Die Medien (die Filme) habe ich persönlich gekauft und bin Besitzer dieser Medien (DVDs oder CDs). Ich kopiere also nicht Teile davon, ohne dafür dem Produzenten bereits einen Obulus entrichtet zu haben. Das finde ich persönlich auch richtig so. sonst produziert keiner mehr Filme, vor allem die für mich wertvollen. - Wenn man allerdings ein paar Minuten aus einem Kinofilm für Unterrichtsszwecke benutzt, dann sehen ja nur ein paar Dutzend Menschen (Schüler) diesen winzigen Ausschnitt aus dem Film. Wenn sie ihn ganz sehen wollen, müssen sie ihn kaufen oder vom Freund ausleihen.
Von daher gehöre ich nicht zu einer Mafia, die massenhaft Geld mit fremdem (geistigem) Eigentum macht, sondern zu einer Minderheit von Lehrern, die nicht den Konsum des Films im Auge haben, sondern einen Lerneffekt.
Mir ist schon klar, dass auch Lehrende letztlich das Produkt Film "nur" benutzen. Aber so lange ich das nicht jeden Tag mache und Tausende oder Hundertausende Menschen mit diesem Film versorge (gegen Geld), müsste die Rechtssprechung - meines Erachtens - da einen Unterschied zur Mafia machen. - Das nur mal so als juristischer Laie ausgesprochen.
Ich würde sogar im Gegenteil den Vorteil für den Filmproduzenten (oder den Verleih) darin sehen, dass einige Schüler sich sagen, den Film würde ich gerne mal in Gänze sehen - und kaufen ihn sich dann oder gehen ins Kino. Das würde nich geschehen, wenn sie nicht den winzigen Ausschnitt gesehen hätten. - Eigentlich mache ich ja Werbung für den Film.
Mir ist klar, dass das alles nett gedacht ist, aber die Rechtsanwälte sehen so etwas aus eigenem Interesse natürlich anders.
Ich danke recht herzlich für die vielen Argumente und Fakten, die hier von einzelnen eingebracht wurden. Ich sehe das Thema jetzt doch klarer als vorher.
Mal gucken, wie ich mich jetzt verhalten werde. Ich kenne viele Menschen, die sich um diese Problematik nicht einen einzigen Gedanken machen. Die kopieren einfach einen Film - für sich oder ihre Kinder. Denen ist das schnurz.
Cinober