Ebay: Mahngebühr für nicht bezahlten Artikel?

Herrje, was ist denn heute los...?

Ich habe doch geschrieben. dass es einfach vergessen wurde. Das wird wohl jedem schonmal passiert sein.
Nein. Und es hat auch nichts damit zu tun.
Es ist mit - Verlaub auch, freundlich formuliert - voellig Wurscht, ob Du das vergessen hast.. der Verkaufer kann das nicht wissen und muss Dich auch nicht vorher fragen, ob Du das vergessen hast, grade klamm bist oder ein Penner bist, der es sich anders ueberlegt hat und ploetzlich nicht zahlen will oder einfach nur ein Trottel...
Fakt ist, WEIL Du es "vergessen" hast, nekommst Du eine Mahnung. Das nennt man Kausalkonsequenz. Manche formulieren Ihre Mahnung so, dass es so klingt "vermutlich haben Sie einfach nur vergessen" blablabla, aber das muessen sie nicht.. Abgesehen davon fuehlen sich dann wieder andere wegen der Formulierung angepieselt.

Es geht aber gegen jede Sitte und Anstand bei einem mickrigen Betrag von 25 Euro sofort mit Androhungen von Mahngebühren um sich zu werfen.
Und was ist es, eine Rechnung nicht zu bezahlen? :noplan: Ehrenhaft? Und komm jetzt nicht wieder mit dem Gewinsel: aber ich hab's doch nur vergessen.
Es ist noch zunaechst mal gegen Sitte und Anstand, etwas zu erweben (und darauf wirst Du bei der Benachrichtigung bei Auktionsende hingewiesen, dass Du mit Gewinn der Auktion einen Vertrag abgeschlossen hast und dieser somit rechtsgueltig ist) und nicht zu bezahlen.
Die Hoehe des Betrages ist irrelevant, siehe unten.
Und eine Mahnung ist noch nicht werfen.

Als Kaufmann sollte man sich auch mit ungeschriebenen Regeln und dem allgemeinen guten Ton auskennen.
Vorher sollte man sich als Kaeufer, der sich nebenbei auch noch selbst Kaufmann schimpft, zugleich und zuvorderst mit den geschriebenen Gepflogenheiten auskennen.

Leute...25 Euro, die ich heute Abend überweisen werde... 25 Euro... nicht 250,- Euro wo wahrscheinlich Existenzen dran hängen...
Was wuerdest Du sagen, wenn eine stinkreicher Kunde Dich womoeglich auf 25.000 Tacken warten laesst und Du in dadurch in Probleme kommst. Darf der dann auch mit den Schultern zucken, weil fuer ihn die 25.000 Mille Peanuts sind?

*zwinker* und *kopfschüttel*
nicht mal das kann unwidersprochen bleiben: NUR KOPFSCHUETTELN.. das ist das, was ich fuer Dein Geschwurbel uebrig habe.

Schleich Dich... ab an die Ueberweisung und ab dafuer - ob die Mahngebuehren berechtigt sind, ist dann auch voellig latte.

muede:
aargh11
 
Fazit: Der Ton macht die Musik! Mit einer anderen Art und Weise hätte der Verkäufer sein Geld bekommen und behalten dürfen. Jetzt wird das Geld schließlich und endlich abzgl. Rücksendekosten wieder in meiner Tasche landen... :Pah:

:faint: Hab ich das jetzt richtig verstanden? Du überweist Ihm das Geld, nur damit er Dir die Ware schickt, damit Du den Artikel wieder umtauschen kannst, so das er auf den Rücksendekosten sitzen bleibt? Unglaublich. :nono:

Und alles nur weil DU etwas vergessen hast...

PS: Im übrigen prüfe bitte die AGB des Händlers. Rücksendekosten sind i.d.R. bis zu einem gewissen Betrag vom Käufer zu tragen. Und die 25€ dürften darunter liegen. Aber warum gebe ich Dir da auch noch Tips?..
 
@DMS: Nein, auf den Rücksendekosten werde ich "sitzenbleiben" Hatte ich auch so geschrieben.

Nochmal: Es geht um den guten Ton! Den kann und soll jeder der Geschäfte tätigt beherrschen und anwenden! Wenn ich mit Mahngebühren um mich werfe bekomme ich 1x mein Geld aber danach nie mehr wieder... so einfach ist das. In diesem Fall gibts halt garnichts...
 
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EDIT: verlesen :)
 
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Um die Höhe des Betrages geht´s doch gar nicht...25 Euro sind doch auch Geld.

Stell mir grad vor, daß wenn 100 Kunden "vergessen" zu zahlen...das summiert sich auch für den Händler...anmahnen ist mit Sicherheit der richtige Weg...wobei natürlich der Ton zu wahren ist
 
Der Verkäufer hat mir bis heute auch noch nichts geschickt bis auf eine Email die ich eben las. Darin forderte er mich auf binnen X Tagen die Ware zu bezahlen da sonst Mahngebühren fällig würden....

Ach, das hatte ich erst falsch gelesen...

Er hat nur "gedroht". Ja dann ist das doch kein Problem. Das ist doch
ein normales Geschäft, kein Kaffeekränzchen.
 
@DMS: Nein, auf den Rücksendekosten werde ich "sitzenbleiben" Hatte ich auch so geschrieben.

Nochmal: Es geht um den guten Ton! Den kann und soll jeder der Geschäfte tätigt beherrschen und anwenden! Wenn ich mit Mahngebühren um mich werfe bekomme ich 1x mein Geld aber danach nie mehr wieder... so einfach ist das. In diesem Fall gibts halt garnichts...

irgendwie habe ich das Gefühl, wenn ich deine Posts hier im Thread lesen, daß du maximal 15 bist... :schnuller Wie kann man sich eigentlich so aufregen, wenn man selbst einen Fehler gemacht hat und der andere ganz normal reagiert?
 
... Nochmal: Es geht um den guten Ton! Den kann und soll jeder der Geschäfte tätigt beherrschen und anwenden!...

Da hast Du sicher recht, also richte Dich doch selber auch danach und mach nicht aus einer Mücke einen Elefanten.
 
OK OK, ich glaube euch.

Nachvollziehbar ist das Ganze für mich nicht.

Der Satz "Hallo, ich kaufe das morgen!" reicht nicht aus um Mahngebühr auf nicht geschehene Leistungen einzufordern. Das sagt alleine schon der gesunde Menschenverstand. Ansonsten würde ich einen Reihbach machen ohne Ende...

Vor allen Dingen schreibt man dann mal eine etwas nettere Email und hört mal nach warum und weshalb noch keine Zahlung erfolgt ist.
Schlechter Kaufmann (was ich bezweifel dass er das ist) mit Defiziten im Stil...

Du hast auch nicht nur gesagt "Ich kaufe das morgen", Du hast mit dem Anbieter einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen. Bestandteil waren die Zahlungsmodalitäten. Du schuldest Deinem Vertragspartner die fristgerechte Zahlung.
 
Ich habe doch geschrieben. dass es einfach vergessen wurde. Das wird wohl jedem schonmal passiert sein.

Es geht aber gegen jede Sitte und Anstand bei einem mickrigen Betrag von 25 Euro sofort mit Androhungen von Mahngebühren um sich zu werfen. Als Kaufmann sollte man sich auch mit ungeschriebenen Regeln und dem allgemeinen guten Ton auskennen. Leute...25 Euro, die ich heute Abend überweisen werde... 25 Euro... nicht 250,- Euro wo wahrscheinlich Existenzen dran hängen... *zwinker* und *kopfschüttel*

Der allgemeine gute Ton ist sicher, seinen Verpflichtungen zeitnah nachzukommen.

Gegen Sitte und Anstand geht, seine Rechnungen nicht zu bezahlen.

Dagegen ist es des sorgfältigen Kaufmanns Pflicht, sich um die Beitreibung seiner Außenstände zu kümmern.
 
wo liegt das problem dir iwas anzudrohen,wenn du nicht mal endlich bezahlst?

falls du es noch nicht bemerkt hast, gehst du bei ebay einen kaufvertrag ein,das ist nicht wie bei media markt sagen "ich kauf das morgen wohl..."
 
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