§9:
"Anbieter müssen die eBay-Grundsätze für das Anbieten von Artikeln beachten. Sie müssen ihre Angebote in die passende Kategorie einstellen und ihre Angebote mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Hierbei müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informiert werden."
Weiterhin definiert eBay Grundsätze, die gelten, wenn man einen Artikel einstellt (genannt "Grundsätze zum Einstellen von Artikeln"), die beachtet werden müssen (siehe oben):
Unter "Beschreibung des Artikelzustands" ist vermerkt, dass Folgendes nicht zulässig ist:
"Verschweigen von Informationen zu Mängeln oder Defekten des Artikels". Dazu zählt laut eBay Folgendes: "Beschreiben Sie Abnutzungserscheinungen, Mängel, Defekte, Fehlfunktionen, fehlende Teile oder fehlendes Zubehör und andere Besonderheiten klar und deutlich."