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Your product is covered for eligible hardware repairs and service under Apple's Limited Warranty.
Sag ich doch: ein halbes Jahr Garantie, danach Übergang in die Gewährleistung.
Mach mal deine Klappe nicht soweit auf Taz...
Und nun?
Nein. Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der Hersteller kann so ziemlich alles oder auch quasi nichts in der Garantie garantieren. Ein Beispiel für die Garantie ist Eastpack. Dort bekommt man im Ausland lebenslange Garantie auf Materialfreiheit und Nähte; in Deutschland nur 30 Jahre, da dies der Gesetzgeber limitiert. Also wenn dir innerhalb von 30 Jahren dein Eastpack-Rucksack auf Grund eines Materialfehlers oder fehlerhafter Nähte kaputt geht, bekommst du den Rucksack kostenlos ersetzt. Bei Zippo (Hersteller von Benzinfeuerzeugen) bekommt man ebenfalls eine Garantie über 30 Jahre. Apple gibt ein Jahr Garantie, dass das Gerät frei von Herstellungsfehlern ist.Sag ich doch: ein halbes Jahr Garantie, danach Übergang in die Gewährleistung.
Immer wieder gerne falsch zitiert. Generell musst du (!) dem Verkäufer beweisen, dass du nicht ursächlich für den Schaden bist. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr und der Verkäufer muss dir beweisen, dass der Schaden nicht schon vor dem Gefahrenübergang vorhanden war (dazu kannst du dir § 476 BGB ansehen).
Nun gehst du mit deinem Mac zum Service Partner deiner Wahl und lässt ihn reparieren.
Meinetwegen auch zu Gravis.
Und wenn du noch weiter Garantie haben willst, nimmst du auch gleich noch einen ACPP mit.
Sehe ich anders. Ein Beispiel warum: Sehe dir das Verfahren von der Trennung der Veränderlichen an. In 99,9% der Fälle kannst du mit deinem Differential rechnen so, wie du willst. Dennoch gibt es "Spezialfälle", wo du dich trotzdem an gewisse Regeln halten musst. Dann musst du wissen, dass deine Methode einfach falsch ist. Klar, hilft dir nicht viel, wenn dein Ergebnis einfach falsch ist und du keine Ahnung hast warum. Hättest du dir das Verfahren gleich richtig gemerkt, dann hättest du das Problem nicht.Für den nicht studierten Juristen ist das doch Korinthenkackerei
habe meinen iMac 27" am 05.05.10 gekauft. Nun spinnt das DVD Laufwerk (Zufall?). Müsste ich das Gerät morgen bereits zu Gravis bringen oder reicht der 05.05.11?
Ein defektes Laufwerk muss doch innerhalb des 1. Jahres ersetzt werden?!?!!!