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Bundestag verabschiedet De-Mail-Gesetz - einfach praktisch, oder noch zu unausgereift?
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gemäß der "Zustellfiktion" nach drei Tagen als ausgeliefert
heise.de schrieb:Rufe ein Bürger seine De-Mails über Wochen und Monate nicht ab, werde auch kein Abrufzertifikat generiert und es begännen keine Fristen zu laufen. Die Behörde habe dann aber die Möglichkeit, das Schreiben per Papierpost zuzustellen. Dieses gelte dann gemäß der "Zustellfiktion" nach drei Tagen als ausgeliefert.