ich wollte mal fragen ob ich einen kleinen gewerbeschein brauche wenn ich, rein theorethisch, sachen bei ebay günstig ersteigere und dann anterweitig weiterverkaufe. die bekommen ja bestimmt wind davon wenn ich dort immer so günswtig sachen kaufe oder? kennt sich da jem. mit der rechtslage aus?
ich würde mich über antworten freuen.
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