glancos
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Hallo,
"Die in § 1 statuierte – grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr geltende – Ausweispflicht ist die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses. Sie ist von einer Pflicht zum Mitführen des Personalausweises zu unterscheiden, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteht."
aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz
Richtig ist allerdings, dass man zu Abklärung der Personalien auch mal mitgenommen werden kann und dann auf der Wache sitzt.
glancos
"Die in § 1 statuierte – grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr geltende – Ausweispflicht ist die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses. Sie ist von einer Pflicht zum Mitführen des Personalausweises zu unterscheiden, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteht."
aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz
Richtig ist allerdings, dass man zu Abklärung der Personalien auch mal mitgenommen werden kann und dann auf der Wache sitzt.
glancos