Rechnungserstellung
Seit dem 1. Januar 2004 ist ein Unternehmer stets verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, soweit er den Umsatz an einen anderen Unternehmer oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist, ausführt.
Die Rechnung ist auch dann auszustellen, wenn über eine umsatzsteuerfreie Leistung abgerechnet wird.
Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen. Im unternehmerischen Bereich gibt es aufgrund des Vorsteuerabzugs zahlreiche Pflichtbestandteile, die ein leistender Unternehmer auf Rechnungen anzugeben hat.
Als Rechnungsempfänger ist es wichtig, darauf zu achten, dass Eingangsrechnungen den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes gerecht werden.
Grundsätzlich ist bei jedem Umsatz, der an einen Unternehmer oder eine juristischer Person des öffentlichen Rechts getätigt wird, eine schriftliche Rechnung auszustellen. In dieser Rechnung müssen folgende Pflichtangaben enthalten sein:
Vollständige Name und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers und des Leistungserbringers
Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens
Ausstellungsdatum
Fortlaufende Rechnungsnummer, welche die Rechnung eindeutig identifiziert
Menge oder handelsübliche Bezeichnung der Lieferung/ Leistung
Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
Anzahlungen: der Zahlungszeitpunkt, sofern dieser feststeht
Aufschlüsselung des Entgelts nach einzelnen Steuersätzen- und Steuerbefreiungen
Im Voraus vereinbarten Entgeltminderungen, sofern diese nicht bereits im Entgelt berücksichtigt sind
Anzuwendenden Steuersatz Auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
allen Leistungen innerhalb der EU die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer des Leistungserbringers
und es Leistungsempfängers
Für Kleinbetrags-Rechnungen, deren Gesamtbetrag (Bruttobetrag) 100 EUR nicht übersteigt,
gelten weniger Angaben:
vollständige Name und die vollständige Anschrift des Leistungserbringers
Ausstellungsdatum
Menge oder handelsübliche Bezeichnung der Lieferung/ Leistung
Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe
anzuwendenden Umsatzsteuersatz oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.