mein Steuerberater hat ein Portal auf dem er sich anmelden kann und alles buchen bzw. nachsehen. Werde jetzt noch einen Export nach Datev schreiben. Dann habe ich eine zentrale Dokumentenverwaltung (kann das Ding auch) in dem alles ist. Das Ganze läuft in der Cloud auf AWS.

Damit bin ich gut aufgestellt.
 
@DrHook Den Fall hatte ich noch nicht. Allerdings hat mal ein Finanzbeamter erklärt, dass er mein neues Büro nicht akzeptiert und mir deswegen keine Steuernummer gibt. Ich musste eine weitere Filiale in einer anderen Stadt gründen um eine Steuernummer zu bekommen. Rechtlich hatte er keine Handhabe, aber seine Entscheidung hat er nicht revidiert. Hatte wohl nen schlechten Tag.

Ein anderer: Ich musste etwas ummelden. Da hat der entsprechende Beamte einen Fehler gemacht und eine verbotene Situation etabliert. Als ich einen Tag später nachfragte, ob das so sein könnte, drohte man sofort mit einem Ordnungsgeld. Also, das ganze auf eigene Kosten nochmal.

Ein anderes Mal wollte ich auf den letzten Drücker meine Umsatzsteuer via Elster schicken. Ging nicht, technischer Fehler. Das Ende vom Lied, ich musste 75 Euro Mahngebühr wegen verspäteter Abgabe zahlen ...

DAs sind nur ein paar meiner Erlebnisse mit Ämter ...
 
Und da es sich um eine europäische Gesetzgebung handelt, ist es anzunehmen, dass es zumindest in der EU so sein wird.
Aktuell gibt es noch keine EU-Gesetzgebung zu dem Thema, sondern nur die Vorgaben, wie die XML-Formate auszusehen haben. An der Umsetzung des Umsatzsteuerportals wird gerade gearbeitet. Deshalb sind alle Regelungen, die derzeit in den einzelnen EU-Ländern gelten, nationale Regelungen, nichts EU-weites. Und in Deutschland gilt halt (demnächst) das die E-Rechnungspflicht sich nur auf inländische Rechnungen im B2B und B2G Bereich bezieht.
Datenbanken sind manipulierbar. Ich gehe davon aus, dass eine lokale Lösung nicht toleriert wird. Ich denke, es muss etwas sein, dass das PDF ein PDF/A sein muss und die Ablage auf einem readonly Laufwerk erfolgt. Ich werde dafür ein readonly Bucket bei AWS gehostet in Frankfurt nutzen.
Bei einer verschlüsselten Datenbank, wo dem Anweder der Verschlüsselungsschlüssel nicht bekannt ist, besteht keine Manipulationsgefahr. Das wird so akzeptiert, zumindest wurde das bei meinen Kundem bisher bei Steuerprüfungen nie reklamiert.

PDF ist für die GoBD (demnächst) völlig uninteressant, das kann man im Prinzip auch wegwerfen. Die eigentliche Rechnung ist die (eingebettete) XML-Datei - nur was darin steht gilt. Deshalb ja auch die unbedingt notwendige Visualisierung der XML-Datei, da nur damit geprüft werden kann, ob die Rechnung stimmt...
Das stimmt nicht so ganz. Man muss als Unternehmen, dass für die öffentliche Hand tätig ist, bereits heute eine Leitweg-ID seines Unternehmens angeben.

Wenn man sich diese Seite anschaut: https://www.e-rechnung-bund.de/faq/leitweg-id/

dann ist die Leitweg-id nicht auf die öffentliche Hand eingeschränkt.
Lies mal noch mal die Seite in Ruhe durch - da ist immer nur vom Rechnungsempfänger die Rede, der eine Leitweg-ID braucht bzw. wie er eine andere bekommt. Rechnungsempfänger ist bei einer XRechnung (B2G) aber immer die Behörde. Firmen können keine Leitweg-ID bekommen - dafür ist kein Weg vorgesehen.

Und noch kurz zum Thema GLN: die ist zwar, genauso wie DUNS als möglicher Identifikator bei den E-Rechnungen vorgesehen, aber nicht zwingend. Eine E-Rechnung ohne GLN oder DUNS ist genauso valide wie eine mit (kannst Du gerne selbst prüfen).
Das einzige, europaweit zur Verfügung stehende Identifikationsmerkmal ist die Umsatzsteueridentnummer (die in einer XRechnung übrigens bereits verpflichtend anzugeben ist)...
 
Wo ist Euer FA, dass Ihr solche Stories habt?
Ich kann hier faktisch nur gutes und freundliches über die MA der beiden für mich zuständigen FAs berichten.
 
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Aktuell gibt es noch keine EU-Gesetzgebung zu dem Thema, sondern nur die Vorgaben, wie die XML-Formate auszusehen haben. An der Umsetzung des Umsatzsteuerportals wird gerade gearbeitet. Deshalb sind alle Regelungen, die derzeit in den einzelnen EU-Ländern gelten, nationale Regelungen, nichts EU-weites. Und in Deutschland gilt halt (demnächst) das die E-Rechnungspflicht sich nur auf inländische Rechnungen im B2B und B2G Bereich bezieht.
Aktuell ja ...
Bei einer verschlüsselten Datenbank, wo dem Anweder der Verschlüsselungsschlüssel nicht bekannt ist, besteht keine Manipulationsgefahr. Das wird so akzeptiert, zumindest wurde das bei meinen Kundem bisher bei Steuerprüfungen nie reklamiert.

PDF ist für die GoBD (demnächst) völlig uninteressant, das kann man im Prinzip auch wegwerfen. Die eigentliche Rechnung ist die (eingebettete) XML-Datei - nur was darin steht gilt. Deshalb ja auch die unbedingt notwendige Visualisierung der XML-Datei, da nur damit geprüft werden kann, ob die Rechnung stimmt...
Bestimmte Datenbanken knackt man in 30 sec ... auch wenn der Schlüssel nicht bekannt. Generell ist die Annahme aber nachvollziehbar.

Auch klar, dass die XML das Entscheidende ist. Irritierend an dem System ist für mich, dass das was ich ale PDF sehe nur überweitere Tools gegen das XML prüfen kann.
Lies mal noch mal die Seite in Ruhe durch - da ist immer nur vom Rechnungsempfänger die Rede, der eine Leitweg-ID braucht bzw. wie er eine andere bekommt. Rechnungsempfänger ist bei einer XRechnung (B2G) aber immer die Behörde. Firmen können keine Leitweg-ID bekommen - dafür ist kein Weg vorgesehen.
Jepp, habe gerade eine weitere Site gefunden, die konkret sagt: "Rechnungssteller benötigen KEINE Leitweg-ID. Diese dient einzig zur Adressierung von öffentlichen Rechnungsempfängern." Hatte ich auf den staatlichen Seiten nicht gesehen und von daher angenommen, es gilt für alle.

Danke für das klar stellen.
 
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Wo ist Euer FA, dass Ihr solche Stories habt?
Ich kann hier faktisch nur gutes und freundliches über die MA der beiden für mich zuständigen FAs berichten.
Nach meiner Erfahrung ist das wirklich Bandbreite, was FAs angeht. Habe auch positive Erfahrungen gemacht. Ich denke, dass hängt stark vom eigentlichen SB ab.
 
besteht keine Manipulationsgefahr
Alle Pflichtangaben, die auf einer Rechnung vermerkt werden müsse, dürfen geändert werden. Bei allem Anderen müsste die Rechnung wohl storniert und eine neue ausgestellt werden müssen.
Umsatzsteueridentnummer (die in einer XRechnung übrigens bereits verpflichtend anzugeben ist)...
Bei Archivierung, vermutlich auch der Rechnungen, müssen Änderungen nachvollziehbar sein.
 
Alle Pflichtangaben, die auf einer Rechnung vermerkt werden müsse, dürfen geändert werden.
So gamz verstehe ich den Sinn des Beitrags nicht. Wir waren beim Thema GoBD und der Frage, ob das Speichern in einer schreibgeschützten, verschlüsselten Datenbank den GoBD entspricht.
Was haben jetzt die Pflichtangaben auf einer Rechnung oder eine Stornierung damit zu tun? Das ist doch eine völlig andere Baustelle?
 
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