Ebay Privatverkauf - wie Rückgabe korrekt abwickeln?

teddy19

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Folgende Situation:

Ein privater Verkäufer verkauft einen technischen Artikel per Vorkasse. Nach Zahlungseingang wird dieser verschickt und erreicht den Käufer. Dieser bemängelt nun einen technischen Defekt. Der Verkäufer lässt sich auf Kulanz auf eine Rücknahme ein.

Wie soll dies nun abgewickelt werden.

Erst Rücksendung des angeblich defekten Artikel und dann Erstattung des Kaufpreises?
 
würde ich so machen. Sonst ist am Ende das Geld weg und du rennst beidem hinterher.
 
Will der Käufer allerdings nicht machen. Er will erst die Kohle und droht mit einem Anwalt.
 
schwierig
Normalerweise ist ja bei Ebay-Privatverkäufen die Gewährleistung ausgeschlossen.
Wenn der Verkäufer trotzdem dazu bereit ist, den Artikkel zurückzunehmen, sollte der Käufer mehr als froh sein.
Wenn der V mit gutem Gewissen sagen kann, dass der Artikel bei Versand in Ordnung war, sehe ich allerdings keine Veranlassung, ihn zurückzunehmen. Wie soll er wissen, ob der Artikel nicht vom Käufer kaputt gemacht wurde?
Wenn der V dem K allerdings bewusst ein faules Ei gelegt haben sollte, wäre die Reihenfolge "erst Geld, dann Artikel" durchaus gerechtfertigt
 
Korrekt wäre Überweisung des Kaufpreises incl. Versandkosten (Versandkosten können z.B. auch als Versandaufkleber für das Päckchen/Paket verschickt werden). Schließlich ist es wie beim gewerblichen Verkauf, dass der Käufer nicht das Versandrisiko trägt.
 
Also:

Es geht um einen Kaufpreis über 500 Euro. Der Käufer hat 0 Ebay Bewertungen.

Angeblich sollen bei einem gebrauchten Notebook Pixelfehler vorhanden sein, und dies bemängelt der Käufer.
 
Korrekt wäre Überweisung des Kaufpreises incl. Versandkosten (Versandkosten können z.B. auch als Versandaufkleber für das Päckchen/Paket verschickt werden). Schließlich ist es wie beim gewerblichen Verkauf, dass der Käufer nicht das Versandrisiko trägt.

Bei einem gewerblichen Verkauf gilt ja: Wenn etwas defekt ist, muss es zum Verkäufer zurück, erst dann gibt es das Geld.
 
schwierig
Normalerweise ist ja bei Ebay-Privatverkäufen die Gewährleistung ausgeschlossen.
Wenn der Verkäufer trotzdem dazu bereit ist, den Artikkel zurückzunehmen, sollte der Käufer mehr als froh sein.
Wenn der V mit gutem Gewissen sagen kann, dass der Artikel bei Versand in Ordnung war, sehe ich allerdings keine Veranlassung, ihn zurückzunehmen. Wie soll er wissen, ob der Artikel nicht vom Käufer kaputt gemacht wurde?
Wenn der V dem K allerdings bewusst ein faules Ei gelegt haben sollte, wäre die Reihenfolge "erst Geld, dann Artikel" durchaus gerechtfertigt

Was ist denn das für ein Bullshit. Wenn ein verkaufter Gegenstand defekt beim Käufer ankommt, kann man sich Verkäufer nicht damit rausreden, dass dieses ein Privatverkauf ohne Gewährleistung ist.

Erst wenn der Kauf wie in der Anzeige/Auktion beschrieben beim Käufer angekommen ist, hat der keine Möglichkeit mehr, vom Kauf zurückzutreten. Und Gewährleistung über das Beschriebene hinaus muss dann auch nicht geleistet werden. Nur der gewerbliche Verkäufer muss noch Gewährleistung geben.

Wer übrigens in gewerblichem Umfang bei eBay verkauft, kann vor Gericht und vor der Steuer auch als Gewerbetreibender gelten - mit allen Rechten und Pflichten.
 
Also:

Es geht um einen Kaufpreis über 500 Euro. Der Käufer hat 0 Ebay Bewertungen.

Angeblich sollen bei einem gebrauchten Notebook Pixelfehler vorhanden sein, und dies bemängelt der Käufer.

Ohne PayPal? Hat das eBay überhaupt noch zugelassen? Oder war das bei eBay-Kleinanzeigen?
 
Bei einem gewerblichen Verkauf gilt ja: Wenn etwas defekt ist, muss es zum Verkäufer zurück, erst dann gibt es das Geld.

... gilt nicht nur beim gewerblichen Verkauf.

Wer etwas verkauft und dabei Mängel verschweigt, macht sich auch als Proivatperson strafbar (Betrug).
 
Was ist denn das für ein Bullshit..
was ist denn das für ein Ton?
Geht's noch etwas prolliger? :rolleyes:

an den TE: wenn ich beim Händler etwas zurückschicke, kriege ich mein Geld auch erst wieder, nachdem die Ware bei ihm eingetroffen ist.
Genau so würde ich es an deiner Stelle handhaben.
 
was ist denn das für ein Ton?
Geht's noch etwas prolliger? :rolleyes:

an den TE: wenn ich beim Händler etwas zurückschicke, kriege ich mein Geld auch erst wieder, nachdem die Ware bei ihm eingetroffen ist.
Genau so würde ich es an deiner Stelle handhaben.

Bullshit=Unsinn => prollig? Naja, wenn Du meinst.

Bisher (zumeist mit Dingen, die ich über Amazon und deren Marketplace erstanden habe), war es Usus, dass entweder die Ware nochmal verschickt wurde incl. eines Rücksendeaufklebers oder dass ein Rücksendeaufkleber per Mail zum Selbstausdrucken geschickt wurde. Das Geld kam im 2. Fall immer sofort wieder auf mein Konto.

Im Falle des TE klingt das schon nach verhärteten Fronten, wenn bereits mit Rechtsanwalt gedroht wird. Wenn allerdings der Laptop vor Versand (am besten unter Zeugen) völlig i.O. war, würde ich das Ansinnen des Käufers zurückweisen und einen Nachweis für den Defekt fordern. In meinen Posts oben bin ich von einem realen Defekt ausgegangen, der vorher schon existieren musste (Pixelfehler). Ich weiß nicht, ob der TE vor der Auktion einen Hardwarecheck durchgeführt hat, aber auf dem Versandwege sollte so etwas nicht vorkommen.
 
Bullshit=Unsinn => prollig? Naja, wenn Du meinst.
Na wenn Du meinst. Sowohl dict.leo.org, als auch meine bescheidenen Englischkenntnisse sagen da was ganz anderes:
Bullshit = Mist, Scheiß, Scheiße, Schwachsinn
Kannst ja mal zu deinem Chef gehen, wenn du mit einer Aussage von ihm nicht einverstanden ist, und ihm sagen, dass er "Bullshit" redet.
Sofern er nicht deine ganz persönliche Auffassung über gepflegte Umgangsformen teilt, wird er dir ganz schön was husten. ;)

Bisher (zumeist mit Dingen, die ich über Amazon und deren Marketplace erstanden habe), war es Usus, dass entweder die Ware nochmal verschickt wurde incl. eines Rücksendeaufklebers oder dass ein Rücksendeaufkleber per Mail zum Selbstausdrucken geschickt wurde. Das Geld kam im 2. Fall immer sofort wieder auf mein Konto.
Immerhin haben wir doch einen Konsens darüber, dass bei der Rückgabe die Reihenfolge "erst der Artikel, dann das Geld" gilt
 
Also:

Ich bin durchaus bereit das Gerät zurückzunehmen, obwohl ich voher einen hardwaretest durchgeführt habe und dieses ohne Fehler war.

Die Frage ist ja auch, ob Pixelfeler als defekt angesehen werden, zumal diese ja sogar bei Neugeräten auftreten.
 
ja wie jetzt? Waren Pixelfehler schon vorhanden, oder nicht?
Ob du nun rumeiern möchtest, a la: "Pixelfehler in einem gewisssen Ausmaß müssen sogar bei Neugeräten akzeptiert werden", ist eine Sache, die du zwischen dir und deinem Gewissen ausmachen musst. Ohne jetzt falsche Verdächtigungen aussprechen zu wollen, aber wenn man böswillig wäre, könnte man den Eindruck gewinnen, dass hier der Versuch unternommen wurde, ein Gerät, mit Pixelfehlern, welches eventuell vom Händler nicht zurückgenommen wurde, anderweitig loszuwerden.
Wurde denn in der Beschreibung "frei von Pixelfehlern" angegeben?

Unabhängig davon bleibe ich dabei: erst die Ware, dann das Geld zurück.

EDIT: da war ich wohl etwas zu langsam
 
Lass dich mal nicht für dumm verkaufen. Erst die Ware, dann das Geld.

Nachher kriegst du nen Ziegelstein und bist 500 Euro los.
 
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