BalkonSurfer
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Aber wenn die CDs wegegeben werden, bitte 1. an ein Backup der Servers denken und 2. mit ordentlicher Qualität rippen
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SilentCry schrieb:Fundiert juristisch beantwortet man das so:
SilentCry schrieb:§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten
Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen,
soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. [...etc...]
SilentCry schrieb:Du hast zu dem Thema hier eine Menge Unsinn hören müssen.
Fundiert juristisch beantwortet man das so:
Urheberrechtsgesetz
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273 ) – Stand 13. September 2003
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten
Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen,
soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. [...etc...]
Eine gekaufte CD ist keine rechtswidrige Vorlage. Das Gesetz reglementiert nicht, was mit der Vorlage geschehen darf. Du darfst auch bei Deinem Freund eine CD kopieren auf Dein Powerbook, von seiner originalen CD, denn auch das ist privater Gebrauch und keine rechtwidrige Vorlage.
viel Spass mit Deinem Musikserver - klopp die CDs in die Tonne.
Dr Rémy schrieb:Äh... ist hier irgend jemand von euch Jurist?
Wenn nein: hört bitte auf hier mit Gesetzestexten herumzuwerfen.
Wenn ja: eigenartig, bin es gewohnt, daß Juristen nur ungern Rechtsauskünfte geben... immerhin sind diese Auskünfte dann ja verbindlich.
Ein verbreiteter Irrtum. ICH muss mein Eigentum und den rechtmässigen Erwerb nicht nachweisen. Wenn jemand mein Eigentumsrecht bezweifelt, muss DER das beweisen.sikomat schrieb:Was den Verkauf der Originale angeht: Man stelle sich vor, jemand hat sich
seine ordentlich erworbenen CDs gerippt, sagen wir so an die 3000 MP3s.
Jetzt verkauft er seine Originale und aus irgendeinem Grund bekommt nun
jemand mit, dass da jemand 3000 MP3s auf dem Rechner hat. Preisfrage:
Wie willst Du ohne Originale nachweisen, dass Du die Titel "ordentlich"
erworben, und nicht etwa im Netz heruntergeladen hast?
Sicher nicht. Es sind ja nur Juristen mit einem Hirn ausgestattet, um Gesetze zu verstehen, deswegen verliert ja auch niemals ein Anwalt einen Prozess... äh... Moment, doch, immer der Anwalt des Verlierers... hmmm... darüber sollte man mal nachdenken...*Rechtsberatung ist nämlich (aus guten Grund) dem Anwalt vorbehalten.
Wenn hier jemand Gesetzestexte postet oder erläutert, stellt das natürlich
immer nur die persönliche Meinung des einzelnen dar, sollten aber nicht als
rechtlich bindend verstanden werden.
Ich kann Gesetzestexte zitieren soviel ich will.Dr Rémy schrieb:Äh... ist hier irgend jemand von euch Jurist?
Wenn nein: hört bitte auf hier mit Gesetzestexten herumzuwerfen.
Wenn ja: eigenartig, bin es gewohnt, daß Juristen nur ungern Rechtsauskünfte geben... immerhin sind diese Auskünfte dann ja verbindlich.
Baba, Rémy
SilentCry schrieb:Ein verbreiteter Irrtum. ICH muss mein Eigentum und den rechtmässigen Erwerb nicht nachweisen. Wenn jemand mein Eigentumsrecht bezweifelt, muss DER das beweisen.
SilentCry schrieb:Im Übrigen gibt es in ÖSTERREICH ein Gesetz, dass sogar das Eigentum schützt, wenn man es nur in gutem Glauben erworben hat,
ABGB §367 (österr.!), zB. darf ich in .at in einem Laden etwas kaufen, stellt es sich als gestohlen heraus und das wird auch bewiesen, behalte ich trotzdem das Eigentum, solange ich es in gutem Glauben erworben habe. (Also NICHT auf einem Parkplatz aus dem Kofferraum eines polnischen Lieferwagens sondern zB. in einem Laden oder bei eBay).
SilentCry schrieb:Es sind ja nur Juristen mit einem Hirn ausgestattet, um Gesetze zu
verstehen, deswegen verliert ja auch niemals ein Anwalt einen Prozess...
SilentCry schrieb:Leute - ich weiss, wie unglaublich gerne den Verwertungsbonzen der MI in gebückter Haltung alles geglaubt wird, bei MIR funktionieren diese Einschüchterungen nicht, die Gesetzeslage ist eindeutig und solange die MI nicht noch mehr Politbonzen einkauft, bleibt das so.
SilentCry schrieb:Achja: Natürlich ist das meine Rechtsansicht, nach der ich handle. Jeder, der auch mit Rückgrat durch's Leben gehen will tue das auf eigene Gefahr.
SilentCry schrieb:Ein Anwalt kann Dir auch nur Texte deuten, mit mehr oder weniger Erfahrung und Sekundärliteratur verknüpfen und Dir dann raten das zu tun oder jenes zu lassen.
Dr Rémy schrieb:…
Deswegen finde ich es unnötig Gesetzestexte zu posten bzw. gibt es sicher genug gutgläubige Leute, die glauben daß hier im Forum die Wahrheit steht.
…
Was passiert, wenn der "Ja" sagen würde?Dr Rémy schrieb:Eine Rechtsauskunft beim Juristen ist verbindlich (d.h. es ist so. Frage: Darf ich jemand anderen absichtlich umbringen? Antwort: Nein)
Deswegen geben sie oft keine Antwort bzw. bekommt man häufig nur eine Antwort auf grob gestellte Fragen.
Wir sind hier bei "wenns geht weniger als 300-400 Öcken" angekommen und Du kommst mit nem mini und ner AE anxell42 schrieb:Was spricht gegen einen Airport Express? Kostet samt Mini mit 80GB-Platte sogar weniger als ein neues iBook, und muss dann nicht einmal in der Nähe der Anlage stehen
lg xell
Blumenkraft schrieb:Ersma vielen Dank für die Antworten!
Dass ein G3 ausreichend ist, höre ich natürlich gerne - es soll auch nur iTunes darauf laufen. Was müsste denn für ein solches System ausgegeben werden (iBook, evtl. auch iMac, eMac oder mini) ? Wieviel RAM sind ausreichend ? Da ich das System nicht als stationären Koloss aufbauen möchte, wären auch 12" absolut OK.
Und die CDs wandern dann zunächst in den Keller. (Alternativ spende ich dem iTunes MusicStore genügend Geld und kaufe mich somit rechtlich frei )
Das ist eine sehr gute Frage, die der Kollege mit dem Hang zur "Verbindlichkeit" erklären sollte.Edit: Ich lese gerade, er hat schon.BalkonSurfer schrieb:Was passiert, wenn der "Ja" sagen würde?