lulesi
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Danke das Du deine Erfahrungen mit uns teilst.Das interessiert Inkasso-Unternehmen wiederum recht wenig.
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Danke das Du deine Erfahrungen mit uns teilst.Das interessiert Inkasso-Unternehmen wiederum recht wenig.
Die interessiert nicht mal ob deren Forderungen berechtigt sind.Das interessiert Inkasso-Unternehmen wiederum recht wenig.
Das wiederum interessiert mich recht wenig bis überhaupt nicht.Das interessiert Inkasso-Unternehmen wiederum recht wenig.
Ich will nur wissen wie es weitergeht...
Generell richtig. Man muss aber wissen, dass Trustpilot negative Bewertungen löscht, wenn der Bewertende nicht innerhalb einer bestimmten Zeit Belege für seine negative Bewertung vorlegt.Seitdem mache ich nichts mehr mit mir unbekannten Firmen oder Dienstleistungen, ohne zuvor die Rezensionen auf Trustpilot gelesen zu haben.
Generell richtig. Man muss aber wissen, dass Trustpilot negative Bewertungen löscht, wenn der Bewertende nicht innerhalb einer bestimmten Zeit Belege für seine negative Bewertung vorlegt.
Abwarten. Sechs Wochen sind zu wenig. Ich hatte vor ca. 2 Jahren einen Fall mit einer, wie ich dachte franz. Firma und durfte mich letztendlich mit Heinis aus Singapur rumärgern. Ich hab mich dann bei Trustpilot über die Firma ausgekotzt und dem 'Support' einen Link dazu geschickt. Kurz danach erhielt ich die Nachricht, dass das Geld auf die KK zurückgebucht wurde. Ich meine, nach einem halben Jahr kam dann Trustpilot um die Ecke und wollte Belege dafür haben.Das wäre mir völlig neu.
Ich überlege auch die ganze Zeit, von was das die Abkürzuung sein könnt... Blendolf? Blenjamin?! Blautomastisch generierter Name?"Blendi" ist ein WIRKLICH lustiger Name...
Nur, wenn das bewertete Profil ein Veto gegen die Bewertung einlegt. Dann fordert TP Belege und prüft den Vorgang. Bringt der Bewertende keinen Nachweis, wird die Bewertung gelöscht. Kann der Bewertende seine negative Erfahrung nachweisen, bleibt sie stehen.Generell richtig. Man muss aber wissen, dass Trustpilot negative Bewertungen löscht, wenn der Bewertende nicht innerhalb einer bestimmten Zeit Belege für seine negative Bewertung vorlegt.
Es gibt eine Online Streitschlichtung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DEKannst Du haben... mein "Lieblingsstreamingdienst" hat gerade geantwortet:
Hallo ...,
vielen Dank für deine Anfrage.
Unser System zeigt an, du hast ein Jahresabonnement abgeschlossen und dein Jahresabonnement läuft noch bis zum Vertragsende (02.11.2024). Du kannst DAZN bis zu diesem Datum nutzen.Du kannst jederzeit kündigen, aber, das Geld wird jedoch bis zum Ende des Jahresvertrags abgebucht.
Bei weiteren Fragen kannst du gerne direkt auf diese E-Mail antworten oder unter https://www.dazn.com/de-DE/help nachsehen.
Sportliche Grüße
Blendi vom DAZN-Team
Ich rege mich jetzt nicht auf... also nochmal von mir:
Hallo Bl..., hallo wertes Dazn Team,
noch einmal: Lesen Sie doch bitte meine Emails!
Dies ist kein normaler Widerruf, sondern eine Reklamation, weil mir ein anderer Monatsbeitrag abgebucht wurde, als das was ich online abgeschlossen habe! Auch habe ich online keinen Jahresvertrag abgeschlossen! Ich habe im Oktober meine Kündigung zurück gezogen und Ihrem Angebot zugestimmt weiterhin 14,99 Euro im Monat zu zahlen. Siehe beigefügtes Screenshots!
Diese Screenshot hab ich Ihnen jetzt schon mehrmals zugesendet. Ebenfalls habe ich das beigefügt Schreiben per Einschrieben an die Geschäftsleitung von DAZN gesendet.
Noch einmal: Ich fordere Sie auf, meinen Vertrag rückwirkend ab dem 02.11.2023 auf den von mir beantragten monatlichen Beitrag von 14,99 Euro einzurichten oder den Vertrag rückwirkend zum 02.11.2023 aufzuheben.
DIE ABBUCHUNGSERLAUBNIS VON MEINEN KONTEN UND PAYPAL HABE ICH IHNEN BEREITS ENTZOGEN. EST IST IHNEN ALSO NICHT MEHR ERLAUBT GELD VON MEINEN KONTEN ODER PAYPAL EINZUZIEHEN!
SIEHE ANGEHÄNGTE EMAILS UND SCREENSHOTS! ICH HABE DAZN FÜR 14,99 EURO ABGESCHLOSSEN UND NICHT 24,99! AUCH HABE ICH KEINEN JAHRESVERTRAG ABGESCHLOSSEN!
MfG
Nur, wenn das bewertete Profil ein Veto gegen die Bewertung einlegt. Dann fordert TP Belege und prüft den Vorgang. Bringt der Bewertende keinen Nachweis, wird die Bewertung gelöscht. Kann der Bewertende seine negative Erfahrung nachweisen, bleibt sie stehen.
Wow! Von Dir ein hilfreicher Tipp an mich und keine Anmache...Mein Tipp:
Wende dich an die Internet Ombudsstelle.
Bei mir haben die Wunder gewirkt. Eine Nachricht an die und am nächsten Tag war die Gutschrift da.
Ey, sei mir nicht böse... aber das wird anscheinend Nichts mit uns.War das Nachtreten wirklich nötig?