Nein, du HATTEST Garantie (ein Jahr lang) und du HAST Gewährleistung. Problem - DU musst im Streitfall beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe des Artikels vorlag - das geht nur mit technischem Gutachten, dessen Kosten den Produktneuwert um das x-fache übersteigen dürften, falls ein solcher Nachweis überhaupt noch möglich ist. Wenn der Händler sich querstellt, kannst du es abhaken.