dreiste tour von stadt und ordnungsamt

onkel schoffo

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ich bin grad ziehmlich erbost über das, was man mir anhängen will. es handelt sich zwar nur um eine pisselige ordnungswidrigkeit und 15 euro strafe, trotzdem kann es so meiner auffassung nicht angehen.
folgende situation: mein bruder und ich halten im halteverbot. ich (fahrer) gehe kurz zum geldautomaten. mein bruder sieht in ca. 40m entfernung zwei politessen. er wechselt sofort (!) auf den fahrer sitz und bevor die zwei uschis ansatzweise näher gekommen sind, ist die karre schon aus dem halteverbot verschwunden.
heute bekomme ich also den brief, weil das kennzeichen wohl beim vorbei fahren notiert wurde.

dürfen die das?
 
Ach, halten im Halteverbot ist nur dann nicht erlaubt, wenn die Ordnungshüter bei haltendem Wagen bis zur Karre kommen? :rotfl:

Also ich finde ja, das Wort "Halteverbot" ist selbsterklärend. Aber Du kannst Dir ja den Spaß machen und Widerspruch einlegen. Das dürfte dann teurer werden...
 
Wenn du im absoluten Halteverbot gestanden hast, dann wird es rechtmäßig sein (die Strafe natürlich).
 
Tja, dumm gelaufen. Aber dreist sehe ich da nur an einer Stelle. Man darf sich halt nicht erwischen lassen. Hier um die Ecke steht vor einem Bankeingangang ein unübersehbares Halteverbot mit Schildern und Streifen, weil sonst der Bus (Fünfminutentakt) nicht durchkommt. Funktioniert natürlich nicht, wohl weil die Geldautomaten zu langsam sind ;-).
 
Oh je, da kennt jemand den Unterschied zwischen Haltverbot und eingeschränktem Haltverbot nicht :crack:
Erklärung

Also Maul halten und Zahlen! :nacht:

H3x
 
ich habs befürchtet.
ich fang immer mehr an diese stadt zu hassen.
 
ich habs befürchtet.
ich fang immer mehr an diese stadt zu hassen.

hassen - welch extremes Wort für so eine "pillipalle Sache"


DU bist nicht im Recht, auch wenn dir das nicht passt.
Und diese Situation kann/wird dir in jeder anderen Stadt auch passieren.

Einzige Möglichkeit: ganz schnell in ein Land auswandern das kein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland geschlossen hat

Du musst also Prioritäten setzen

:eek: Was für ein Rechtsbewustsein hier vertreten ist :eek:
 
Du hasst nicht die Stadt, die Stadt hasst dich. ;)
 
Du solltest unbedingt Einspruch erheben. Würde ich mir nicht gefallen lassen.

15 € .... 25 € .... :D
 
wenn ich ehrlich bin dachte ich (so hats mir mal mein fahrlehrer vor etlichen jahren erklärt), dass man ÜBERALL kurz "halten" darf, um irgendwas aus dem kofferraum o.ä. zu holen, etwas zu entladen usw usw..
dies darf bis 3 min dauern.


auch darf ich kurz wohl in solch einer halteverbotszone "halten", um jemanden kurz rauszulassen.

dass HALTEN nicht mit PARKEN verwechselt werden darf möchte ich nochmals deutlich erwähnen.


mir ist klar dass ich die strafe einfach gezahlt hätte und fertig, aber irgendwie interessierts mich schon was mein fahrlehrer damit gemeint hat.

gibts hier jemanden, der wirklich ahnung von der materie hat, da ich sehe dass heir viele einfach nur drauflos brüllen obwohl sie (wahrscheinlich) keine ahnung haben.
 
gibts hier jemanden, der wirklich ahnung von der materie hat, da ich sehe dass heir viele einfach nur drauflos brüllen obwohl sie (wahrscheinlich) keine ahnung haben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Haltverbot

Es darf immer und überall dort gehalten werden, wo es nicht verboten ist. Hierbei ist die gesamte Straßenverkehrsordnung in ihrem Kontext zu sehen. Regelungen zum Halten bzw. zu Haltverboten sind in der StVO verstreut zu finden. Nach § 2 StVO ist die Fahrbahnbenutzung durch Fahrzeuge vorgeschrieben. Dort heißt es einfach: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen […].“ Gehwege gehören nicht zur Fahrbahn. Auf Gehwegen darf generell nicht gehalten und geparkt werden, auch nicht halbseitig.
Zu unterscheiden ist

Haltverbot: es darf überhaupt nicht gehalten werden (außer verkehrsbedingt – siehe Warten – oder bei Vorliegen besonderer Umstände wie dem Notstand)

reicht das :confused:
 
uch darf ich kurz wohl in solch einer halteverbotszone "halten", um jemanden kurz rauszulassen.

dass HALTEN nicht mit PARKEN verwechselt werden darf möchte ich nochmals deutlich erwähnen.


mir ist klar dass ich die strafe einfach gezahlt hätte und fertig, aber irgendwie interessierts mich schon was mein fahrlehrer damit gemeint

Nein, in einer Halteverbotszone darf man weder halten noch "halten". Es steht ja nicht umsonst das Wort "Absolutes" davor.
Das was du meinst ist das Eingeschränkte Halteverbot, auch bekannt als "Parkverbot" (einfach statt doppelt durchgestrichen).
Im Halteverbot darf man auch nicht "ganz kurz um mal eben…". halten :)
 
Im absoluten Halteverbot darf man auch absolut nicht Halten.

Im eingeschränkten Halteverbot darf man bis 3 min Halten.
Danach nennt sich das Parken und das ist auch dort wieder verboten.
 
scheiss bürokratentussis. der gemütliche bulle mit schnurbart und bierbauch hätte das nicht gemacht. ;)
 
Bezahlen und beim nächsten mal weißt du ja wie man sich verhält. Ist halt Deutschland. :D
 
mein bruder und ich halten im halteverbot. ich (fahrer) gehe kurz zum geldautomaten. mein bruder sieht in ca. 40m entfernung zwei politessen. er wechselt sofort (!) auf den fahrer sitz und bevor die zwei uschis ansatzweise näher gekommen sind, ist die karre schon aus dem halteverbot verschwunden.

Hat sich der Bruch wenigstens derart gelohnt, daß Du die Strafe zahlen kannst? :)
 
Beim nächsten Mal wäre eine Nummernschild-Wechselanlage wie in "Transporter" nützlich.
 
ich bin grad ziehmlich erbost über das, was man mir anhängen will. es handelt sich zwar nur um eine pisselige ordnungswidrigkeit und 15 euro strafe, trotzdem kann es so meiner auffassung nicht angehen.
folgende situation: mein bruder und ich halten im halteverbot. ich (fahrer) gehe kurz zum geldautomaten. mein bruder sieht in ca. 40m entfernung zwei politessen. er wechselt sofort (!) auf den fahrer sitz und bevor die zwei uschis ansatzweise näher gekommen sind, ist die karre schon aus dem halteverbot verschwunden.
heute bekomme ich also den brief, weil das kennzeichen wohl beim vorbei fahren notiert wurde.

dürfen die das?

Möööönsch...biste erbost. :heul:

Möchtest Du in Arm genommen werden?
Erinnere dich mal an deine Fahrschulzeit (sofern vorhanden), dann kannst du dich darüber erbosen was für ein "Idiot" sich in den Absoluten stellt und dann darüber aufregt dass ihn die Kontrollettis anscheißen.. :rolleyes:
 
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