Ebay: Mahngebühr für nicht bezahlten Artikel?

Kaykay

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Ich lach mich gerade schlapp, bzw. das Lachen wandelt sich gerade in Ärger um.
Ich habe bei Ebay einen Artikel ersteigert und diesen noch nicht bezahlt (Vorkasse ca. 25. Euro) da ich es schlicht und einfach vergessen habe.

Der Verkäufer hat mir bis heute auch noch nichts geschickt bis auf eine Email die ich eben las. Darin forderte er mich auf binnen X Tagen die Ware zu bezahlen da sonst Mahngebühren fällig würden....

Mahngebühren? Wofür das denn? Bisher ist doch keine Leistung von irgendeiner Seite erfolgt. Oder wird die Mahngebühr auf die "Leistung" für das Einstellen des Artikels berechnet??? 9 Cent oder was? ^^

Ich bin selber Händler und weiß, dass ich auf Ware die ich im Auftrag eines Kunden bestellt habe keinerlei Mahngebühren berechnen kann. Wozu auch... keine Leistung <-> keine Gebühr.

Die Drohnung mit Mahngebühren ist doch echt Unsinn, oder liege ich da falsch?
 
Ist doch schon erbracht worden, oder zählt ein gültiger Kaufvertrag nicht dazu?
 
Lagerkosten, Versteigerungsgebühren...

Er hat schließlich mit dem Geld von Dir schon eher gerechnet.
 
Da liegst Du m.E. falsch. Wenn Du in Verzug mit einer Zahlung bist bzw. der Verkäufer Dich in Verzug setzt, sind Mahngebühren rechtmässig. Du hast einen gültigen Kaufvertrag, also bist Du zur Zahlung verplichtet. Wenn nicht, dann hat das halt folgen, auch Mahngebühren.

Wenn Du einen Artikel kaufst ausserhalb von Ebay und die Rechnung nicht zahlst, dann sind ja auch Mahngebühren fällig. Und gekaufst hast Du ja hier auch, oder?

Ob eine EMail ausreicht, weiss ich nicht 100%ig, aber tendenziell hat der Verkäufer recht (klar, sonst könntest du ja 10 Jahre mit der Bezahlung warten).
 
Eine Mahnung, auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.[1] Die Mahnung ist (neben Bestehen eines fälligen Anspruchs und Nichtleistung durch den Schuldner) Voraussetzung für den Verzug des Schuldners (§ 286 BGB). Verzug tritt nicht ein, solange der Schuldner die Nichtleistung nicht zu vertreten hat, wofür er aber beweispflichtig ist.

hier weiterlesen
 
Die Drohnung mit Mahngebühren ist doch echt Unsinn, oder liege ich da falsch?

Ja, ziemlich falsch.
Selbstverständlich erbringt jemand, der eine Mahnung schreibt eine Leistung, bzw hat Aufwand. Und dafür darf er eine Gebühr verlangen.

Mit der ersten Mahnung per Mail hat Dich der Verkäufer in Verzug gesetzt. Das bist Du zwar nach 30 Tagen ab Rechnungszugang eh, da sich der aber nicht auf den Tag genau beweisen lässt, schickt man trotzdem eine erste Mahnung mit Fristsetzung. Ab jetzt zählt's. Mahngebühren könnte der Verkäufer schon jetzt verlangen. Machen aber die wenigsten.

Ab der zweiten Mahnung wird aber der entstandene Aufwand allgemein in Rechnung gestellt. Bei uns kostet so etwas fünf Euros.

Dritte Mahnungen kosten meist noch etwas mehr, wenn der Verkäufer denn eine schickt. Wir machen das z.B. nicht. Wir beauftragen schon nach der zweiten Mahnung unseren Rechtsbeistand, der sich um alles weitere kümmert.

In so fern: Dein eBay-Kontakt hat recht. Bezahle Dein Zeug, schreib "Sorry" und einen Smiley zum Verwendungszweck und gut ist's
 
OK OK, ich glaube euch.

Nachvollziehbar ist das Ganze für mich nicht.

Der Satz "Hallo, ich kaufe das morgen!" reicht nicht aus um Mahngebühr auf nicht geschehene Leistungen einzufordern. Das sagt alleine schon der gesunde Menschenverstand. Ansonsten würde ich einen Reihbach machen ohne Ende...

Vor allen Dingen schreibt man dann mal eine etwas nettere Email und hört mal nach warum und weshalb noch keine Zahlung erfolgt ist.
Schlechter Kaufmann (was ich bezweifel dass er das ist) mit Defiziten im Stil...
 
OK OK, ich glaube euch.

Nachvollziehbar ist das Ganze für mich nicht.

Der Satz "Hallo, ich kaufe das morgen!" reicht nicht aus um Mahngebühr auf nicht geschehene Leistungen einzufordern. Das sagt alleine schon der gesunde Menschenverstand.

Vor allen Dingen schreibt man dann mal eine etwas nettere Email und hört mal nach warum und weshalb noch keine Zahlung erfolgt ist.
Schlechter Kaufmann (was ich bezweifel dass er das ist)...
Entschuldige mal, aber ich denke eher mal, dass du der schlechtere Kaufmann bist. Einmal vergisst du eine gekaufte Ware zu bezahlen (Hallo??! Gehts noch?) und dann kennst du dich in deinem "eigenen Fachgebiet", bezüglich Mahnungen, nicht aus. Jetzt schieb mal nicht den Larry hier. :faint:
 
"Hallo, ich kaufe das morgen!" reicht nicht aus um Mahngebühr auf nicht geschehene Leistungen einzufordern.

Das ist korrekt. Hat mit Deinem Fall aber nichts zu tun, denn mit dem Ersteigern eines Artikels bei eBay hast Du einen rechtkräftigen Kauf getätigt. Und das weisst du als Verkäufer nicht?!
Schlechter Kaufmann
Also eine Mahnung ist ja wohl das normalste der Welt und bei einem "guten Kaufmann" läuft sowas völlig automatisiert ab.

Nach Deinen Schilderungen ist Dein Gegenüber vollkommen im Recht.
 
OK OK, ich glaube euch.

Nachvollziehbar ist das Ganze für mich nicht.

Der Satz "Hallo, ich kaufe das morgen!" reicht nicht aus um Mahngebühr auf nicht geschehene Leistungen einzufordern. Das sagt alleine schon der gesunde Menschenverstand. Ansonsten würde ich einen Reihbach machen ohne Ende...

Vor allen Dingen schreibt man dann mal eine etwas nettere Email und hört mal nach warum und weshalb noch keine Zahlung erfolgt ist.
Schlechter Kaufmann (was ich bezweifel dass er das ist) mit Defiziten im Stil...

Der Gewinn einer Auktion bei eBay ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag. Das ist Tatsache. Eine mündliche Zusage á la "Hallo, ich kaufe das morgen!" ist damit nicht zu vergleichen.
 
Ich habe doch geschrieben. dass es einfach vergessen wurde. Das wird wohl jedem schonmal passiert sein.

Es geht aber gegen jede Sitte und Anstand bei einem mickrigen Betrag von 25 Euro sofort mit Androhungen von Mahngebühren um sich zu werfen. Als Kaufmann sollte man sich auch mit ungeschriebenen Regeln und dem allgemeinen guten Ton auskennen. Leute...25 Euro, die ich heute Abend überweisen werde... 25 Euro... nicht 250,- Euro wo wahrscheinlich Existenzen dran hängen... *zwinker* und *kopfschüttel*
 
Sicherlich hast du in dem Punkt recht, aber stell dir einfach mal vor jemand zahl deinen Artikel nicht. Direkt eine Mahnung zu schicken ist nicht die "feine englische Art" aber verwerflich ist das nicht.
Ich persönlich würde auch erst einmal normal anfragen was los ist, klar.
Leider wissen wir nun nicht was das für ein Verkäufer ist, Firma mit Angestellten, komplizierter Informationsweg, etc. Kann ja auch sein, dass die das ebenso verpennt haben und dann in Panik eine Mahnung geschickt haben.
 
Ich habe doch geschrieben. dass es einfach vergessen wurde. Das wird wohl jedem schonmal passiert sein.

Es geht aber gegen jede Sitte und Anstand bei einem mickrigen Betrag von 25 Euro sofort mit Androhungen von Mahngebühren um sich zu werfen. Als Kaufmann sollte man sich auch mit ungeschriebenen Regeln und dem allgemeinen guten Ton auskennen. Leute...25 Euro, die ich heute Abend überweisen werde... 25 Euro... nicht 250,- Euro wo wahrscheinlich Existenzen dran hängen... *zwinker* und *kopfschüttel*

die Höhe des Betrags spielt doch überhaupt keine Rolle :noplan:

Übrigens: bin ich eigentlich der einzige der grundsätzlich NIE irgendwelche Mahngebühren bezahlt? Bisher hat noch keiner (nichtmal die Steuerkasse) auf den Mahngebühren bestanden, nachdem die eigentliche Rechnung beglichen wurde.
 
Ich würde manche von Euch gerne hören wenn diese Mail an Euch geschickt worden wäre...

Wie gesagt, ist das normalste der Welt. Wer seine gekauft Ware nicht bezahlt bekommt eine Mahnung. Das ist nun aber wirklich ÜBERALL so. Und eine Mahnung ist mit Aufwand und Port verbunden. Selbstverständlich kostet das was.

Ich kann die Aufregung echt nicht nachvollziehen. Sei froh dass Du die Mail bekommen hast. Er hätte auch direkt die erste gebührenbelastete Mahnung schicken können.
 
Geht ja nicht um die 25€ sondern um´s Prinzip. Ich schacher auch viel über ebay. Wenn ich was kaufe, überweise ich spätestens am darauf folgenden Tag. Und beim Verkaufen schicke ich los, sobald Zahlungseingang da ist. Ist ein gewisser Arbeitsablauf der immer gleich ist. Und vor allem konsequent.
Hatte das aber auch schon, dass jemand vergessen hatte zu zahlen. Da bitte ich auch ganz höflich um Zahlung bis xx.xx.xx mit dem Hinweis darauf, daß die Transaktion "als nicht bezahlter Artikel" über ebay abgebrochen wird. Dem entsprechend reagiert der Käufer dann auch.
Ist seine Bewertung die den Bach runtergeht.
 
Er hat Dich doch darauf hingewiesen, ohne direkt eine Mahnung zu verschicken (wenn ich Dich da richtig verstanden habe). Also zahl doch einfach und sei nicht so empfindlich.
 
Ich lach mich gerade schlapp, bzw. das Lachen wandelt sich gerade in Ärger um.
Ich habe bei Ebay einen Artikel ersteigert und diesen noch nicht bezahlt (Vorkasse ca. 25. Euro) da ich es schlicht und einfach vergessen habe.(...)

Die Drohnung mit Mahngebühren ist doch echt Unsinn, oder liege ich da falsch?

Unsinn nicht, er will halt bisschen Druck machen :D

Trotzdem unverschämt, bei Vorkasse Mahngebühren zu verlangen.

Kannst dich ja jetzt auch stur stellen und PayPal verlangen. Mal sehen,
was ihm dann einfällt.
 
@dms: Diesen von Dir zitierten letzte Satz hatte ich eben noch wegeditiert. War im Affekt geschrieben und geht am Thema vorbei. Sorry dafür!

Um das Thema abzuschließen: Ich kann erkennen, dass vom Prinzip die Sache so geregelt ist, dass der Verkäufer in diesem Fall zu so einer Maßnahme berechtig ist.
Ich ärger mich ja nicht über die Rechtssprechung sondern über die Art und Weise in Anbetracht, dass es wirklich ein kleiner Betrag war und ist.

Ich werde das Geld heute abend überweisen, habe aber gerade genau die Liefer- & Rückgabebedingungen für diese Auktion durchgelesen. Binnen einem Monat nach Erhalt der Ware kann der Artikel ohne Nennung von Gründen zurückgeschickt werden. Der Betrag wird "ohne Wenn und Aber" zurückerstattet. Hätte ich das eben schon gesehen hätte ich mich garnicht so aufgeregt.

Fazit: Der Ton macht die Musik! Mit einer anderen Art und Weise hätte der Verkäufer sein Geld bekommen und behalten dürfen. Jetzt wird das Geld schließlich und endlich abzgl. Rücksendekosten wieder in meiner Tasche landen... :Pah:
 
Die Drohnung mit Mahngebühren ist doch echt Unsinn, oder liege ich da falsch?

ja, liegst du.

ich verstehe allerdings nicht, wie man sich die zeit nehmen kann, um bei ebay zu stöbern und mitzubieten und kaum hat man die auktion gewonnen, vergisst man das ganze gleich wieder und schiebt die ebay-benachrichtigung erstmal in irgendeinen unterordner? wie kann man sowas überhaupt vergessen? warum schließt man dann einen kaufvertrag? die ware kann ja nicht so wichtig gewesen sein, wenn man sie kurz nach dem kauf wieder vergisst und nicht vermisst?

ist wohl ein ebay-phänomen, dass geschlossene kaufverträge nicht so ernst genommen werden wie bei anderen online-händlern... :kopfkratz:
 
Ich ärger mich ja nicht über die Rechtssprechung sondern über die Art und Weise in Anbetracht, dass es wirklich ein kleiner Betrag war und ist.

Ärgern wirst du dich erst, wenn du weder die Ware noch dein Geld
zurück bekommst. Was leider oft genug passiert.

Wenn einer so blöd kommt, wäre ich besonders vorsichtig.
 
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