Ebay - muß ich DVD-Player zurücknehmen

Schreibe ihm nochmals Deinen Standpunkt mit dem Hinweis, daß Du die Sache damit als erledigt ansiehst und ignoriere die restlichen Emails...
 
Nein, du musst gar nix.
Wenn du dich auf Schriftverkehr oder sonstiges einläßt ist das deine eigene Dummheit.
 
problem hierbei: du ziehst das hgb heran, wo doch wohl klar sein könnte, dass es eine private auktion mit privatem käufer und verkäufer war.
um hier eine anspruchsgrundlage zu finden sollte man doch lieber ins bgb schauen.
Das HGB tirtt durchaus in Kraft, da die Ware bereits an einen dritten (Versandunternehmer) übergeben war...

So, jetzt nochmal, Du hast jemanden, der bestätigen kann, dass das Gerät funktioniert hat und alles in Ordnung war, als Du es verpackt hast?

Dann bleib dabei und gut ist's. Wobei ich den gesamten Mail-Verkehr sichern würde, Ebay wird mit Sicherheit noch dazu kommen, da wette ich drauf...
 
Leute...........ich versteh die Welt nicht mehr...!:confused:

Habe eben eine eMail vom Käufer bekommen..., er hat mich positiv bewertet - weil, ich könnte ja nix dafür. Das Paket sei dem Hermes-Boten wohl runter gefallen.

Hab eben mal bei Ebay geschaut und tatsache - positive Bewertung... *freu*. :D

Damit ist der Beschwerde-Apfel hoffentlich gegessen...?!

Gruß, Jan
 
Dann schreib ihm, dass er Dir bitte entsprechende Bilder der Beschädigungen zuschicken soll, damit Du bei Hermes den Schaden melden kannst.

Ist doch nur nett, so im Gegenzug ;)
 
@SirSalomon:

Habe ich gemacht. Der Käufer hat bisher nicht reagiert..., betrachte den Fall daher als erledigt.

Danke Euch allen..., Jan
 
und wie verhält es sich hier mit:
Mein Bruder hat bei ebay ein Navi verkauft. 100& Funktionstüchtig. Ich war dabei als er es eingepackt hat. Jetzt meldet sich der Käufer , das die Navistimme wohl nicht geht. Im gleichem Atemzug schreibt er auch schon was von Rechtschutz und so.. ist mein Bruder verpflichtet das Gerät zurück zu nehmen?
 
Wenn dein Bruder Privatverkäufer ist und einen ordentlichen Disclaimer zum Ausschluss der Gewährleistung bei seiner Aktion dabei hatte und er keine bekannten Mängel verschwiegen hat, muss er das Ding nicht zurücknehmen. Schließlich wurde es ja gerade unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft.
Ich würde mich aber schonmal auf eine negative Bewertung einstellen, auch wenn diese vielleicht nicht gerechtfertigt ist.
 
Ja naja, er hat nur Grantie ausgeschlossen. Die Gewährleistung leider nicht...
 
Es ist das gleiche wie beim Jan...

Mal abgesehen davon, dass das Argument "Stimme geht nicht" wohl etwas fadenscheinig ist.

Wegen dem Rechtsschutz nicht gleich einschüchtern lassen. Gib doch mal kurz die Ebay-Nummer...
 
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