secretchord
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Herrje, was ist denn heute los...?
Es ist mit - Verlaub auch, freundlich formuliert - voellig Wurscht, ob Du das vergessen hast.. der Verkaufer kann das nicht wissen und muss Dich auch nicht vorher fragen, ob Du das vergessen hast, grade klamm bist oder ein Penner bist, der es sich anders ueberlegt hat und ploetzlich nicht zahlen will oder einfach nur ein Trottel...
Fakt ist, WEIL Du es "vergessen" hast, nekommst Du eine Mahnung. Das nennt man Kausalkonsequenz. Manche formulieren Ihre Mahnung so, dass es so klingt "vermutlich haben Sie einfach nur vergessen" blablabla, aber das muessen sie nicht.. Abgesehen davon fuehlen sich dann wieder andere wegen der Formulierung angepieselt.
Es ist noch zunaechst mal gegen Sitte und Anstand, etwas zu erweben (und darauf wirst Du bei der Benachrichtigung bei Auktionsende hingewiesen, dass Du mit Gewinn der Auktion einen Vertrag abgeschlossen hast und dieser somit rechtsgueltig ist) und nicht zu bezahlen.
Die Hoehe des Betrages ist irrelevant, siehe unten.
Und eine Mahnung ist noch nicht werfen.
Schleich Dich... ab an die Ueberweisung und ab dafuer - ob die Mahngebuehren berechtigt sind, ist dann auch voellig latte.
muede:
aargh11
Nein. Und es hat auch nichts damit zu tun.Ich habe doch geschrieben. dass es einfach vergessen wurde. Das wird wohl jedem schonmal passiert sein.
Es ist mit - Verlaub auch, freundlich formuliert - voellig Wurscht, ob Du das vergessen hast.. der Verkaufer kann das nicht wissen und muss Dich auch nicht vorher fragen, ob Du das vergessen hast, grade klamm bist oder ein Penner bist, der es sich anders ueberlegt hat und ploetzlich nicht zahlen will oder einfach nur ein Trottel...
Fakt ist, WEIL Du es "vergessen" hast, nekommst Du eine Mahnung. Das nennt man Kausalkonsequenz. Manche formulieren Ihre Mahnung so, dass es so klingt "vermutlich haben Sie einfach nur vergessen" blablabla, aber das muessen sie nicht.. Abgesehen davon fuehlen sich dann wieder andere wegen der Formulierung angepieselt.
Und was ist es, eine Rechnung nicht zu bezahlen? Ehrenhaft? Und komm jetzt nicht wieder mit dem Gewinsel: aber ich hab's doch nur vergessen.Es geht aber gegen jede Sitte und Anstand bei einem mickrigen Betrag von 25 Euro sofort mit Androhungen von Mahngebühren um sich zu werfen.
Es ist noch zunaechst mal gegen Sitte und Anstand, etwas zu erweben (und darauf wirst Du bei der Benachrichtigung bei Auktionsende hingewiesen, dass Du mit Gewinn der Auktion einen Vertrag abgeschlossen hast und dieser somit rechtsgueltig ist) und nicht zu bezahlen.
Die Hoehe des Betrages ist irrelevant, siehe unten.
Und eine Mahnung ist noch nicht werfen.
Vorher sollte man sich als Kaeufer, der sich nebenbei auch noch selbst Kaufmann schimpft, zugleich und zuvorderst mit den geschriebenen Gepflogenheiten auskennen.Als Kaufmann sollte man sich auch mit ungeschriebenen Regeln und dem allgemeinen guten Ton auskennen.
Was wuerdest Du sagen, wenn eine stinkreicher Kunde Dich womoeglich auf 25.000 Tacken warten laesst und Du in dadurch in Probleme kommst. Darf der dann auch mit den Schultern zucken, weil fuer ihn die 25.000 Mille Peanuts sind?Leute...25 Euro, die ich heute Abend überweisen werde... 25 Euro... nicht 250,- Euro wo wahrscheinlich Existenzen dran hängen...
nicht mal das kann unwidersprochen bleiben: NUR KOPFSCHUETTELN.. das ist das, was ich fuer Dein Geschwurbel uebrig habe.*zwinker* und *kopfschüttel*
Schleich Dich... ab an die Ueberweisung und ab dafuer - ob die Mahngebuehren berechtigt sind, ist dann auch voellig latte.
muede:
aargh11