Bräuchte mal euren Rat wegen Ebay Ärger...

Le Guignol

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Hi!

Ich bräuchte mal euren Rat, was ihr an meiner Stelle tun würdet.
Ich hab mir vor ca. 2 Wochen bei ebay ein altes Postfahrrad ersteigert. Für schlappe 5€ hab ich am Ende den Zuschlag bekommen. Nach Ende der Auktion hab ich das Geld überwiesen. Leider kam es wieder zurück, weil mir der Verkäufer erst nach 4 Mails seinen richtigen Namen genannt hat. Er ist im allgemeinen nicht besonders freundlich. Nach seinen Angaben versteigert er das Rad für einen Freund. Nachdem das Geld wieder zurück kam und er mir seinen richtigen Namen genannt hat, habe ich das Geld erneut überwiesen und warte seitdem, dass das Rad versendet wird. Eine Weile lang war es ruhig. Es kamen keine Mails usw. Am Samstag kam dann eine Mail, in der er sich entschuldigte, dass er wohl irgendwie nicht ins Netz kam. In der Mail schrieb er, dass der eigentliche Besitzer sich am nächsten Tag telefonisch bei mir melden will. Dies ist bis jetzt noch nicht passiert. Inzwischen haben wir Montagabend und ich werde von Tag zu Tag weiter vertröstet, dass er morgen ganz sicher anrufen wird. Ich hab langsam die Schnauze voll. Wie würdet ihr in der Sache weiter verfahren?

Gruß
Le Guignol
 
frist setzen und sagen das danach die polizei eingeschaltet wird, bei nichteinhaltung anzeige erstatten. bei den meisten reicht die androhung.
 
Ich bin bisher von eBay-Ärger verschont geblieben, aber langsam macht verkaufen glaub ich keinen Spaß mehr.

Am Wochenende hab ich 4 Dual-CPU-Mainboards verkauft, Versand nur nach Deutschland.

1. Mainboard: einer aus Belgien
2. Mainboard: will das Board nicht, weil er angeblich meinen -in rot und fett gedruckten- Satz "übersehen" hat, dass die beiden CPUs auf dem Foto nicht dabei sind und ihm das Board zu teuer ist
3. Mainboard: einer aus Österreich, will das Board nicht, weil er einen ganzen IBM-Server bekommen hat und das Board jetzt nicht mehr braucht
4. Mainboard: alles ok

Super, oder? :mad:
 
1-3 würd ich f*cken und auf Einhaltung des Vertrages pochen bis das Blut spritzt. Wo geht denn sowas?
 
...warten. Wenn er anruft, ruft er an - wenn nicht, dann nicht.

Für die läppischen 5 Kröten wäre MIR jeder weitere Aufwand zu gross.
Geht´s ums Prinzip, melde ihn bei ebay - geht´s ums Geld vergiss es.
Wenn Du willst kannst Du versuchen ihm ein wenig Angst zu machen:
Schick ihm eine mail und schreib was von Anzeige, Anwalt, ...whatever.
Aber ernsthaft: Für 5€und nen alten Postgaul hast Du doch schon genug
Zeit verplempert.
 
Easy Flower, da hilft nur sachliches und bestimmtes Auftreten:

Beispieltext:

Sehr geehrter Herr BlaBla,

am tt.mm.jjjj habe ich bei Ihnen ein Postrad zum endgültigen Verkaufspreis
von 5 Euro ersteigert. Den Kaufpreis haben Sie bereits vorab per Überweisung
erhalten. Bitte teilen Sie mir umgehend, spätestens jedoch in 5 Werktagen mit,
wann ich mit der Lieferung des Artikels rechnen kann.

Ich darf darauf hinweisen, dass mit Abschluss der Auktion ein verbindlicher
Kaufvertrag geschlossen wurde, dessen Erfüllung sowohl vom Käufer, als
auch vom Verkäufer einzuhalten ist.

Da ich die Ware bereits bezahlt habe, ist es nun an Ihnen, den Kaufvertrag
zu erfüllen. Sollte die Ware nicht zum o.a. Termin bei mir eintreffen, werde
ich eBay über ihre Handlungsweise informieren.

MfG


.... snip....

Das mag eine kleine Spur zu autoritär klingen, aber nur so erreicht man
etwas im Leben. Allerdings erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Liefer-
zeit von bis zu 14 Tagen vertretbar ist.

Alternativ kannst Du den Verkäufer auch bitten, das Geschäft in beider-
seitigem Einvernehmen rückgängig zu machen, und auf Rücküberweisung
des bereits bezahlten Kaufpreises drängen.

Mache bitte nicht den Fehler, und drohe mit einer negativen Bewertung.
Das kann, wenn es hart auf hart kommt, von einem windigen Anwalt als
Nötigung ausgelegt werden.

Probiere es zunächst auf die "sanfte Tour", in der ich den obigen Text
trotz seiner Schärfe einstufe.

Viel Glück!

:)
 
Im grunde wurde schon alles gesagt.... Das muss jeder selber entscheiden, wie er mit diesen schnarchnasen umgeht, die es leider im Moment immer mehr bei Ebay gibt.

Nur sollte man sich immer vor Augen halten, dass je öfter diese Nasen mit solchen Aktionen "och ich kaufs lieber doch nicht" oder "ich überweise das Geld lieber erst nächstes jahr", durchkommen, desto dreister werden sie.... Ich denke ab beträgen von 50 Euro sollte man wirklich die Instanzen durchgehen, bzw. der Rechtsabteilung von Ebay druck machen, denn ohne Druck geschieht da auch nichts wirklich schnell...

Tja, dann noch viel Glück allen Ebayern! Auf das das Geld in Strömen fließen möge...
 
Schon! Scheiss drauf...

Hört sich jetzt vielleicht doof an, aber der Kerl ist eve. auch in ner blöden Situation ;) Vielleicht hat er großspurig vor seinem Freund angegeben, wieviel mit so einem alten Fahrad bei ebay noch zu holen sei, und hat ihm angeboten, das für ihn zu erledigen... Jetzt geht das Teil aber für 5 Euro über den Ladentisch ... sehr peinlich ... verstehst was ich mein ;)

Du kannst ihm ja anbieten, dass er das Geld einfach zurückschickt, und du das ganze vergisst...

grüsse!

// Achja: Geht es um die 5 Euro + Versandkosten, oder zahlt vielleicht sogar der Verkäufer den Versand? :p
 
Original geschrieben von Ebbi
Ich bin bisher von eBay-Ärger verschont geblieben, aber langsam macht verkaufen glaub ich keinen Spaß mehr.

Am Wochenende hab ich 4 Dual-CPU-Mainboards verkauft, Versand nur nach Deutschland.

1. Mainboard: einer aus Belgien
2. Mainboard: will das Board nicht, weil er angeblich meinen -in rot und fett gedruckten- Satz "übersehen" hat, dass die beiden CPUs auf dem Foto nicht dabei sind und ihm das Board zu teuer ist
3. Mainboard: einer aus Österreich, will das Board nicht, weil er einen ganzen IBM-Server bekommen hat und das Board jetzt nicht mehr braucht
4. Mainboard: alles ok

Super, oder? :mad:
 

1 und 3 sind eigentlich nicht relevant, da Du ausdrücklich nur innerhalb
Deutschlands Versand angeboten hast. Also kannst Du auch nicht auf
Abnahme der Ware drängen.

Punkt 2: Pech für den Käufer und reine Kulanz von Dir, das Geschäft nicht
durchzuführen. Stichwort Angebot an Zweitbieter? Auch hier gilt: Gekauft
ist gekauft. Am besten vergessen und unter negative Lebenserfahrung
verbuchen, alles andere ist den Aufwand bei dem Preis (sag ich jetzt mal)
nicht wert.

Oder: Frist setzen (10 Werktage), in der die Ware bezahlt werden soll.
Wenn dieses nicht geschieht, kannst Du ohne Bedenken eine negative
Bewertung abgeben, das der Käufer nicht bereit war, den Kaufvertrag
zu erfüllen. Aber auch hier bitte nicht vorher damit drohen.

;)
 
Original geschrieben von HAL9500
 

1 und 3 sind eigentlich nicht relevant, da Du ausdrücklich nur innerhalb
Deutschlands Versand angeboten hast. Also kannst Du auch nicht auf
Abnahme der Ware drängen.

Punkt 2: Pech für den Käufer und reine Kulanz von Dir, das Geschäft nicht
durchzuführen. Stichwort Angebot an Zweitbieter? Auch hier gilt: Gekauft
ist gekauft. Am besten vergessen und unter negative Lebenserfahrung
verbuchen, alles andere ist den Aufwand bei dem Preis (sag ich jetzt mal)
nicht wert.

Oder: Frist setzen (10 Werktage), in der die Ware bezahlt werden soll.
Wenn dieses nicht geschieht, kannst Du ohne Bedenken eine negative
Bewertung abgeben, das der Käufer nicht bereit war, den Kaufvertrag
zu erfüllen. Aber auch hier bitte nicht vorher damit drohen.

;)
 

Wichtig ist auch eine Info an ebay, damit man seine Provision wiederbekommt.
 
Original geschrieben von stadtkind
 

Wichtig ist auch eine Info an ebay, damit man seine Provision wiederbekommt.
 

Stimmt, ganz vergessen und nicht unwichtig...

:rolleyes:

Wenn es schiefgeht, die Ware also nicht abgenommen wird, kurze
formelle Mitteilung an eBay, das der Artikel vom Käufer trotz mehr-
facher Aufforderung nicht abgenommen wurde.
 
Hast du die Adresse von dem Kerl? Weißt du, wer sein Arbeitgeger ist? Weißt du wo er sein Auto parkt?

Wenn nicht, Vorgehensweise a la HAL9500!

:D
 
Danke erstmal für eure Antworten. Der Verkaufspreis waren 5€... das ist schon ganz richtig. Nur kommen noch 46€ Versand mit drauf, was nach Adam Riese 51 Kröten macht. Den Betrag finde ich dann schon ein wenig zu hoch, um das Ganze unter den Tisch fallen zu lassen. Ich hab ihm die 51€ auch überwiesen....
Werd ihm jetzt gleich nochmal schreiben...

Gruß
Cornelius
 
lol du kaufst was, und der preis verzehnfacht sich durch den versand?? sorry, aber für das geld kriegst du n neues rad.
 
Hast du ne Ahnung, was ein Rad heute kostet? Für 40€ kriegst du ne ganz alte Mecke... wenn überhaupt... Neue Räder fangen bei 100€ und mehr an... leider... und es ist ja auch nur für die Uni gedacht...
 
Original geschrieben von Le Guignol
Hast du ne Ahnung, was ein Rad heute kostet? Für 40€ kriegst du ne ganz alte Mecke... wenn überhaupt... Neue Räder fangen bei 100€ und mehr an... leider... und es ist ja auch nur für die Uni gedacht...
 

*alles ganz schrecklich*

Also für 5 Kröten würd ich mich auch schwer tun das Ding zu verpacken und zu verschicken...
Nimms doch etwas lockerer, der Typ hat halt das Ebay-Ding nicht ganz begriffen. Schade für ihn, und du bleib ma locker, damit beim nächsten Kauf dein Ebay-Verständnis nicht zu nem Stacheldraht wird.
Schwamm drüber und an die Menschheit glauben.

P.s. du kriegst privat in Kleinanzeigen n echt cooles Bike von Leuten, die sich sowas angeschafft haben und dann doch nicht brauchen....
Da biste locker mit 40 € gut dabei.
Also net heulen, reiß dich zusammen und ab durch die Mitte

:)
 
Bei fünf Euro würde ich mich ärgern und den Fall zumindest in der Bewertung schildern, um andere zu warnen und anschließend E-Bay informieren. Als Streitwert taugt der Betrag wohl leider wirklich nicht. Aber bei einem Betrag über 50 Euro (wegen Versand) solltest Du wirklich hartnäckig bleiben. Immerhin bist Du im Recht, sodass der andere ein eventuelles Prozessrisiko trägt. Ihr habt einen stinknormalen Kaufvertrag abgeschlossen, egal ob virtuell oder nicht.

Es wäre schlimm, wenn Leute bei Auktionen Geld ohne Gegenleistung einheimsen, nur weil sie darauf hoffen, dass man wegen geringer Beträge eh nichts macht. Sollte man damit tatsächlich Erfolg haben, dann bitte ich euch um eine kurze Mitteilung. Dann beginne ich diesen Betrug im großen Stil ;)

5 Euro pro Tag = 1825 Euro pro Jahr. Davon kann man zwar nicht leben, aber ein toller Jahresurlaub mit Mietwagen oder Wohnmobil ist auf jeden Fall regelmäßig gesichert...

Wenn so etwas Standard wird, kann man Internetauktionen wohl mittelfristig vergessen. Also: Wer den Cent nicht ehrt...
 
Original geschrieben von HAL9500
[B
Punkt 2: Pech für den Käufer und reine Kulanz von Dir, das Geschäft nicht
durchzuführen. Stichwort Angebot an Zweitbieter? Auch hier gilt: Gekauft
ist gekauft. Am besten vergessen und unter negative Lebenserfahrung
verbuchen, alles andere ist den Aufwand bei dem Preis (sag ich jetzt mal)
nicht wert.

Oder: Frist setzen (10 Werktage), in der die Ware bezahlt werden soll.
Wenn dieses nicht geschieht, kannst Du ohne Bedenken eine negative
Bewertung abgeben, das der Käufer nicht bereit war, den Kaufvertrag
zu erfüllen. Aber auch hier bitte nicht vorher damit drohen.

;) [/B]

eMail von ihm (nach meiner automatisierten eBay-Mail)

Hallo,
wie ich bereits vor Schluß mitgeteilt habe werde ich den Artikel nicht kaufen. Bitte wende dich an den Zweithöchstbieter um eventuell mit ihm das Geschäft abzuschließen.
Es tut mir Leid,wenn Du mich negativ bewertest kann ich gut verstehen,ich kann ja nichts dagegen tun.


Antwort von mir:


Hallo ***,

Ihre erste Mail habe ich gar nicht gesehen, die ist im "Junk" Ordner verschwunden.
Das tut mir sehr leid, dass Ihnen das Mainboard zu teuer ist, aber ich denke Sie kennen die AGB von eBay: http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement-faqs.html#5

F. Welche genauen Verpflichtungen habe ich gegenüber dem Verkäufer, wenn ich ein Gebot abgebe?
A. Wenn Sie ein Gebot abgeben und am Ende der vom Verkäufer festgelegten Angebotsdauer der Höchstbietende sind, kommt grundsätzlich ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande.

Die grundsätzliche Möglichkeit dem Zweitbieter ein Angebot zu unterbreiten, ist nicht automatisch ein Freibrief um einen Artikel dann doch nicht zu kaufen.

Mir ist zwar bisher schleierhaft, wie man einen fett gedruckten roten Satz am Anfang der Auktionsbeschreibung übersehen kann, aber gut.
Da ich noch andere Hardware bekommen habe und die CPUs nun doch nicht mehr brauche, könnte ich Ihnen anbieten das Mainboard einschliesslich der beiden CPUs zu verkaufen. Ihrer eigenen Aussage nach, ist das genau das was Sie wollten. Ein angemessender Preis ist EUR 120,- für Mainboard und die beiden Pentium III CPUs mit jeweils 500MHz.

Mit freundlichen Grüßen,
***
 
Ehrlich gesagt, wenn Du auf die 120.- Euro nicht zwingend angewiesen bist, würde ich
dem Patienten, äh, Käufer eine Frist von 10 Werktagen setzen, in denen der Artikel
zu bezahlen ist. Wenn diese Frist wirkungslos verpufft, ab zum Anwalt damit. Das
Recht ist absolut auf deiner Seite, wie Du den AGB von eBay schon entnommen hast.
Das Ding mit dem Zweitbieter ist reine Kulanz.

Fakt ist: Der Anwalt kostet Dich keinen Cent. Also wie bereits oben erwähnt: Wenn
Du die 120.- Euro, respektive den Kaufpreis ohne CPUs nicht zwingend benötigst,
wech damit zum Rechtsverdreher Deines Vertrauens. Der wird das ganze dann mit
einer feinen Kostennote seiner Arbeit an den Käufer schicken.

Die Nummer habe ich auch gerade gestartet, und wird von mir, wenn es sein muss,
bis zur Pfändung durchgezogen. Ab einem VK von 100 Euro habe ich keine Lust, dem
Käufer hinterherzulaufen, bloss weil der zu Dumm zum Lesen war.

Beliebt ist auch die Ansage: "Oh, ich habe kurz vor Schluss geboten und erst hinter
her gesehen, dass ich den Artikel garnicht gebrauchen kann". Kann ich nur sagen:
Sorry Käufer, dein Problem. Dann verkauf den Artikel weiter. Alles andere
interessiert mich nicht.

Fazit: Der unmündige Bürger ruft die Polizei. Der mündige Bürger geht zum Anwalt.

;)
 
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