@matto
Bezüglich "Markenklamotten" müßtest du zunächst auch mal genauere Angaben machen. Es gibt bestimmte Marken bzw. Markenrechtsinhaber (im folgenden M genannt) die einen sogenannten Grenzbeschlagnahmeantrag gestellt haben.
Jede Zolldienststelle hat mittels EDV zugang zu allen aktuellen Grenzbeschlagnahmeanträgen. Sollte für die Marke ein Grenzbeschlagnahmeantrag vorliegen, wird zunächst mal geprüft ob die Ware kein Plagiat ist. Ist die Ware "echt", dann kann es sein das der M im Grenzbeschlagnahmeantrag die Einfuhr von Parallelimporten untersagt (d.h. die Waren dürfen nur von autorisierten Generalimporteuren importiert werden oder gar nicht). Auch hierbei hängt es unter anderem davon ab wie viele Waren eingeführt werden, denn es kann z.B. sein das vom M beantragt wurde, erst ab 50 Paar Schuhe zu beschlagnahmen.