Einfahren in die Autobahn. Vorfahrt missachtet

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das impliziert, er ist mit Absicht auf der Spur geblieben und der andere hat nichts falsch gemacht....
du warst also dabei? als zeuge? nein? dann kennst du nur die schilderungen des te, richtig?

was wäre, wenn einem anderen forum ein user posten würde "hatte beim auffahren auf die bab korrekt geblinkt und wollte gerade in eine freie lücke wechseln, als jemand mit überhöhter geschwindigkeit fast eine kollision provozierte"?
 
das impliziert, er ist mit Absicht auf der Spur geblieben und der andere hat nichts falsch gemacht....
Nö, das heißt Fehler passieren halt.
Wenn man schon mitbekommt, dass da von rechts einer auf die Bahn will und einfach nicht aus den Pötten kommt (warum auch immer) und man quasi neben ihm her fährt, dann kann man sich ja quasi ausrechnen was als nächstes passiert.

Alternativen A und B wären halt die stressfreieren gewesen.
Der TS hat halt Alternative C gewählt: Auf seinem Recht beharren und einmal voll in die Eisen gehen, dabei Nerven und einen möglichen Auffahrunfall zu riskieren (bei dem er dann der Gelackmeierte gewesen wäre).

Immerhin noch besser als Alternative D: Standhaft Spur und Geschwindigkeit zu halten und den Auffahrer für sein Unvermögen mit einem Unfall zu "bestrafen"...
 
du warst also dabei? als zeuge? nein? dann kennst du nur die schilderungen des te, richtig?

was wäre, wenn einem anderen forum ein user posten würde "hatte beim auffahren auf die bab korrekt geblinkt und wollte gerade in eine freie lücke wechseln, als jemand mit überhöhter geschwindigkeit fast eine kollision provozierte"?

ich kann lesen und hab nur die Möglichkeit die eine Aussage, so wie sie da steht, hizunehmen, Den anderen kann ich nicht fragen daher spare ich mir Unterstellungen :noplan:
 
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dann hinterfrag ich direkt und nicht über umwege ;) Das war damit gemeint. Lies doch due aussagen im Kontext...
 
Aha, 2 mal 0 ergibt? Eben. Was sollen die Behörden denn machen? "Ohh, sie fahren aber möglicherweise (denn das können wir ihnen nicht nachweisen) etwas gefährlich".

nenene, so einfach ist das nicht ;) Auch eingestellte Verfahren auf deinem Namen sind erstmal gespeichert... das ist wie mit den typen die dauernd falsch parken weils knöllchen billiger ist als das Parkhaus, unter Umständen kannste deinen Lappen abgeben weil du nicht belehrbar ist.

Die Führerscheinstelle hat da auch noch genug Möglichkeiten.

Ich würd also keine Anzeigen sammeln....
 
nenene, so einfach ist das nicht ;) Auch eingestellte Verfahren auf deinem Namen sind erstmal gespeichert... das ist wie mit den typen die dauernd falsch parken weils knöllchen billiger ist als das Parkhaus, unter Umständen kannste deinen Lappen abgeben weil du nicht belehrbar ist.

Die Führerscheinstelle hat da auch noch genug Möglichkeiten.

Ich würd also keine Anzeigen sammeln....
Naja, das kann man so nicht sagen. Wenn man dauernd falsch parkt, dann macht man ja dauernd etwas falsch. Ja, das kann dann auch an den Lappen gehen. Wenn aber noch so viele Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die alle eingestellt werden, dann bist du nicht vorbestraft. Das darf also in einem Rechtsstaat nicht in zukünftige Urteile einfließen. Ein dich kontrollierender Polizist guckt dich vielleicht aufgrund der Erkenntnisse anders an, aber deswegen darfst du irgendwann nicht anders behandelt werden als wenn es bisher keine Anzeige gegeben hätte.

Was nicht heißen soll, dass es sinnlos wäre, Anzeige zu erstatten.
 
Wenn die alle eingestellt werden weils eh Aussage gegen Aussage steht oder das öffentliche Interesse nicht groß genug ist kann man sich trotzdem mal die Frage stellen, warum eine Person dauernd angezeigt wird...
 
Wenn die alle eingestellt werden weils eh Aussage gegen Aussage steht oder das öffentliche Interesse nicht groß genug ist kann man sich trotzdem mal die Frage stellen, warum eine Person dauernd angezeigt wird...
Klar kannst du das fragen. Nur wen? Und was erwartest du dir davon? Ich weiß was du sagen willst, aber das kann und wird im Rechtsstaat keine Relevanz haben.
 
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fragen stellen kann man sich viele, das stimmt. hat aber keine auswirkung.
 
was wäre, wenn einem anderen forum ein user posten würde "hatte beim auffahren auf die bab korrekt geblinkt und wollte gerade in eine freie lücke wechseln, als jemand mit überhöhter geschwindigkeit fast eine kollision provozierte"?

Das wissen wir nicht. Ich will dem TE auch absolut nichts unterstellen, es ist aber halt so dass jeder seine individuelle Sicht für sich wahrnimmt, und aus der Position eines anderen kann es anders aussehen. Deswegen meinten die Vorlonen aus B5 auch "Wahrheit ist ein dreischneidiges Schwert."

Dementsprechend muss auch meine Wahrnehmung (dass es teilweise schwierig ist sich in den fließenden Verkehr einzuordnen weil man nicht immer dann auf Reisegeschwindigkeit ist wenn grade die Lücke da ist und wenn man die Reisegeschwindigkeit erreicht hat die Lücke wieder zu ist weil der Vordermann langsamer fährt und der Hintermann dafür umso schneller) nicht die absolute Wahrheit sein. Ich ärgere mich jedenfalls immer wieder wenn ich mich in eine enge Lücke (eng = Auto passt rein, es muss auch keiner bremsen oder ausweichen, aber der Sicherheitsabstand ist nicht gegeben) quetschen muss weil jemand erst mit 7-Meilenstiefeln angeschossen kommt um die Lücke vor ihm zu schließen und dann parallel neben mir herfährt anstatt mich einfach zu überholen damit sich eine Lücke hinter ihm öffnen könnte.
 
Wie ich diese Idioten hasse. Kenne diese Situation auch sehr gut. Die meisten Fahrer/innen denken wohl, dass das rechts vor links ist. Das Problem wird ja noch verstärkt, wenn die Leute ewig die Spur für die Auffahrenden frei machen.

Warum man als Rechtsfahrer den einfahrenden PKWs nicht freiwillig Platz macht, ist mir allerdings auch ein Rätsel.


Damit genau solche Situation gar nicht erst entstehen. Es ist schon eine Art Pflicht geworden bzw eine Art "ach, der macht schon Platz"...

Wie ich das hasse. Der Verkehr auf der Autobahn hat immer Vorrang.
 
Klar kannst du das fragen. Nur wen? Und was erwartest du dir davon? Ich weiß was du sagen willst, aber das kann und wird im Rechtsstaat keine Relevanz haben.


Auf das Urteil nicht, aber auf mögliche Ermittlungen im Widerholungsfall....
 
Klar kannst du das fragen. Nur wen? Und was erwartest du dir davon? Ich weiß was du sagen willst, aber das kann und wird im Rechtsstaat keine Relevanz haben.

Es führt dennoch zu einer Bewertung. Ein befreundeter ehemaliger Staatsanwalt zitiert hier gerne das in der Praxis oft angewendete Ar5l0chprinzip, in Kombination mit der Eisbergtheorie: wahrscheinlich ist es schlimmer als aktuell beweisbar und wer einmal im Verdacht steht, „so“ etwas getan zu haben, hat noch ganz andere Sachen ausgefressen. Ist sicher ungerecht, aber gerichtliche Praxis.
 
Es führt dennoch zu einer Bewertung. Ein befreundeter ehemaliger Staatsanwalt zitiert hier gerne das in der Praxis oft angewendete Ar5l0chprinzip, in Kombination mit der Eisbergtheorie: wahrscheinlich ist es schlimmer als aktuell beweisbar und wer einmal im Verdacht steht, „so“ etwas getan zu haben, hat noch ganz andere Sachen ausgefressen. Ist sicher ungerecht, aber gerichtliche Praxis.
Der Staatsanwalt fällt aber kein Urteil. ;)
Natürlich wird sich auch ein Richter so seine Gedanken machen, aber einfließen darf es offiziell nicht. Und wenn nur irgendein Anschein in diese Richtung besteht, weiß das sicherlich jeder einigermaßen gute Anwalt zu nutzen. ;)
 
Hast recht - das war missverständlich ausgedrückt und bezog sich auf den Richter.

Der Richter wiederum, wird das natürlich nicht offensichtlich heraushängen lassen; aber zwischen Staatsanwaltschaft und Richter besteht diesbezüglich oft Einigkeit.

Edit: das war übrigens einer der Gründe, warum er sein Amt niedergelegt hat - er war zunehmend angewidert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Staatsanwalt fällt aber kein Urteil. ;)
Natürlich wird sich auch ein Richter so seine Gedanken machen, aber einfließen darf es offiziell nicht. Und wenn nur irgendein Anschein in diese Richtung besteht, weiß das sicherlich jeder einigermaßen gute Anwalt zu nutzen. ;)

darf es nicht, tut es aber... richter sind auch nur Menschen und diese Fällen ihr Urteil an dem was sie bewerten können...
 
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