DVD Ausschnitte in mp4 umwandeln

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Cinober

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Ich habe per Zufall eine Möglichkeit entdeckt, wie man kurze Ausschnitte aus DVDs per VLC (Programm) rauskopieren kann ins Format "mpg". Das würde ich dann gerne ins mp4 Format wandeln für den Unterricht. Das funktioniert eigentlich ganz gut. Aber bald fiel mir auf, dass es nur bei bestimmten DVDs funktioniert. Ich vermute, dass es an einer Art Kopierschutz liegt. Gibt es eine legale Möglichkeit, kurze Ausschnitte aus kopiergeschützten DVDs herzustellen? Ich kann ja schlecht mit einer Videokamera die betreffenden Filmausschnitte vom Fernsehschirm abfilmen. Wie sieht denn das aus? Und der Ton wäre auch ziemlich mies.

Ein Programm, dass ein mpg auf mp4 umwandelt habe ich bei CHIP gefunden. Das ist wohl legal, sonst könnte man das gar nicht dort finden.

Hat jemand einen Tipp?

Cinober
 
Du kannst DVDs oder BluRays mithilfe des kostenlosen Programms MakeMKV (klick!)* als MKV-Datei auf den Rechner rippen und im Anschluss mittels Handbrake (klick!), ebenfalls kostenlos, ins mp4-Format umwandeln.
*Hier (klick!) gibt's den jeweils aktuellen Beta-Key (wird alle 2 Monate aktualisiert).

Mit Handbrake kannst du so ziemlich jeden (üblichen) Quelldateityp in ein passendes MP4-Format konvertieren; Handbrake gilt wohl gemeinhin als das Tool für solche Aufgaben. :)
 
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Legal geht in DE nicht wenn ein Kopierschutz vorhanden ist.
 
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Danke Euch für die Infos. Aber ist den bei MakeMKV und Handbrake auch möglich, nur 1 min z.B. rauszukopieren? Ich möchte nicht stundenlang extrahieren, wenn ich nur eine oder zwei Minuten gebrauchen kann. Das ist mir dann doch zu viel Zeitaufwand. Zudem muss ich ja noch in mp4 konvertieren. Das würde ja wieder viel Zeit fressen.

Bei der VLC Umwandlung in mpg kann ich ganz genau eine bestimmte Stelle im Film quasi "abklammern" und nur die dann in mp4 wandeln lassen. Das ist noch vertretbarer Zeitaufwand. Aber eben bei Kopierschutz der falsche Weg.

Cinober
 
Was will der Autor uns damit sagen?

Cinober
 
Das es nicht erlaubt ist in Deutschland.
 
In D (auch A und CH) ist eine Privatkopie legal bzw. wird "toleriert" (europäisch unterschiedlich), sie gilt mit einer Urheberrechtsabgabe auf Speichermedien abgegolten. Dies gilt allerdings NUR für den privaten Gebrauch, öffentliche Aufführungen (z.B. auch als Verwendung in Schulmaterialien) sind weiter strikt verboten und können empfindlich geahndet werden. Die Frage ist ob jemand wegen eines 1 Minuten Schnipsels tatsächlich belangt wird (die Sache wird in der Regel wegen Nichtigkeit eingestellt - Scherereien macht es trotzdem).

Dies ist keine Rechtsberatung - sondern ein Erfahrungswert von jemandem der regelmäßig mit "so etwas" zu tun hat.

edit: wenn man einen entsprechenden player verwendet, braucht man einen Kopierschutz nicht umgehen, das Gerät ignoriert ihn einfach…
 
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D (auch A und CH) ist eine Privatkopie legal bzw. wird "toleriert"
Das umgehen eines Kopierschutzes ist leider trotzdem nicht legal.
Moralisch habe ich da allerdings keine Probleme mit, wenn ich die Medien gekauft habe.
 
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Das umgehen eines Kopierschutzes ist leider trotzdem nicht legal.
Moralisch habe ich da allerdings keine Probleme mit, wenn ich die Medien gekauft habe.

Das Umgehen eines Kopierschutzes ist illegal, korrekt, wenn ich aber einen player habe, bei dem der Kopierschutz gar nicht greift, begehe ich auch keine strafbare Handlung… (so die Info unseres Medienanwaltes, das Thema ist oder wurde noch nicht endgültig gesetzlich geregelt, auch weil einige EU-Staaten hier andere Vorstellungen haben, Spanien etwa. Derartige Player dürfen aber ganz legal in die EU eingeführt werden, einige haben sogar TÜV und CE Zeichen…)
 
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Das Umgehen eines Kopierschutzes ist illegal, korrekt, wenn ich aber einen player habe, bei dem der Kopierschutz gar nicht greift, begehe ich auch keine strafbare Handlung… (so die Info unseres Medienanwaltes, das Thema ist oder wurde noch nicht endgültig gesetzlich geregelt, auch weil einige EU-Staaten hier andere Vorstellungen haben, Spanien etwa. Derartige Player dürfen aber ganz legal in die EU eingeführt werden, einige haben sogar TÜV und CE Zeichen…)
der Player umgeht ja den Kopierschutz nicht sondern hat eine Lizenz zum abspielen.
Es gab (gibt?) ja auch Laufwerke, die Kopierschutz Mechanismen schlicht ignoriert.
Das umgehen eines Kopierschutzes ist eine nicht lizensierte Aktion.
Im Gesetzestext steht, das man einen "wirksamen" Kopierschutz nicht umgehen darf. Wenn ich jetzt Haare spalten würde würde ich sagen, dass der Kopierschutz ja nicht wirksam sein kann, wenn ich ihn umgehen kann. Aber das Gesetz meint hier einen aktiven Schutz.
 
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Off Topic:

Jetzt habe ich mal nachgesehen was bei uns in SWE im Gesetz steht …

Lag (1960:729) om upphovsrätt till litterära och konstnärliga verk, https://lagen.nu/1960:729
52 d § Det är förbjudet att utan samtycke från upphovsmannen eller dennes rättsinnehavare kringgå en digital eller analog spärr som hindrar eller begränsar framställning av exemplar av ett upphovsrättsligt skyddat verk, kringgå en teknisk skyddsprocess, exempelvis en kryptering, som hindrar eller begränsar tillgängliggörande för allmänheten av ett upphovsrättsligt skyddat verk eller kringgå en annan teknisk åtgärd som hindrar eller begränsar sådant tillgängliggörande.

Första stycket gäller inte när någon som lovligen har tillgång till ett exemplar av ett upphovsrättsligt skyddat verk, kringgår en teknisk åtgärd för att kunna se eller lyssna på verket. Lag (2005:359).

… und somit gibt es bei uns ein Szenario wo man den Kopierschutz aktiv entfernen darf.

Den Gesetzestext werde ich nicht übersetzen oder interpretieren, das überlasse ich euch. ;)
 
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Nicht nur in Schweden darf man so einen Kopierschutz als Privatperson entfernen!

@maba_de : ich bin kein Jurist, aber unserer ist juristischer Fachmann im Medienrecht (wir haben ihn schön des öfteren benötigt) und im Zweifelsfal traue ich seinem Wort mehr als einem Wort hier im Forum ;) und Recht haben und Recht bekommen sind wie wir wissen zwei scheinbar völlig unabhängige Dinge …
 
Die Medien (die Filme) habe ich persönlich gekauft und bin Besitzer dieser Medien (DVDs oder CDs). Ich kopiere also nicht Teile davon, ohne dafür dem Produzenten bereits einen Obulus entrichtet zu haben. Das finde ich persönlich auch richtig so. sonst produziert keiner mehr Filme, vor allem die für mich wertvollen. - Wenn man allerdings ein paar Minuten aus einem Kinofilm für Unterrichtsszwecke benutzt, dann sehen ja nur ein paar Dutzend Menschen (Schüler) diesen winzigen Ausschnitt aus dem Film. Wenn sie ihn ganz sehen wollen, müssen sie ihn kaufen oder vom Freund ausleihen.

Von daher gehöre ich nicht zu einer Mafia, die massenhaft Geld mit fremdem (geistigem) Eigentum macht, sondern zu einer Minderheit von Lehrern, die nicht den Konsum des Films im Auge haben, sondern einen Lerneffekt.

Mir ist schon klar, dass auch Lehrende letztlich das Produkt Film "nur" benutzen. Aber so lange ich das nicht jeden Tag mache und Tausende oder Hundertausende Menschen mit diesem Film versorge (gegen Geld), müsste die Rechtssprechung - meines Erachtens - da einen Unterschied zur Mafia machen. - Das nur mal so als juristischer Laie ausgesprochen.

Ich würde sogar im Gegenteil den Vorteil für den Filmproduzenten (oder den Verleih) darin sehen, dass einige Schüler sich sagen, den Film würde ich gerne mal in Gänze sehen - und kaufen ihn sich dann oder gehen ins Kino. Das würde nich geschehen, wenn sie nicht den winzigen Ausschnitt gesehen hätten. - Eigentlich mache ich ja Werbung für den Film.

Mir ist klar, dass das alles nett gedacht ist, aber die Rechtsanwälte sehen so etwas aus eigenem Interesse natürlich anders.

Ich danke recht herzlich für die vielen Argumente und Fakten, die hier von einzelnen eingebracht wurden. Ich sehe das Thema jetzt doch klarer als vorher.

Mal gucken, wie ich mich jetzt verhalten werde. Ich kenne viele Menschen, die sich um diese Problematik nicht einen einzigen Gedanken machen. Die kopieren einfach einen Film - für sich oder ihre Kinder. Denen ist das schnurz.

Cinober
 
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