Das BVG hätte den Mut aufbringen müssen aufzuzeigen, dass die EU-Vorgabe nicht grundgesetzeskonform umgesetzt werden kann. Das ist bedauerlicherweise nicht geschehen.
Meiner Meinung nach ist es ein schwerer Fehler, die Wahrung des Grundgesetzes dem guten Willen verständiger Politiker zu überlassen, anstatt ganz klar und deutlich ein Urteil darüber zu fällen, was im Rahmen der garantierten Grundrechte erlaubt und was falsch ist.
Aber das BVG hat doch klar das bisher gültige Gesetz als nichtig verworfen, weil es verfassungswidrig ist, und nichtig heißt in dem Fall, es ist so zu sehen, als wenn das das Gesetz nie existiert hat.
Gut, es hat jetzt nicht die entsprechende EU Richtlinie als verfassungswidrig angesehen.
Das Problem aber wäre in so einem Fall gewesen, zumindestens habe ich es so verstanden, hätte das dann dem EuGH vorgelegt werden müssen, der dann hätte darüber entscheiden müssen.