bell47 schrieb:
@ Heinrich1: Ich pflege so gut wie nie zu scherzen, wenn ich ernste Fragen beantworte. Natürlich ist mir völlig klar, dass es so, wie ich es sehe, keinesfalls zu realisieren ist, aber dennoch bleibe ich bei meiner Meinung.
MfG
47
Das Problem mit Leuten wie Dir ist nur das ihr am falschen Ende denkt:
Das Spiel ist z.B. KJ (weiß jetzt grad nicht welches Rating das Spiel wirklich hat).
Dann darf laut Gesetz auch keiner das Spiel unter 18 kaufen. Wenn jemand unter 18 an das Spiel kommt ist das aber nicht die Schuld des Spiels, sondern Schuld des Verkäufers.
Aber wir leben ja in Deutschland. Da muss der Staat ja ran wenns allzu böse wird. Gottseidank können seit April oder Mai keine Spiele und sonstige Medien mehr indiziert werden, wenn sie ein U/FSK Siegel haben.
Nehmen wir mal an, die USK findet aber das Spiel zu böse, dann wirds an die BPJM (dumme Novellierung Anfang des Jahres, die hieß schon vorher Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und Medien, aber unsere Politiker sind halt Spacken) weitergeleitet. Die indizieren das Spiel. Jetzt wird daraus Zensur:
Das Spiel darf nicht nur nicht mehr an Leute ab 18 verkauft werden, sondern es darf dafür keine Werbung mehr gemacht werden und nicht mehr offen verkauft werden. Es wird also kriminalisiert.
Aber wozu das ganze? Jeder der ein KJ Spiel bekommen hätte, dürfte das Spiel auch jetzt noch kaufen. Es wissen wahrscheinlich nur weniger von dem Spiel. Diejenigen Hardcore Gamer wissen aber aus dem Internet vom dem jetzt richtig bösen Spiel und werden praktisch noch dazu verleitet sich es jetzt erst recht zu saugen.
Kommen wir zum krassesten Mittel des deutschen "Jugendschutzes":
Beschlagnahmung nach §131
Findet Anwendung bei z.B. verstoß gegen die Menschenwürde (hallo? Es geht hier um Spiele? Nicht um Aufzeichnungen eines Mordes) oder generell Gewalt gegen Menschen. Hierbei war letztens besonders von "Manhunt" die Rede. Eine wahrliche Meisterleistung deutscher Gerichte:
Weil Take2 die strenge deutsche Rechtslage kannte, haben sie Manhunt nie in Deutschland herausgebracht. Sämtliche Manhunt Spiele die hier verkauft wurden sind also Importe. Spiele ohne USK Siegel sind automatisch KJ.
Wow, man hat ein Spiel verboten das der Publisher niemals hier vertrieben hat. Dafür kann er es jetzt auch vergessen jemals in Deutschland eine Vertriebsstelle aufzumachen, weil er ja für den Vertrieb eines Spieles haftbar gemacht werden kann, dass nie hier erschienen ist. Subba, wa?
Das Problem liegt IMHO nicht an einer evntl. zu laschen Rechtslage, sondern daran das sie nicht durchgesetzt wird. Wenn Händler KJ Spiele an 15 Jährige verkauft, dann gehören sie ganz klar bestraft. Aber doch nicht das Spiel?
Alkopops:
Sind erst ab 18 erhältlich. Weil aber anscheinend die Händler das Zeug trotzdem an jüngere verkaufen muss die Politik erstmal ne Sondersteuer darauf legen. Wird das etwas ändern? Nein, weil der Händler weiterhin ungestraft das Zeug an Kinder verkauft.