Bräuchte mal euren Rat wegen Ebay Ärger...

Original geschrieben von HAL9500
Fazit: Der unmündige Bürger ruft die Polizei. Der mündige Bürger geht zum Anwalt.
 

Richtig so. ...und bitte alle Schriftwechsel (inklusive E-mails!) aufbewahren, AGBs des Tages(!) sichern, ja selbst Telefongespraeche notieren. Das macht "unsere Arbeit" deutlich einfacher.

;) :D

der GermanUK
 
Original geschrieben von HAL9500
 

Stimmt, ganz vergessen und nicht unwichtig...

:rolleyes:

Wenn es schiefgeht, die Ware also nicht abgenommen wird, kurze
formelle Mitteilung an eBay, das der Artikel vom Käufer trotz mehr-
facher Aufforderung nicht abgenommen wurde.
 

Hmm, das geht doch unter dem Punkt "Unzuverlässigen Bieter melden".
Dann einfach als Grund angeben, dass man sich mit dem Bieter
einig geworden ist (der bekommt dann keinen Ärger) und dann wird das Geld wieder dem Konto gut geschrieben.
So hab' ich das jedenfalls mal gemacht.

Gruss,
Thomas
 
@HAL9500:

Ich glaube mein "Kunde" stellt sich taub. :)
Vielleicht werde ich morgen mal sicherheitshalber gleich mal beim Anwalt anrufen...
 
Hi Ebbi,

Ruf auf jeden Fall mal beim Anwalt an, bzw. drohe ihm noch ein wenig,

der hält dich ja wirklich für blöd, wahrscheinlich geht er davon aus, das du ja auch außer einer negativen bewertung nichts machen kannst, und kündigt dann seinen Akount um sich neu anzumelden.

So eine S..

Ich würde ihm ordentlich einheizen, auch wenn sich ein Verfahren für dich nicht rechnen wird.

(und meistens wissen das die Kerle)

Aber schreib ihm einfach so in der Art, das es dir ums prinzip geht, und das du auf jeden Fall deinen Anwalt einschalten wirst um die Sache zu klären, du kannst ja noch schreiben, das du dann zwar draufzahlst, das es dir die Sache aber wert ist, und das er noch am günstigsten wegkommt, wenn er dir den Artikel jetzt abnimmt und dann bei ebay weiterverkauft.

mfg,

Flo
 
@ebbi

Wie ich schon oben erwähnt habe: Frist setzen und gleichzeitig "Abgabe der
Angelegenheit an deinen Anwalt zwecks Wahrnehmung deiner Interessen"
erwähnen. Wirkt manchmal Wunder...

Viel Glück.

:)
 
Danke, das mache ich dann auch, wobei ich eigentlich keine Zeit dazu habe dauernd zum Anwalt zu rennen (für den Fall dass sich die beiden nicht einschüchtern lassen). Aber alleine die Freude ein Exempel zu statuieren reicht schon.
Im Moment stellen sie sich beide taub und reagieren nicht auf mein Angebot, vielleicht melden sie sich ja auf die Erinnerungsmail von eBay.
 
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