Ebay Privatverkauf - wie Rückgabe korrekt abwickeln?

Ich setze bei allem was jetzt kommt, voraus, dass du nicht versucht hast den Käufer zu verarschen, ansonsten sollen eintausend Kamelflöhe deinen ***** befallen, während gleichzeitig eine dreitägig Handlähmung eintritt!

Da du Privat verkaufst ist das eine reine Kulanzhandlung deinerseits (das würde ich ihm auch freundlich aber deutlich zu verstehen geben), also erst die Ware, dann diese GENAU prüfen und dann das Geld zurück erstatten.
Gerade private Käufer, die dann auch noch "neu" bei eBay sind übernehmen sich gerne mal. Dann möchte man das gekaufte doch nicht mehr haben, ein bisschen gegoogelt und siehe da, Pixelfehler eignen sich dafür super, können ja einfach mal so auftreten und auch wieder verschwinden ... haha.
Oder er hat es kaputt gemacht und droht dir gleich mit Anwalt und du lässt dich einschüchtern, überweist das Geld und er sendet es (vielleicht) zurück und behauptet dann, muss auf dem Transportweg passiert sein usw.usf.

Nix da, auf der Käuferseite gibt es genau so viele Idioten wie auf der Verkäuferseite.
 
Zuletzt bearbeitet:
richtig. nicht bequatschen lassen. erst ware, dann geld zurück.
 
Oki danke euch. Werde das auch genau so handhaben. Ich bin mir keiner Schuld bewusst und somit lasse ich mich auf nichts ein.
 
...bei solchen "tricks" mit neuen ebayaccuonts ist vorsicht angebracht...
vielleicht hat da ja jemand das gleiche modell mit pixelfehlern und brauchte nur mal ein "gratisdisplay" zum tauschen...

erst die ware zurück,dann die kohle...(und überprüfe vor der rückerstattung ob es sich tatsächlich um dein gerät im den von dir versendeten zustand handelt):)

(im schlimmsten fall riskierst du eine negative bewertung,aber dazu kannst du ja stellung nehmen...)
 
...bei solchen "tricks" mit neuen ebayaccuonts ist vorsicht angebracht...
vielleicht hat da ja jemand das gleiche modell mit pixelfehlern und brauchte nur mal ein "gratisdisplay" zum tauschen...

erst die ware zurück,dann die kohle...(und überprüfe vor der rückerstattung ob es sich tatsächlich um dein gerät im den von dir versendeten zustand handelt):)

(im schlimmsten fall riskierst du eine negative bewertung,aber dazu kannst du ja stellung nehmen...)


Alles klar.....das hab ich auch noch nicht bedacht.
 
Wenn das Gerät zum Zeitpunkt des Versands völlig i.O. war, und die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass ausgerechnet während des Versands einen Pixelfehler bekommt, dann halte ich die Aussage vom Käufer für an den Haaren herbeigezogen.

Ich weiß jetzt auch nicht, inwieweit schon ausführlicher Mailverkehr oder Telefonate erfolgt ist, aber wenn der Käufer bereits in der Mail nach dem Vorschlag vom TE mit rechtlichen Mitteln droht, dann klingt das sehr nach Zurücktretenwollen vom Kauf, ohne dass eine begründete Rücknahme vorliegt.

Wenn ich ein gutes Gewissen hätte, könnte der Käufer es gerne versuchen, sich per Rechtsanwalt eine Rücknahme zu erschleichen.

Im anderen Falle ist es eben eine Vertrauenssache, denn so oder so muss der eine in Vorleistung treten. Entweder muss der Verkäufer das Vertrauen besitzen, dass der Käufer nach Überweisung des Geldes die Ware zurückschickt, oder der Käufer muss daran glauben, dass der Verkäufer nach Rücksendung auch das Geld incl. Versandkosten überweist. Eine echte Zwickmühle. Wenn das über eBay oder PayPal abgewickelt wird, kann man m.W. mit der Käuferschutzoption arbeiten, d.h. dass das Geld auf einem Treuhandkonto verbleibt, bis die Ware den Verkäufer erreicht hat.

P.S.: Das mit dem Austausch von kaputten Geräten hatte ich nicht bedacht, also im Zweifelsfall ein Auge-in-Auge-Tausch oder Käuferschutz über eBay oder (s.o.) Käuferbegehren ignorieren.
 
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wieso zwickmühle? der verkäufer hat das gerät korrekt beschrieben. rücknahme ist nicht bestandteil der privaten auktion gewesen. nun hat sich der verkäufer bereit erklärt, auf kulanz den kauf rückgängig zu machen. dann kann er auch die bedingungen stellen. ganz einfach. wenn er hart wäre, könnte er auch sagen: gerät hatte keine sichtbaren pixelfehler, wurde gut verpackt und ist beim käufer angekommen. also muss er gar ncihts zurück nehmen. viele probieren halt durch drohungen usw. druck auszuüben, aber darauf würde ich gar nicht eingehen. natürlich alles nur, so lange du dich korrekt verhalten hast.

ps: zu pixelfehlern: wenn der verkäufer nicht reinschreibt, dass das gerät pixelfehlerfrei ist, dann muss der käufer ca. 3 fehler akzeptieren und trotzdem ist das gerät dann noch 100% in ordnung.
 
...
Deshalb habe ich einen UV Bleistift ...

... und damit hat das Gerät einen nichtbeschriebenen Mangel, sofern man den Käufer nicht darüber informiert und sagt, wie das wieder zu entfernen ist.

Seriennummer aufschreiben (fotografieren, ...) sollte eigentlich genügen und ist zerstörungsfrei.

P.S.: Gewiefte Betrüger lassen sich von solchen Kinkerlitzchen auch nicht abschrecken. ;-)
 
Eine unsichtbare Markierung auf einem Gebrauchtgerät ist ein Mangel? Das ist mir neu....
 
Quatsch, seit wann ist "unsichtbarer Dreck", den man mit einem Lappen und ein bisschen Sprit entfernen kann, ein versteckter Mangel?
Den Anwalt will ich sehen, der das mit dir durchboxt, da hätte ich eher Angst wegen Totschlags angeklagt zu werden, weil der Anwalt am Zwerchfellriss verstorben ist.
 
Quatsch, seit wann ist "unsichtbarer Dreck", den man mit einem Lappen und ein bisschen Sprit entfernen kann, ein versteckter Mangel?
Den Anwalt will ich sehen, der das mit dir durchboxt, da hätte ich eher Angst wegen Totschlags angeklagt zu werden, weil der Anwalt am Zwerchfellriss verstorben ist.

Unsichtbar? Dann wäre das auch unter UV-Licht nicht zu sehen, Euer Spitzfindigkeit. ;-)

Wenn ich etwas verkaufe, muss ich den Käufer über alles, was nicht original ist, in Kenntnis setzen. Und, wie gesagt, wenn einer etwas Böses will, dann sind UV-Markierungen etwas, über das sich der Betrüger totlacht.

BTW: Was mich an diesen UV-Stiften interessieren würde (ernsthaft): Ist das überall haltbar? (Macbook Alu, schwarz, weiß) Ist das wirklich rückstandsfrei zu entfernen?
 
Es git Dinge die man nur unter UV-Licht sieht. Mit bloßem Auge sind die eben unsichtbar lieber Korinthenkacker.
Da original auch kein Dreck auf den Geräten ist muss ich den Käufer auch darauf hinweisen? lächerlich!

Edit: Aus dem Duden Synonymwörterbuch:
unsichtbar: nicht offenkundig, nicht sichtbar, schlummernd, unbemerkt, unmerklich, unter der Oberfläche, unterschwellig, verborgen, verdeckt, verhüllt, ...
 
Es git Dinge die man nur unter UV-Licht sieht. Mit bloßem Auge sind die eben unsichtbar lieber Korinthenkacker.
Da original auch kein Dreck auf den Geräten ist muss ich den Käufer auch darauf hinweisen? lächerlich!

Ich wusste nicht, dass das Beschmieren mit UV-Farbe zu den normalen Gebrauchsspuren gehört. Machst Du das mit den Geräten, die Du nicht verkaufst auch so? Wäre ja sinnvoll, um Dinge zu kennzeichnen, die gestohlen werden könnten.

Ich lache später ;-)
 
Edit: Aus dem Duden Synonymwörterbuch:
unsichtbar: nicht offenkundig, nicht sichtbar, schlummernd, unbemerkt, unmerklich, unter der Oberfläche, unterschwellig, verborgen, verdeckt, verhüllt, ...

Also doch, ein versteckter Mangel ;-) Vielen Dank für die Aufklärung und syntaktische Unterstützung meiner Ausführungen *ROFL*
 
...bei dem aktuellen fall wäre eine seriennummer und eine uv-markierung nicht unbedingt zielführend:
wenn der käufer nur das lcd-paneel wechselt(also ausbaut und das defekte display durch das des ersteigerten ersetzt)müsste das lcd paneel zb. vor dem versenden ausgebaut und zb. auf der rückseite gekennzeichnet werden !
...welcher "normaluser" tut das schon?:eek:
 
Der versteckte Mangel ist Windows..:hehehe:

Ansonsten, auf keinen Fall zurücknehmen, Privatverkäufer und fertig.
Ich würde eher eine schlechte Bewertung in Kauf nehmen, als den Ziegelstein oder ein defektes Austauschgerät.
Die Drohung mit dem Anwalt ist 100 pro heisse Luft.
 
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