Thorne^
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Hallo
Ich habe vor einer Woche einen Artikel im Wert von 80€ (plus 7,90€ versicherter Versand) von einer Privatperson bei Ebay ersteigert und das Geld vorab überwiesen.
Der Verkäufer hat den Artikel als DHL Paket (automatisch bis 500€ versichert)am 9.10. an mich verschickt und mir die Sende ID (Paketnummer) mitgeteilt.
DHL Track & Trace zeigt mir:
Status: Aus unvorhersehbaren Gründen mußte die Zustellung abgebrochen werden.
Status von: 11.10.06 17:17
Vorgang: Die Zustellung erfolgt am nächsten Werktag.
Das Paket ist bis heute nicht angekommen, die DHL Hotline hat auch keine anderen Angaben, sie nehmen es allenfalls als Beschwerde auf, die in der Praxis nichts bringt.
Der private Verkäufer hatte folgendes bei den Versandbedingungen geschrieben:
Im Ebay Forum gibt es es Posting mit folgendem Inhalt:
Natürlich habe ich den Verkäufer dennoch angeschrieben und darum gebeten ob er im Fall des tatsächlichen Verlustes des Pakets bereit wäre einen Nachforschungsantrag bei DHL zu stellen, da es wohl für mich als Empfänger nicht möglich ist, die Antwort darauf bleibt noch abzuwarten.
Wie sieht es aus wenn sich der private Verkäufer sträubt einen Nachforschungsantrag zu stellen, oder wenn er dem zustimmt aber nicht ausführt, oder ihn strickt ablehnt und auf seine Versandbedingungen verweist?
Bei der Kaufsumme dürfte mir außer einer Meldung bei Ebay nur der zivilrechtliche Weg bleiben, wobei ich befürchte dass es bei der Summe von 80€ zu keinem kommen wird, ich mein Geld los bin und keine Ware habe.
Wart ihr vielleicht schon mal in so einer Situation und könnt mir sagen wie es weiterging?
Ich habe vor einer Woche einen Artikel im Wert von 80€ (plus 7,90€ versicherter Versand) von einer Privatperson bei Ebay ersteigert und das Geld vorab überwiesen.
Der Verkäufer hat den Artikel als DHL Paket (automatisch bis 500€ versichert)am 9.10. an mich verschickt und mir die Sende ID (Paketnummer) mitgeteilt.
DHL Track & Trace zeigt mir:
Status: Aus unvorhersehbaren Gründen mußte die Zustellung abgebrochen werden.
Status von: 11.10.06 17:17
Vorgang: Die Zustellung erfolgt am nächsten Werktag.
Das Paket ist bis heute nicht angekommen, die DHL Hotline hat auch keine anderen Angaben, sie nehmen es allenfalls als Beschwerde auf, die in der Praxis nichts bringt.
Der private Verkäufer hatte folgendes bei den Versandbedingungen geschrieben:
Versandkosten
Versichertes Paket: 7,90 EUR
Die Komponente ist gebraucht und wird ohne Garantie und ohne Gewährleistung verkauft.
Bitte stellen Sie Ihre Fragen zu dem Artikel vor der Abgabe Ihres Gebotes.
ACHTUNG: Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet, dass Sie sich mit der Abgabe eines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers (wie in den eBay
Bedingungen und in den AGB´s geregelt!). Auch wenn ich als versichertes Paket versende, bleibt das Risiko beim Käufer. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Vielen Dank.
Im Ebay Forum gibt es es Posting mit folgendem Inhalt:
Haftungsgrundsatz: Egal, ob privat oder gewerblich: Vertragspartner des Transporteurs ist immer der Absender. Bei genügend sicherer Verpackung haftet im Beschädigungsfall unbesehen der Verpackung aber auch im Verlustfall die DHL bei Paketen für beschädigte oder abhanden gekommene Sachen dem Absender (=Verkäufer) bis maximal 500 Euro, aber nur bis zur Höhe des tatsächlichen, unmittelbaren Wertes (bei ebay in der Regel der Verkaufspreis), ideelle Werte oder mittelbare Schäden (Folgekosten) werden nicht ersetzt.
Der Absender ehält im Haftungsfall Warenwert und Portoersatz.
Versendet der Verkäufer als "versichert", hat er im Verlust- oder Beschädigungsfall dem Käufer dessen überwiesenes Geld - unabhängig von der Höhe der Transporteurhaftung - zurückzuzahlen.
Ansprüche des Absenders können im Haftungsfall an den Empfänger abgetreten werden. Der Absender müßte darauf in seinen Verkaufsbedingungen hinweisen. Die Abtretung erklärt er dem Käufer gegenüber schriftlich unter Beifügung des Einlieferungsbeleges ("Hiermit trete ich als Absender der Sendung xy an Herrn Z alle meine Ansprüche aus dem Transportvertrag mit -z.B.- DHL an den Empfänger, Herrn z (Anschrift) ab").
Dieses Vorgehen entbindet aber zivilrechtlich den Verkäufer nicht davon, eventuell dem Empfänger vom Transporteur nicht erstattete Schäden dem Käufer dennoch erstatten zu müssen. Es entbindet den Verkäufer zunächst lediglich von Nachforschungsauftrag und Haftungsverhandlungen.
Natürlich habe ich den Verkäufer dennoch angeschrieben und darum gebeten ob er im Fall des tatsächlichen Verlustes des Pakets bereit wäre einen Nachforschungsantrag bei DHL zu stellen, da es wohl für mich als Empfänger nicht möglich ist, die Antwort darauf bleibt noch abzuwarten.
Wie sieht es aus wenn sich der private Verkäufer sträubt einen Nachforschungsantrag zu stellen, oder wenn er dem zustimmt aber nicht ausführt, oder ihn strickt ablehnt und auf seine Versandbedingungen verweist?
Bei der Kaufsumme dürfte mir außer einer Meldung bei Ebay nur der zivilrechtliche Weg bleiben, wobei ich befürchte dass es bei der Summe von 80€ zu keinem kommen wird, ich mein Geld los bin und keine Ware habe.
Wart ihr vielleicht schon mal in so einer Situation und könnt mir sagen wie es weiterging?
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