dreiste tour von stadt und ordnungsamt

Das Problem ist vielmehr, dass man heute nicht gegen ein Gesetz oder sonstwas verstoßen kann, sobald man sich aus seinem Haus heraus bewegt. Und selbst wenn man drinnen bleibt ist es fraglich.
Dass da ein im Halteverbot gestandenes Auto nach dem Wegfahren noch einen Strafzettel erhält ist sehr bezeichnend.
Frei nach dem Motto: es ist strafbar was geeignet ist, eine Straftat (gewesen) sein zu können.
Das scheint immer mehr Rechtsmotto zu werden.
 
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Frei nach dem Motto: es ist strafbar was geeignet ist, eine Straftat (gewesen) sein zu können.
Das scheint immer mehr Rechtsmotto zu werden.
Dem kann man leicht aus dem Wege gehen, indem man sich z.B. einfach nicht
ins absolute Halteverbot stellt.
So einfach ist das.
Aber es ist einfacher es nach dem Motto "geht ja schnell, sieht ja keiner" sich mal eben ins Halteverbot zu stellen, weil man eine faule Sau ist um das Auto mal einen Meter weiter zu stellen.
Nein, da wird einfach in Kauf genommen dass der Verkehr behindert wird.
Und sich dann darüber aufzuregen ist schon schön arm.
 
Das Problem ist vielmehr, dass man heute nicht gegen ein Gesetz oder sonstwas verstoßen kann, sobald man sich aus seinem Haus heraus bewegt. Und selbst wenn man drinnen bleibt ist es fraglich.
Dass da ein im Halteverbot gestandenes Auto nach dem Wegfahren noch einen Strafzettel erhält ist sehr bezeichnend.
Frei nach dem Motto: es ist strafbar was geeignet ist, eine Straftat (gewesen) sein zu können.
Das scheint immer mehr Rechtsmotto zu werden.

Hä? Im absoluten Halteverbot zu halten ist eine Ordnungswidrigkeit. Ab der ersten Sekunde. Schnurz, ob da ein Polizist in der Nähe ist oder nicht. Dafür gibt's einen Strafzettel. Punkt. End of Story.

Die STVO ist IMHO eine der sinnvolleren und nützlicheren Regelungen für ein einigermaßen gedeihliches Zusammenleben.
 
:eek: Was für ein Rechtsbewustsein hier vertreten ist :eek:

du, immer wie es gerade gebraucht wird. von "law & order" (z.B. hier) bis hin zu "dirty harry" (taser gegen hunde und kinder).

finde dich damit ab - man richtet sichs immer, wie mans grad gerne hätte :)
 
du, immer wie es gerade gebraucht wird. von "law & order" (z.B. hier) bis hin zu "dirty harry" (taser gegen hunde und kinder).
Was heißt hier "law & order"... Wenn man sich irgendwo ins Halteverbot stellt und ein Knöllchen kassiert, dann zahlt man halt und heult nicht rum. So sind die Spielregeln, jeder kennt sie und im großen und ganzen sind die auch sinnvoll und nützlich.

Ich hab' auch schon Knöllchen gekriegt, weil ich 2 Minuten in der verkehrsberuhigten Zone ausserhalb 'ner Parkfläche gestanden habe, so what?
 
genau das mein ich ja. "du hast den fehler gemacht, also zahl ihn auch". dass es manche user in anderen dingen nicht so streng mit dem gesetz nehmen, ist in diesem forum ja bereits ausreichend dokumentiert worden.
 
Hä? Im absoluten Halteverbot zu halten ist eine Ordnungswidrigkeit. Ab der ersten Sekunde.

Ja, das ist halt so.
Mir geht es vielmehr darum, dass zunehmend schon das verboten wird, was den Anschein hat, eine Straftat zu sein oder zum begehen einer solchen geeignet zu sein.

Als die Politessen das Kennzeichen notiert hatten, stand er nicht mehr im Halteverbot. Demnach könnten die von jedem vorbeifahrenden Auto das Nummernschild notieren und behaupten, der hätte im Halteverbot gestanden. Diese Praxis erscheint mir einfach fragwürdig. Wo bleibt da der Beweis?
 
Als die Politessen das Kennzeichen notiert hatten, stand er nicht mehr im Halteverbot. Demnach könnten die von jedem vorbeifahrenden Auto das Nummernschild notieren und behaupten, der hätte im Halteverbot gestanden. Diese Praxis erscheint mir einfach fragwürdig. Wo bleibt da der Beweis?
Wichtig ist nicht die Notiz sondern dass er im Halteverbot stand. Völlig Banane ob erst beim Vorbeifahren das Kennzeichen erfasst wurde.
 
Da könnte man ja auf die Idee kommen, bei Rot über eine Ampel zu fahren und sich über das Geblitztwerden aufregen - nach dem Motto, ich war ja eh schon wieder weg.
 
da jammert einer wegen 15€! bei uns in der schweiz kostet dass meines wissens nach gute 120.- CHF....

also sei froh das es nicht mehr ist...

gruss nicketter
 
Im absoluten Halteverbot darf man auch absolut nicht Halten.

Im eingeschränkten Halteverbot darf man bis 3 min Halten.
Danach nennt sich das Parken und das ist auch dort wieder verboten.

Das hab ich in der Fahrschule anders gelernt, da war das Beispiel dass es auch noch halten ist wenn ich meiner alte Oma hoch in den 3. Stock helfe, auch wenn das 5 Minuten dauert. Nur die Einladung zum Kaffee sollte man ablehnen.

Ausserdem meine ich das man auch Ein- und Ausladen darf. (Egal wie lange so lange man lädt, also z.B. nicht in der Mittagspause)
 
Das hab ich in der Fahrschule anders gelernt, da war das Beispiel dass es auch noch halten ist wenn ich meiner alte Oma hoch in den 3. Stock helfe, auch wenn das 5 Minuten dauert. Nur die Einladung zum Kaffee sollte man ablehnen.

Ausserdem meine ich das man auch Ein- und Ausladen darf. (Egal wie lange so lange man lädt, also z.B. nicht in der Mittagspause)
deine schilderung gilt für das eingeschränkte halteverbot.
 
Was ist denn an absolut so unverständlich?

Hier haben einige in der Fahrschule geschlafen.
Lasst euch mal euer Geld wieder geben...
 
Hallo,
ich frage mich gerade, was es am "absoluten Halteverbot" nicht zu verstehen gibt.
glancos
 
Das eingeschränkte Halteverbot kennt auch den wunderschönen Begriff des "Geltungsbereichs". Man darf im eingeschränkten Halteverbot kurz halten, dabei aber nicht den Geltungsbereich des Fahrzeugs verlassen. Heißt: Man muss jederzeit in der Lage sein, das Fahrzeug zu entfernen, falls es nötig ist. Pauschal zu sagen, dass man 3 Minuten halten darf, ist also demnach nicht korrekt. Denn in 3 Minuten kann man sich ganz schön weit vom Fahrzeug entfernen.
 
Da könnte man ja auf die Idee kommen, bei Rot über eine Ampel zu fahren und sich über das Geblitztwerden aufregen - nach dem Motto, ich war ja eh schon wieder weg.
Du wirst ja in dem Moment geblitzt wenn du bei rot über die Ampel fährst und nicht erst danach.
Kein Wunder dass ihr alles fresst was euch die Obrigkeit vorsetzt.

Wie gesagt, nach diesem Vorgehen könnte die Politesse sich an den Straßenrand stellen und willkürlich Nummernschilder notieren und dann behaupten, sie hätten im Halteverbot, Parkverbot etc gestanden. Dann beweise mal das Gegenteil! Man kann keine Unschuld beweisen, die Politesse kann auch keine Schuld beweisen, sondern sie nur behaupten. Daher habe ich schon Politessen gesehen, die Fotos gemacht haben. Auch das liegt hier sicher nicht vor.
Normalerweise, wenn sich das Fahrzeug im Halteverbot befindet wenn die Politesse an es heran tritt, bekommt man auch einen schönen Zettel an die Scheibe. Diesen hat der TE nicht.
 
Es bleibt doch ne Ordnungswidrigkeit, egal ob die Politessen das aus einiger Entfernung gesehen haben oder unmittelbar vor dem Auto stehen.
 
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