Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung gestoppt!

CharlieD

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Moinsen!

Eine, wie ich finde mal wirklich wichtige und interessante Entscheidung aus Karlsruhe:

http://www.n-tv.de/politik/Karlsruhe-stoppt-Vorratsdatenspeicherung-article754553.html

Eine Speicherung ist zwar grundsätzlich möglich, aber diese "Gießkannen-Geschichte", d.H. pauschal mal im Vorfeld alles weg zu speichern was so geht, ist scheinbar vom Tisch.
Und: Alles, was bereits gespeichert ist, muss gelöscht werden! :upten:

Grüße
Charlie
 
Was mit anderen Worten bedeutet das ein neues spezifisches Gesetz geschaffen werden muss und geschaffen wird, dass die Datensammelei auf rechtliche Füße stellt.
Damit haben wir einen Aufschub von 2, maximal 3 Jahren erreicht. :noplan:
 
Was mit anderen Worten bedeutet das ein neues spezifisches Gesetz geschaffen werden muss und geschaffen wird, dass die Datensammelei auf rechtliche Füße stellt.
Damit haben wir einen Aufschub von 2, maximal 3 Jahren erreicht. :noplan:
Mag sein, aber zumindest vorerst ist es vom Tisch. Zudem zeigt das, das sich unsere Politiker eben doch nicht alles erlauben können!

Das es auf lange Sicht nicht VIEL besser wird, glaube ich auch, aber immerhin - bisschen besser ist schon mal besser als gar nicht! ;)

Charlie
 
Wenn ich das richtig verstanden hab, dann werden jetzt ne menge Abmahn-Anwälte arbeitslos... wird ja alsbald alles gelöscht werden...
 
Um die Argen in ihrer jetzigen Form zu erhalten bedarf es einer Änderung im Grundgesetz. Das kommt daher das im GG die Zuständigkeiten von Bund, Land und Kommune geregelt sind. Mit einer 2/3 Mehrheit kann das Grundgesetz geändert werden und genau das haben Schwarz/Gelb geplant. Ganz offiziell, handelt sich ja nur um eine kleine Änderung um, wie geschrieben das Konstrukt Arge in seiner jetzigen Form belassen zu können.
Wenn das GG auch in Richtung Datenspeicherung geändert wird, kann auch das Bundesverfassungsgericht nichts anderes mehr tun als zuzustimmen. Da eine Datenspeicherung dann ja dem GG entsprechen würde.

Wer ist bereit zu wetten das es nicht so kommen wird?
 
Was mit anderen Worten bedeutet das ein neues spezifisches Gesetz geschaffen werden muss und geschaffen wird, dass die Datensammelei auf rechtliche Füße stellt.
Damit haben wir einen Aufschub von 2, maximal 3 Jahren erreicht. :noplan:
Na denn: die Zeit genutzt und schnell noch die Lager gefüllt... ;)
 
Natürlich wird es schlimmer kommen. Politik kann nicht besser sein als die Politiker. Aber - und das ist immerhin auch schon was - wurden jetzt die illegalen Willkürentscheidungen der letzten Bundesregierung rückgängig gemacht.

Das Gesetz ist doch insich schon einfach schlecht gemacht, weil es einen wesentlichen Aspekt überhaupt nicht geregelt hat: Kostenübernahme. Dummerweise sind wir nun wieder die Dummen (daher: die die zahlen werden) wenn nun einige Firmen (zurecht) nun auf Schadensersatz klagen.

Ich finde, daß Politiker die Gesetze auf den Weg bringen die gegen das Grundgesetz verstoßen, doch schon mal ein paar Jahre ihr aktives Wahlrecht verlieren sollten, damit sie Zeit haben, nachzudenken was da denn nun nicht so gut dran war.

Das BVerG ständig mit den miesen Gesetzen zu beschäftigen kann es ja nun auch nicht sein, ich kann überhaupt keinen Lernprozess erkennen - noch nicht mal das Eingeständnis einen Fehler gemacht zu haben.
 
Was mit anderen Worten bedeutet das ein neues spezifisches Gesetz geschaffen werden muss und geschaffen wird, dass die Datensammelei auf rechtliche Füße stellt.
Damit haben wir einen Aufschub von 2, maximal 3 Jahren erreicht. :noplan:

Wir? :suspect: Habt ihr was angestellt?
 
@Ugh
wann gestehen sich politiker ein fehler gemacht zu haben? es ist doch wesentlich einfacher den schwarzen peter jemand anderes zuzuschieben...
 
Aufschub, naja gut, aber die Anforderung der Speicherung und Weitergabe sind erheblich verschärft worden, die Anforderung erheblich höher, der Datenschutz muss erheblich verbessert werden.
Warten wir mal ab, wie dann ein neues Gesetz aussehen wird.
Vielen Sachen die mit der alten Vorratsdatenspeicherung möglich waren, wird es in der Zukunft nicht mehr geben können, weil das Bundesverfasssungsgericht in der Urteilsbegründung einige Anforderungen festgelegt hat, an die der Gesetzgeber nicht mehr vorbeikommt, wenn ein neues Gesetz gemacht werden muss.
 
Wenn ich das richtig verstanden hab, dann werden jetzt ne menge Abmahn-Anwälte arbeitslos... wird ja alsbald alles gelöscht werden...

Na ja, da wäre ich mir jetzt nicht so sicher.
Bei FOCUS-Online war folgender Absatz zu sinden:
"Einzig bei den Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen, den sogenannten IP-Adressen, legte das Gericht den Maßstab nicht so streng an. Mit den IP-Adressen kann zwar der Absender einer anonymen E-Mail oder der Betrachter einer Kinderpornoseite ausfindig gemacht werden. Ein Persönlichkeitsprofil kann damit aber nicht erstellt werden, weil dieses Adresse bei jeder Verbindung im Internet neu vergeben werden."
Quelle
 
Wenn ich das richtig verstanden hab, dann werden jetzt ne menge Abmahn-Anwälte arbeitslos... wird ja alsbald alles gelöscht werden...

Ohne jetzt alles durchgelesen zu haben, was ist denn jetzt mit denen, die auf Grund der Vorratsdatenspeicherung abgemahnte?
Haben die einen rechtlichen Anspruch auf irgendwas, oder habe die die A-Karte gezogen?

Denn immerhin hätten dann Syndicus' und Grevenbriochs Plagiate ihre Abmahnung auf illegal beschafften Daten erstellt. Insofern wäre es doch lustig, wenn man diesen Herren nun eine Abmahnung zukommen lassen könnte, in Zukunft darauf zu verzichten, illegal Daten zu beschaffen...
 
Na ja, da wäre ich mir jetzt nicht so sicher.
Bei FOCUS-Online war folgender Absatz zu sinden:
"Einzig bei den Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen, den sogenannten IP-Adressen, legte das Gericht den Maßstab nicht so streng an. Mit den IP-Adressen kann zwar der Absender einer anonymen E-Mail oder der Betrachter einer Kinderpornoseite ausfindig gemacht werden. Ein Persönlichkeitsprofil kann damit aber nicht erstellt werden, weil dieses Adresse bei jeder Verbindung im Internet neu vergeben werden."
Quelle


Denke auch dass sich bei der Speicherung der IP Adressen nichts ändern wird, in der Urteilsbegründung hat der Hr. Papier sogar gesagt, dass u.U. das auch bei Ordnungswidrigkeiten in Betracht kommen kann.

Nur was da auch nicht geht, ist die Vorgehensweise, wir speichern erstmal und dann schauen wir mal was wir damit machen.

Ich denke auch bzgl der IP Adressen muss dann festgelegt werden, an wen und wegen was diese Daten dann herausgegeben werden.

Es muss jedoch genau definiert werden welche, da denke ich mal, dass Urheberrechtsgeschichten auch mit erfasst werden, Ordnungswidrigkeiten sind da nochmal eine Ebene höher, immerhin Straftaten, wenn auch keine schweren.

Zivilrechtlich allerdings denke ich, wenn ich die Urteilsbegründung nochmals so Revue passieren lasse, dass eine Herausgabe von IP Adressen usw. wahrscheinlich nicht möglich sein wird.

Dem Bundesverfassungsgericht war wichtig, dass kein Bewegungsprofil von Leuten erstellt werden kann, bzw. hat das Augenmerk vor allem auf die Telefon und Mobilfunkverbindungsdaten gelegt.

Der CCC hat da anhand einer fiktiven Person schon herausgearbeitet, wie dass dann u.U. möglich wäre, anhand des Aufenthalts in der jeweiligen Funkzelle, man dann schön die Bewegung der fiktiven Person verfolgen kann usw.
 
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“

Benjamin Franklin
 
Wenn ich mir mal vorstelle, was mit dem Urteil des BVG zu den Hartz IV Gesetzen passiert, dann wird mir auch bezüglich Vorratsdatenspeicherung bange.

Das BVG hat doch klipp und klar festgestellt, dass es ihm darum geht, dass die Hartz IV Sätze nach nachvollziehbaren Kriterien eine menschenwürdige Grundsicherung darstellen müssen und dass es insbesondere nicht angeht, dass Kinder als 60 % - Erwachsene behandelt werden. Über eine etwaige generelle Anhebung der Sätze hat es ausdrücklich nichts gesagt. Und was ist passiert: Westerwelle bezeichnet die Vorgaben des BVG als spätrömische Dekadenz und es wird jetzt leidenschaftlich darum gestritten, ob die Sätze erhöht oder reduziert werden müssen. Vom Geist des Urteils ist keine Rede mehr.

Und ähnliches befürchte ich beim heutigen Urteil bezüglich Vorratsdatenspeicherung. Das BVG hat ja ausdrücklich die Möglichkeit der Speicherung als solches nicht gekippt, sondern nur dargelegt, dass sehr strenge, nachvollziehbare Maßstäbe an die Speicherung und Verwendung der Daten anzulegen sind. Auch hier hat das BVG dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass es um den Ton geht, der die Musik macht. Und eben auch hier befürchte ich, dass der Geist des Urteils munter zerredet werden wird und im Ergebnis dann die Politiker versuchen, unter dem Deckmantel von EU-Regeln fast wieder die gleiche Speicherung und Verwendung wie bisher in Gesetzesform zu gießen.

Das BVG hätte den Mut aufbringen müssen aufzuzeigen, dass die EU-Vorgabe nicht grundgesetzeskonform umgesetzt werden kann. Das ist bedauerlicherweise nicht geschehen.

Meiner Meinung nach ist es ein schwerer Fehler, die Wahrung des Grundgesetzes dem guten Willen verständiger Politiker zu überlassen, anstatt ganz klar und deutlich ein Urteil darüber zu fällen, was im Rahmen der garantierten Grundrechte erlaubt und was falsch ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Telekom hat heute angekündigt, keine Daten mehr zu speichern und die alten zu löschen:

http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5iaYdygKz-pcaBKC45F-iktMCfJow

Weiterhin ist es ja auch so, dass für ein neues Gesetz die Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger, FDP, zuständig ist. Die Dame gehörte mit zu den Klägern und hat schon erklärt, dass für sie keine Eile besteht, ein neues Gesetz zu verfassen.

Zumindest die nächsten 3 1/2 Jahre dürfte Schluss mit dem Unfug sein. Bis dann wieder ggf. die Sozis in der Regierung sind und mal wieder dem Staat mehr trauen als den Menschen. :(
Weniger Staat ist auch hier mehr...
 
Beispiellos …

Na ja, da wäre ich mir jetzt nicht so sicher.
Bei FOCUS-Online war folgender Absatz zu sinden:
"Einzig bei den Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen, den sogenannten IP-Adressen, legte das Gericht den Maßstab nicht so streng an. Mit den IP-Adressen kann zwar der Absender einer anonymen E-Mail oder der Betrachter einer Kinderpornoseite ausfindig gemacht werden. Ein Persönlichkeitsprofil kann damit aber nicht erstellt werden, weil dieses Adresse bei jeder Verbindung im Internet neu vergeben werden."
Quelle: Focus.de
Ich lass mir gerne unterstellen, ich hätte vielleicht eine recht konservative, ja sogar möglicherweise archiaisch anmutende Sicht der Dinge, aber gerade diese Aussage grenzt für mich schon an Agitation und ist ein Parade-Beispiel ohnegleichen für die unvergleichlich hetzend-propagandistische Volksverdummung unserer Tage.

Jeder Mensch, der sich auch nur annähernd mit der Thematik befaßt, weiß, daß selbstverständlich damit Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile erstellt werden können …

… und dann wird als Argument angegeben, daß ja die „Adresse bei jeder Verbindung im Internet neu vergeben“ wird.
Da fällt einem wirklich nichts mehr zu ein - und das Schlimme daran ist, daß es der gemeine Pöbel/Mob am Frühstückstisch beim lesen seiner Zeitung auch noch für die Wahrheit nimmt … :faint:

Man kann gar nicht soviel fressen, wie man ****** wollte … :mad:


In diesem Sinne

Smartcom
 
Wer's glaubt …

[…]
Weiterhin ist es ja auch so, dass für ein neues Gesetz die Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger, FDP, zuständig ist. Die Dame gehörte mit zu den Klägern und hat schon erklärt, dass für sie keine Eile besteht, ein neues Gesetz zu verfassen.

Zumindest die nächsten 3 1/2 Jahre dürfte Schluss mit dem Unfug sein. Bis dann wieder ggf. die Sozis in der Regierung sind und mal wieder dem Staat mehr trauen als den Menschen. :(
Weniger Staat ist auch hier mehr...

Wenn Sie ernsthaft in dem Glauben sind, daß es daran scheitern sollte - an einer einzigen Person die an der richtigen Stelle zu sitzten pflegt, dann muß ich Ihnen leider mitteilen, daß Sie sehr, sehr naiv sind.

Man kann doch nicht allen Ernstes auf irgendwelche Leute Rücksicht nehmen, die auf einmal ein Hirngespinst haben ?!

Wenn sie nicht spurten sollte [was ich nicht mal ansatzweise glaube], wird sie notfalls aus dem Weg geräumt und macht platz für einen besser Passenden - sei‘s nun mit einer dieser beliebten „Staatsaffären“ á la Ulla Schmidt oder was auch immer …

Fakt ist, ich habe nicht Verfassungsbeschwerde eingelegt, um Irgendjemandem eine Ohrfeige zu verpassen, sondern um Menschenrechte zu schützen.
Und damit bin ich [oder sind wir] weitestgehend gescheitert …

Die verdachtsunabhängige Speicherung personenbezogener Daten [in oder auch in
großem Umfang] ist laut BVerfG grundsätzlich verfassungsgemäß.
Das ist ein schlimmes Fehlurteil … Und für uns eine Niederlage.

Aber man hat ja schon damals [Juni 2009] mit dem Lissabon-Urteil gesehen, daß sie grundsätzlich zu Allem „Ja und Amen“ sagen, was auch immer ihnen hingeworfen wird zu entscheiden - komme was da wolle …

Von daher hab' ich auch nichts Anderes erwartet, als wieder eine [wenngleich auch etwas aufgepumpte] Nebelkerze für den Mob, damit er sich freuen kann - bis er‘s realisiert - wenn denn dann … :cake:


In diesem Sinne

Smartcom
 
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