CD-Sammlung weg - altes iBook her ??

Aber wenn die CDs wegegeben werden, bitte 1. an ein Backup der Servers denken und 2. mit ordentlicher Qualität rippen
 
SilentCry schrieb:
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten
Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen,
soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. [...etc...]

Mal abgesehen davon, dass hier niemand fundierte juristische Tipps oder
Beratung geben darf*, hier noch ein paar Anmerkungen. Im speziellen
Einzelfall sollte man immer seinen Anwalt bemühen. ;)

§ 53 Absatz 1 UrhG beschränkt sich nicht auf eine einzige Vervielfältigung.
Als Richtschnur hat sich die Zahl sieben etabliert: Sieben Kopien seien
erlaubt. Allerdings ist dies weder Gesetz noch ein Dogma: Maßgeblich ist
das Erfordernis des privaten Gebrauchs. Wer also für seine zehn
Familienmitglieder einen Liedtext kopieren will, damit jeder vom Blatt
absingen kann, darf dies tun. Die Notwendigkeit von zehn Kopien einer
CD ist hingegen nur schwer vorstellbar.

Weiterhin sollte man auch § 53 Absatz 6 UrhG beachten: "Die Verviel-
fältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben
benutzt werden." Das gilt auch für wirklich zunächst für den eigenen
Gebrauch hergestellte Kopien - auch diese dürfen nach dem Gesetz nach
Beendigung des eigenen Gebrauchs nicht verbreitet werden.

Was den Verkauf der Originale angeht: Man stelle sich vor, jemand hat sich
seine ordentlich erworbenen CDs gerippt, sagen wir so an die 3000 MP3s.
Jetzt verkauft er seine Originale und aus irgendeinem Grund bekommt nun
jemand mit, dass da jemand 3000 MP3s auf dem Rechner hat. Preisfrage:
Wie willst Du ohne Originale nachweisen, dass Du die Titel "ordentlich"
erworben, und nicht etwa im Netz heruntergeladen hast?

*Rechtsberatung ist nämlich (aus guten Grund) dem Anwalt vorbehalten.
Wenn hier jemand Gesetzestexte postet oder erläutert, stellt das natürlich
immer nur die persönliche Meinung des einzelnen dar, sollten aber nicht als
rechtlich bindend verstanden werden. ;)
 
SilentCry schrieb:
Du hast zu dem Thema hier eine Menge Unsinn hören müssen.

Fundiert juristisch beantwortet man das so:
Urheberrechtsgesetz
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273 ) – Stand 13. September 2003

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten
Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen,
soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. [...etc...]

Eine gekaufte CD ist keine rechtswidrige Vorlage. Das Gesetz reglementiert nicht, was mit der Vorlage geschehen darf. Du darfst auch bei Deinem Freund eine CD kopieren auf Dein Powerbook, von seiner originalen CD, denn auch das ist privater Gebrauch und keine rechtwidrige Vorlage.

viel Spass mit Deinem Musikserver - klopp die CDs in die Tonne.

Mit solchen Tipps wäre ich verdammt vorsichtig. Hat eine CD einen Kopierschutz, sieht die Sachlage nämlich ganz anders aus.
 
Jaja, der rechtliche Rahmen. Bei den unterschiedlichen Meinungen sollte halt jeder für sich selbst entscheiden. Klar ist doch nur, dass man sich damit durchaus aufs Glatteis begibt. Wer also rippt und dann verkauft muss mit Konsequenzen zumindest rechnen (auch wenn ich niemanden kenne, der schon mal Besuch von freundlichen Festplattenbeobachtern bekam - muss natürlich nichts heißen).

Aber es sind jedenfalls meine Fragen beantwortet worden - danke nochmal!
 
Äh... ist hier irgend jemand von euch Jurist?
Wenn nein: hört bitte auf hier mit Gesetzestexten herumzuwerfen.
Wenn ja: eigenartig, bin es gewohnt, daß Juristen nur ungern Rechtsauskünfte geben... immerhin sind diese Auskünfte dann ja verbindlich.

Baba, Rémy
 
ohne ankläger kein richter...!

solange man die kopierten cds nicht verkauft oder anderen schenkt ist das ok. innerhalb der engeren familie darf man das eh kopieren und weitergeben. zum beispiel ne kopie für den dvd wechsler im auto der ehefrau und eine für den diskman der tochter.
 
Dr Rémy schrieb:
Äh... ist hier irgend jemand von euch Jurist?
Wenn nein: hört bitte auf hier mit Gesetzestexten herumzuwerfen.
Wenn ja: eigenartig, bin es gewohnt, daß Juristen nur ungern Rechtsauskünfte geben... immerhin sind diese Auskünfte dann ja verbindlich.

Auch als Nichtjurist kann man Gesetzestexte zitieren, sind ja frei zugänglich.
Eben, eine verbindliche Auskunft gibt es hier auch nicht, sondern lediglich
eine freie Meinung. ;)
 
sikomat schrieb:
Was den Verkauf der Originale angeht: Man stelle sich vor, jemand hat sich
seine ordentlich erworbenen CDs gerippt, sagen wir so an die 3000 MP3s.
Jetzt verkauft er seine Originale und aus irgendeinem Grund bekommt nun
jemand mit, dass da jemand 3000 MP3s auf dem Rechner hat. Preisfrage:
Wie willst Du ohne Originale nachweisen, dass Du die Titel "ordentlich"
erworben, und nicht etwa im Netz heruntergeladen hast?
Ein verbreiteter Irrtum. ICH muss mein Eigentum und den rechtmässigen Erwerb nicht nachweisen. Wenn jemand mein Eigentumsrecht bezweifelt, muss DER das beweisen.
Im Übrigen gibt es in ÖSTERREICH ein Gesetz, dass sogar das Eigentum schützt, wenn man es nur in gutem Glauben erworben hat,
ABGB §367 (österr.!), zB. darf ich in .at in einem Laden etwas kaufen, stellt es sich als gestohlen heraus und das wird auch bewiesen, behalte ich trotzdem das Eigentum, solange ich es in gutem Glauben erworben habe. (Also NICHT auf einem Parkplatz aus dem Kofferraum eines polnischen Lieferwagens sondern zB. in einem Laden oder bei eBay).

*Rechtsberatung ist nämlich (aus guten Grund) dem Anwalt vorbehalten.
Wenn hier jemand Gesetzestexte postet oder erläutert, stellt das natürlich
immer nur die persönliche Meinung des einzelnen dar, sollten aber nicht als
rechtlich bindend verstanden werden. ;)
Sicher nicht. Es sind ja nur Juristen mit einem Hirn ausgestattet, um Gesetze zu verstehen, deswegen verliert ja auch niemals ein Anwalt einen Prozess... äh... Moment, doch, immer der Anwalt des Verlierers... hmmm... darüber sollte man mal nachdenken...

Leute - ich weiss, wie unglaublich gerne den Verwertungsbonzen der MI in gebückter Haltung alles geglaubt wird, bei MIR funktionieren diese Einschüchterungen nicht, die Gesetzeslage ist eindeutig und solange die MI nicht noch mehr Politbonzen einkauft, bleibt das so.

Achja: Natürlich ist das meine Rechtsansicht, nach der ich handle. Jeder, der auch mit Rückgrat durch's Leben gehen will tue das auf eigene Gefahr.
 
Dr Rémy schrieb:
Äh... ist hier irgend jemand von euch Jurist?
Wenn nein: hört bitte auf hier mit Gesetzestexten herumzuwerfen.
Wenn ja: eigenartig, bin es gewohnt, daß Juristen nur ungern Rechtsauskünfte geben... immerhin sind diese Auskünfte dann ja verbindlich.
Baba, Rémy
Ich kann Gesetzestexte zitieren soviel ich will.
Und was heisst "verbindlich"? Für wen? Warst Du jemals bei einem Anwalt? Die legen Gesetze nur aus, VERBINDLICH ist ein Urteil, wenn Du mit "verbindlich" rechtsgültig meinst. Ein Anwalt kann Dir auch nur Texte deuten, mit mehr oder weniger Erfahrung und Sekundärliteratur verknüpfen und Dir dann raten das zu tun oder jenes zu lassen.

Und natürlich: Wer nur CDs kauft und nur in einem CD-Player spielt, der von der MI auch als ok befunden wird, sie nicht kopiert, nicht verschenkt und sie nur alleine hört, der wird wohl auch noch in 100 Jahren "gesetzestreu" handeln, sollte die MI alle Politiker eingekauft und Strafmass für das Rippen von CDs auch für den Privatgebrauch endlich mit der sofortigen Todesstrafe ohne Prozessnotwendigkeit durchgesetzt haben.
Ein Anwalt, der also dieses rät kann kaum irren, nicht wahr?
 
SilentCry schrieb:
Ein verbreiteter Irrtum. ICH muss mein Eigentum und den rechtmässigen Erwerb nicht nachweisen. Wenn jemand mein Eigentumsrecht bezweifelt, muss DER das beweisen.

Kannst Du das mit einem entsprechenden Gesetzestext belegen?

SilentCry schrieb:
Im Übrigen gibt es in ÖSTERREICH ein Gesetz, dass sogar das Eigentum schützt, wenn man es nur in gutem Glauben erworben hat,
ABGB §367 (österr.!), zB. darf ich in .at in einem Laden etwas kaufen, stellt es sich als gestohlen heraus und das wird auch bewiesen, behalte ich trotzdem das Eigentum, solange ich es in gutem Glauben erworben habe. (Also NICHT auf einem Parkplatz aus dem Kofferraum eines polnischen Lieferwagens sondern zB. in einem Laden oder bei eBay).

Wir sind aber nicht in Österreich. Bitte beim Thema bleiben.

SilentCry schrieb:
Es sind ja nur Juristen mit einem Hirn ausgestattet, um Gesetze zu
verstehen, deswegen verliert ja auch niemals ein Anwalt einen Prozess...

Wenn Du dich in diesem Forum felsenfest auf ein Gesetz stützt und meinst,
dass das, was Du von Dir gibst 100% richtig ist und das jemanden so in der
Form vermittelst, gibst Du eine Rechtsberatung. Und das ist Dir zum einen
nicht erlaubt, zum anderen bringst Du damit das Forum in Gefahr.

SilentCry schrieb:
Leute - ich weiss, wie unglaublich gerne den Verwertungsbonzen der MI in gebückter Haltung alles geglaubt wird, bei MIR funktionieren diese Einschüchterungen nicht, die Gesetzeslage ist eindeutig und solange die MI nicht noch mehr Politbonzen einkauft, bleibt das so.

Letzteres ist eine Behauptung, die erst einmal zu beweisen wäre.

SilentCry schrieb:
Achja: Natürlich ist das meine Rechtsansicht, nach der ich handle. Jeder, der auch mit Rückgrat durch's Leben gehen will tue das auf eigene Gefahr.

Juristisches Halbwissen schützt nicht vor Strafe und stellt auch keinen Freibrief aus.

SilentCry schrieb:
Ein Anwalt kann Dir auch nur Texte deuten, mit mehr oder weniger Erfahrung und Sekundärliteratur verknüpfen und Dir dann raten das zu tun oder jenes zu lassen.

Es hat einen Grund, dass Anwälte existieren, und nicht selbsternannte
Interpretierer von Gesetzestexten juritsiche Angelegenheiten erklären
oder öffentlich in einem Forum so tun, als wenn Gesetze nichts wert sind.

:rolleyes:
 
Eine Rechtsauskunft beim Juristen ist verbindlich (d.h. es ist so. Frage: Darf ich jemand anderen absichtlich umbringen? Antwort: Nein)
Deswegen geben sie oft keine Antwort bzw. bekommt man häufig nur eine Antwort auf grob gestellte Fragen.

Ich habe die Erfahrung gemacht daß Nichtjuristen einfach nur Gesetze zitieren, es sich aber in Wirklichkeit herausgestellt hat, daß bereits der Ansatz komplett falsch war.
Deswegen finde ich es unnötig Gesetzestexte zu posten bzw. gibt es sicher genug gutgläubige Leute, die glauben daß hier im Forum die Wahrheit steht.

Baba, Rémy
 
Dr Rémy schrieb:

Deswegen finde ich es unnötig Gesetzestexte zu posten bzw. gibt es sicher genug gutgläubige Leute, die glauben daß hier im Forum die Wahrheit steht.

Da stimm ich Dir voll zu.
Mir erscheint es völlig unnötig, diesen Thread mit so einer halb- oder volljuristischen Streiterei zuzumüllen, zumal ja auch kein Ergebnis der Diskussion in Sicht ist.

:) p-cord.
 
Dr Rémy schrieb:
Eine Rechtsauskunft beim Juristen ist verbindlich (d.h. es ist so. Frage: Darf ich jemand anderen absichtlich umbringen? Antwort: Nein)
Deswegen geben sie oft keine Antwort bzw. bekommt man häufig nur eine Antwort auf grob gestellte Fragen.
Was passiert, wenn der "Ja" sagen würde?
 
Was spricht gegen einen Airport Express? Kostet samt Mini mit 80GB-Platte sogar weniger als ein neues iBook, und muss dann nicht einmal in der Nähe der Anlage stehen :D

lg xell
 
"Was passiert, wenn der "Ja" sagen würde?"
Was passiert mit einem Arzt, der auf die Frage "wenn ich mir den Kopf abhacke, lebe ich dann weiter?" mit Ja antworten würde und man sich tatsächlich den Kopf abhackt?

Im Falle einer Klage kann man sich auf die Rechtsauskunft des Juristen berufen.
Man wäre dann der Sorgfaltspflicht nachgekommen und hat sich vor der Straftat erkundigt und die Tat ohne Vorsatz - im Glauben etwas legales zu tun - getan.
Mehr als sich bei einem Jursiten über die aktuelle Rechtslage zu erkundigen kann man nicht machen.
Aber wie gesagt, aus eigener Erfahrung (aus dem med. Bereich) weiß ich, daß Auskünfte nur ungern gegeben werden. Ab und zu hört man mal was vor vorgehaltener Hand, aber viel mehr ist bei heiklen Themen oft nicht drinnen.

Baba, Rémy
 
xell42 schrieb:
Was spricht gegen einen Airport Express? Kostet samt Mini mit 80GB-Platte sogar weniger als ein neues iBook, und muss dann nicht einmal in der Nähe der Anlage stehen :D

lg xell
Wir sind hier bei "wenns geht weniger als 300-400 Öcken" angekommen und Du kommst mit nem mini und ner AE an :cool:
 
Die iMacs find ich ein wenig unpraktisch, weil man total an das Display gebunden ist und alte Minis gibts noch nicht.
Ein Cube wäre vielleicht eine billige Alternative, wobei der für die alte Technik noch immer viel zu teuer ist, genauso wie die G4 iMacs.
Oder einfach für €300 einen Windows PC zusammenbasteln...
 
Blumenkraft schrieb:
Ersma vielen Dank für die Antworten!

Dass ein G3 ausreichend ist, höre ich natürlich gerne - es soll auch nur iTunes darauf laufen. Was müsste denn für ein solches System ausgegeben werden (iBook, evtl. auch iMac, eMac oder mini) ? Wieviel RAM sind ausreichend ? Da ich das System nicht als stationären Koloss aufbauen möchte, wären auch 12" absolut OK.
Und die CDs wandern dann zunächst in den Keller. (Alternativ spende ich dem iTunes MusicStore genügend Geld und kaufe mich somit rechtlich frei :D )

Naja also für nur iTunes sollten 256 MB RAM reichen, die Festplatte sagste ja selbst, und Mac OS X 10.1.1 reicht auch...also Hauptsache 10. Wie gesagt, G3 geht auch in Ordnung. Die Festplatte sollte vllt nicht die langsamste sein, damit der Zugriff nicht allzu lang dauert!
 
BalkonSurfer schrieb:
Was passiert, wenn der "Ja" sagen würde?
Das ist eine sehr gute Frage, die der Kollege mit dem Hang zur "Verbindlichkeit" erklären sollte.Edit: Ich lese gerade, er hat schon.
Trotzdem:
Rechtskraft besitzt nur ein Urteil, eine Beratung nicht. Es könnte sein, dass die Anwaltskammer einen Juristen nervt oder ausschliesst, der seinem Clientel laufend falsche Auskünfte gibt und sich die Beschwerden häufen aber sonst...? Wenn der Jurist nicht völlig verblödet ist, wird er dem Klienten sagen, auf welches Gesetz _er_ sich berufen würde. Also in dem Fall "Darf ich jemanden umbringen" würde er vermutlich sagen: "Mord ist nach §... verboten, aber im Zuge von Notwehr oder Nothilfe nach §... ist es möglich, legal einen anderen Menschen..."

Er wird das gleiche tun wie ich hier, das anwendbare Gesetz raussuchen und interpretieren. Ich habe zB. auf der Uni ein Zweimonatsseminar zum Datenschutzrecht absolviert - das läuft genau so ab bei den Juristen, deren einzige Vorteile sind, dass Sie erstens gewohnt sind, die oft unnötig komplizierten Sätze zu lesen, wissen, dass man uU. auch eindeutige Dinge auf ihre Definition im Sinne des Gesetzes prüfen muss (wer weiss zB., was eine Waffe ist?) und er kennt Quellen für Referenzurteile, die er zu seiner Interpretation heranziehen kann.
 
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